Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:
„Weil es sich um einen Fall äußerster
Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2
GO NRW:
Dem Teilaustausch der Gehwegplatten
des Weges an der Doktorsburg gemäß der
Planung mit voraussichtlichen
Gesamtkosten von 36.000 Euro wird zugestimmt.
Leverkusen, 19.05.2020
gezeichnet:
Sidiropulos Rh.
Eckloff
Bezirksvorsteherin Bezirksvertretungsmitglied“
- einstimmig -