Beschluss:

 

1.    Der Fällung von fünf Pappeln im Landschaftsschutzgebiet (LSG) auf dem Dhünn-Deich und der Fällung von drei Pappeln (Bäume 14,15,17) sowie vier Erlen (Bäume 10-13) im eingezäunten Bereich (LSG) hinter Haus Nazareth, wie sich aus dem Baumgutachten vom 18.02.2019 ergibt, durch die TBL im Rahmen der Deichunterhaltung wird zugestimmt.

 

dafür:         10  (5 CDU, 4 SPD, 1 BÜRGERLISTE)

dagegen:     2  (1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP)

 

2.    Die Verwaltung prüft, inwieweit Stümpfe der Bäume in Höhe von 2 bis 3 Metern stehen bleiben können; die Verkehrssicherheit muss gegeben sein.

 

- einstimmig -

 

3.    Ersatzpflanzungen erfolgen bis Ende 2019 im Stadtbezirk III durch die TBL.

 

- einstimmig -

 

Herr Prangenberg (CDU) beantragt, dass im Bereich der gefällten Bäume, wo es von der Verwaltung als sinnvoll erachtet wird, einheimische Sträucher bis Ende 2019 nachgepflanzt werden.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger lässt über diesen Antrag abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich der gefällten Bäume, wo es von der Verwaltung als sinnvoll erachtet wird, einheimische Sträucher bis Ende 2019 nachzupflanzen.

 

- einstimmig -

 


Herr Prangenberg (CDU) bittet die Verwaltung nochmals auszuführen, ob für den in Rede stehenden Weg auf dem Dhünn-Deich in Schlebusch eine Verkehrssicherungspflicht besteht.

 

Frau Weber (01) erklärt, dass die Verwaltung hier eine Verkehrssicherungspflicht sieht.

Sie erläutert, dass bei Wegen zwischen öffentlichen Wegen und Privatwegen zu differenzieren ist. Ein Weg ist dann öffentlicher Natur, wenn er die Voraussetzungen des § 2 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) erfüllt. Bei der Verkehrssicherungspflicht handelt es sich dann um eine Amtspflicht gemäß § 9a Abs. 1 StrWG NRW. Sollte es sich hingegen um einen öffentlich zugänglichen Privatweg handeln, der also nicht die Voraussetzungen des § 2 StrWG NRW erfüllt und im Eigentum der Stadt steht, ergeben sich die Verkehrssicherungspflichten aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), z. B. § 823 Abs. 1 BGB. Daher kann dahinstehen, ob es sich um einen öffentlich- oder privatrechtlichen Weg im städtischen Eigentum handelt, in beiden Fällen bestehen Verkehrssicherungspflichten.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger stimmt den Ausführungen von Frau Weber zu und teilt mit, dass er ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine Verkehrssicherungspflicht für den Weg besteht. Um dieser nachzukommen, habe die Verwaltung seines Erachtens nur zwei Möglichkeiten. Entweder müsse der Weg gesperrt werden, um zu verhindern, dass Fußgänger oder Radfahrer von herunterfallenden Ästen getroffen werden, oder die Bäume müssten gefällt werden.

 

Herr Kämmerling (CDU) verweist auf den Ortstermin. Hier war deutlich zu sehen, dass der Weg von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen und genutzt wird.

 

Aus der weiteren Diskussion wird deutlich, dass die Bezirksvertreter das bisherige Vorgehen der Verwaltung bei Baumfällungen kritisieren und sich zukünftig eine verbesserte Verfahrensweise wünschen.

 

Herr Prangenberg (CDU) nimmt Bezug auf die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.02.2019 zum Thema Verwaltungsrichtlinien bei Baumfällungen. Er bittet darum, dass die Verwaltung das Verfahren und den Abstimmungsprozess zu Baumfällungen innerhalb der unterschiedlichen Stellen in der Verwaltung auch in Bezug auf eine Beteiligung/Information der Politik und Information der Öffentlichkeit bis zur nächsten Fällperiode überprüft und die Politik über das Ergebnis dieser Prüfung informiert. Die anderen Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmen dem zu.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger weist darauf hin, dass die zukünftige Vorgehensweise bei Baumfällungen bereits in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 07.02.2019 thematisiert wurde.

Dort hat die Bezirksvertretung III die Erarbeitung eines diesbezüglichen Konzeptes mit allen betroffenen Fachbereichen der Verwaltung, einschließlich der TBL und Straßen.NRW, erbeten.

 

Frau Weber (01) nimmt Bezug auf das Fazit des Gutachtens vom 18.02.2019 und teilt mit, dass der Beschlussentwurf zu Punkt 1 der Vorlage Nr. 2019/2730 bezüglich der Bäume im eingezäunten Bereich um 4 Erlen (Bäume 10-13) und drei Pappeln (Bäume 14,15,17) konkretisiert werden kann.

 

Herr Kühl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt, über die Vorlage einzeln abzustimmen.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger lässt unter Berücksichtigung der vorangegangenen Diskussion über die Punkte der Vorlage mit der Ergänzung zu Punkt 1 der Vorlage einzeln abstimmen.