Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt zur rechtlichen Klarstellung die Widmung der Straße Im Grunde bis Nr. 11 als Gemeinde-/Anliegerstraße sowie die Fortsetzung bis zur Straße Auf der Grieße als Gemeindeweg beschränkt auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr.
- einstimmig -