Die Tagesordnungspunkte 4 – 8 werden gemeinsam beraten.
Beschluss:
- Für das Plangebiet Nr. 208 A/II, III „Opladen – nbso/Westseite – Neue Bahnallee und Alkenrath – westlich Schlebuschrath“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Der Geltungsbereich im Stadtteil Opladen wird in etwa wie folgt begrenzt:
-
im
Norden durch die Abgrenzung des geplanten Kreisverkehrs im nördlichen Bereich
der Freiherr-vom-Stein-Straße mit Anschluss an die Lützenkirchener Straße.
- Im Osten verläuft die Grenze entlang der
Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 98/II „Busbahnhof Opladen“
2. Änderung, daran anschließend
in südlicher Richtung mit einem Abstand von 6,5 m entlang der geplanten
westlichen Gütergleisachse. Darüber hinaus ist der Anschluss der neuen
Bahnallee an die Robert-Blum-Straße über einen ovalen Kreisverkehr Teil des
Geltungsbereiches.
- Im Süden beinhaltet der Geltungsbereich
einen Teilabschnitt der Fixheider Straße sowie südlich der Fixheider Straße die
Flächen des dort geplanten Kreisverkehrs inklusive der Richtung Westen
hochgeführten Rampe auf die Fixheider Straße; hierfür wird der Bebauungsplan
Nr. 125/II „Karl-Ulitzka-Straße“ zu einem kleinen Teil überplant.
- Im Westen verläuft die Grenze zunächst an
dem betroffenen Teil der Fixheider Straße inklusive der Böschungsbereiche, an
der Abgrenzung des geplanten ovalen Kreisverkehrs, anschließend an einem
Teilbereich der Robert-Blum-Straße, dann weiter entlang der östlichen
Abgrenzung des südöstlichen Gebäudes auf dem Gelände der bestehenden Raiffeisen
Erzeugergenossenschaft Bergisch Land und Mark eG und an der östlichen Grenze des Flurstücks 166 der Flur 11 der
Gemarkung Opladen. In der weiteren Entwicklung Richtung Norden verläuft die
westliche Grenze mit einem Abstand von der östlichen Plangebietsgrenze von
19 m. In Höhe der Campusbrücke beinhaltet der Geltungsbereich den
geplanten Kreisverkehr zum Anschluss an die vorhandene Bahnallee und führt im
nordwestlichen Bereich weiter entlang der westlichen Seite der heutigen
Bahnhofstraße mit einem verringerten Querschnitt von ungefähr 11 m und
trifft dann im Norden auf die Abgrenzung des geplanten Kreisverkehrs im Bereich
der Freiherr-vom-Stein-Straße.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 1a der Vorlage) zu entnehmen.
Der zusätzliche, räumlich getrennte Geltungsbereich im Stadtteil Alkenrath wird in etwa wie folgt begrenzt:
- im Norden durch einen Abstand von 40 m von der Bundesautobahn A 1, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn,
- im Westen durch einen Abstand von 20 m von der östlichen Grenze des Flurstückes 683 der Flur 13, Gemarkung Bürrig,
- im Süden durch einen Abstand von 45 m von der nördlichen Grenze des Flurstückes 128 der Flur 2, Gemarkung Schlebusch,
- im Osten verläuft die Grenze des Geltungsbereiches entlang des westlichen Böschungsfußes der dort befindlichen Lärmschutzanlage.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 1b der Vorlage) zu entnehmen.
2. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 208 A/II „Opladen – nbso/Westseite – Neue Bahnallee“ wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III „Opladen – nbso/Westseite – Neue Bahnallee und Alkenrath – westlich Schlebuschrath“ fortgeführt.
3. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III „Opladen – nbso/Westseite – Neue Bahnallee und Alkenrath – westlich Schlebuschrath“ (Anlagen 3.1.1, 3.1.2, 3.2 und Anlage 4 der Vorlage) sowie der Begründung einschließlich des Umweltberichts (Anlage 5 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
4. Der Entwurf des Bebauungsplans ist mit dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichts für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beitrittsbeschlüsse der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke II und III.
dafür: 17 (6 CDU, 5
SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP,
1 PRO NRW, 1 FDP, 1 DIE LINKE)
dagegen: 1 (BÜRGERLISTE)
Enth.: 1 (PIRATEN)