Nachtrag: 14.04.2016
Sitzung: 18.04.2016 Bez. I/021/2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/1073
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage
Im Zuge der Diskussion wird die Frage aufgeworfen, welchen Kostenausgleich die Stadt Leverkusen vom Land NRW im Rahmen der Abstufung der betroffenen Abschnitte der Landesstraßen L 43 und L 293 erhält.
Herr Schmitz (66) erklärt, dass die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) derzeit die erforderlichen Sanierungskosten erheben, um die abzustufenden Straßenabschnitte in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Eine Vereinbarung zu dieser Kostenregelung sollen vertraglich mit dem Land NRW festgehalten werden.
- einstimmig -