Frau Dogan bittet darum, noch eine Vertreterregelung aufzunehmen. Die Verwaltung sagt dies zu. Der Ausschuss stimmt inkl. dieser Ergänzung ab:
Beschluss:
1. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt die neue Rahmengeschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII in Leverkusen (inkl. einer zu ergänzenden Vertreterregelung), die für alle stattfindenden Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII bindend ist. Diese tritt mit Beschluss durch den Kinder-und Jugendhilfeausschuss in Kraft.
2. Die in der aktuellen Fassung gültige Geschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII in Leverkusen vom 07.06.1993 in der aktuellen Fassung vom 29.04.1996 wird außer Kraft gesetzt und wird durch die Rahmengeschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII ersetzt.
3. Die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII werden nach Inkrafttreten der Rahmengeschäftsordnung beauftragt, für ihre jeweilige Arbeitsgemeinschaft eine themenspezifische Geschäftsordnung zu entwickeln, die wiederum des Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses bedürfen.
- einstimmig -