Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.  Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW:

 

1.1 Der Einrichtung des gebundenen und verpflichtenden Ganztags in den Förderschulen Rat-Deycks-Schule und Pestalozzischule zum Schuljahr 2016/2017 wird vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln zugestimmt.

 

1.2 Der Ganztag an der Förderschule Rat-Deycks-Schule wird aufbauend für die Jahrgangsstufen 1 – 10 eingerichtet. Der Ganztag wird damit für die 1. Klasse (Primarstufe) ab dem Schuljahr 2016/2017 verpflichtend. Für die Jahrgänge 2 – 10 werden bedarfsorientiert weiterhin der offene Ganztag und die pädagogische Übermittagsbetreuung angeboten.

 

1.3  Der Ganztag an der Förderschule Pestalozzischule wird aufbauend für die Jahrgangsstufen 5 – 10 eingerichtet. Der Ganztag wird damit für die 5. Klasse (Sekundarstufe I) ab dem Schuljahr 2016/2017 verpflichtend. Für die Jahrgänge 6 – 10 werden bedarfsorientiert ebenfalls noch der offene Ganztag und die pädagogische Übermittagsbetreuung angeboten.

 

 

2.  Vorstehende Dringlichkeit wird gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt.  


Frau Maus (Fachbereichsleitung Schulen) verdeutlicht, dass die Einbindung der Schulkonferenz erfolgt, sobald das Gremium für die neue Schule gebildet ist. Das Konzept ist mit der Schule abgestimmt und wird inhaltlich noch weiter ausgearbeitet. Bisher gibt es an den Leverkusener Förderschulen den offenen Ganztag.


- einstimmig -