TOP Ö 29: Umsatzbesteuerung der Stadt Leverkusen - Inanspruchnahme des verlängerten Optionszeitraums nach § 27 Absatz 22a UStG; § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung ist für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeführte Leistungen weiterhin anzuwenden