Frau Hillen teilt mit, dass es bei der Tageseinrichtung Max-Beckmann-Straße noch eine Veränderung gibt:

Die Übersicht der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2018/19 wird dahingehend geändert, dass auf Seite 10, Bezirk III, Schlebusch-Nord, Tageseinrichtung für Kinder Max-Beckmann-Str. 66, die Betreuungsplätze wie im Kindergartenjahr 2017/18 ausgewiesen werden:

Gruppenform I, 45 Wochenstunden, 6 u3-Plätze, 14 ü3-Plätze. Gruppenform II, 45 Wochenstunden, 10 u3-Plätze. Gruppenform III, 45 Wochenstunden, 20 ü3-Plätze. Gesamt 50 Plätze. Dies ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Beschlussentwurf wird auf Antrag von Rh. Stefan Hebbel (CDU) um einen Punkt 5 erweitert, der eigenständig an den Rat weitergeleitet werden soll:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss bittet den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, vor diesem Hintergrund auch weiterhin im Hinblick auf die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt bei jedem größeren Bebauungsplanverfahren den Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder und/oder die Nutzung einer Großtagespflege planerisch zu berücksichtigen.

Darüber wird abgestimmt:

 

- einstimmig -

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung über den geänderten Beschlussentwurf.

Punkt 5. ist an den Rat weiterzuleiten.

 

Beschluss:

 

1. Für das am 01.08.2018 beginnende Kindergartenjahr 2018/2019 werden entsprechend der Anlage 1 die aufgezeigten Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 30.10.2007 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.

 

2. Sollten sich im Einzelfall bis zum 16.02.2018 noch kleinere Veränderungen seitens der Träger bei der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.2011 ergeben, wird der Jugendhilfeplaner beauftragt, die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019 entsprechend fortzuschreiben. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung bedürfen weiterhin einer Beschlussvorlage oder ggf. eines Dringlichkeitsbeschlusses.

 

3. Die Endfassung der Übersicht nach Anlage 1 ist den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach dem 15.03.2018 über z.d.A. Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

4. Die aufgezeigte generelle Bedarfs-/Versorgungssituation ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 und die diesbezüglich möglichen verbessernden Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.

 

5.  Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss bittet den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, vor diesem Hintergrund auch weiterhin im Hinblick auf die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt bei jedem größeren Bebauungsplanverfahren den Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder und/oder die Nutzung einer Großtagespflege planerisch zu berücksichtigen.


- einstimmig -