Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.    Der Teilnahme am Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2018“ mit dem Projekt Neubau Jugendwerkstatt (Baustein 1) wird zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung hat einen entsprechenden Förderantrag gestellt. Ein Ratsbeschluss über die Teilnahme ist dem Fördergeber bis zum 20.09.2018 vorzulegen.

 

3.    Die prognostizierten Gesamtkosten betragen nach heutigem Stand 4.000.000 € einschließlich Mehrwertsteuer. Vorbehaltlich der Bewilligung verbleibt ein städtischer Eigenanteil von 10 %.

 

Leverkusen, 14.09.18

 

gezeichnet:

Richrath                                     Rh. Eimermacher                         Rh. Ippolito


- einstimmig -