Die Tagesordnungspunkte 41.1 (Bürgerantrag Nr. 2021/0724) und 41.2 (Vorlage Nr. 2021/0552) werden gemeinsam beraten.

 

Rh. Scholz (CDU) weist darauf hin, dass der Radweg Mühlengraben in der Verwaltungsvorlage Nr. 2021/0552 versehentlich dem Stadtbezirk I zugeordnet wurde. Dieser liege aber im Stadtbezirk II.

 

Er bittet außerdem um Mitteilung, warum in der neuen Fassung der Anlage 1 der Vorlage vom 15.04.2021 folgende Instandsetzungsmaßnahmen im Vergleich zur Vorlage vom 07.04.2021 wie folgt geändert wurden:

 

Lichstraße: Instandsetzung von 2022 auf 2023 verschoben,

Kalkstraße: Instandsetzung von 2022 auf 2024 verschoben,

Hitdorfer Straße: Instandsetzung von 2023 auf 2024 verschoben,

Yitzhak-Rabin-Straße: Instandsetzung von 2023 auf 2024 verschoben,

Fährstraße: Instandsetzung von 2023 auf 2024 verschoben,

Langenfelder Straße: Instandsetzung komplett gestrichen.

 

Außerdem bittet er zu Anlage 3 - Kanalerneuerungsmaßnahmen - der Vorlage Nr. 2021/0552 um Mitteilung, ob die neue Regelung des Landes NRW zu Beitragspflichten, nach der das Land bei einer entsprechenden Antragstellung die Hälfte der Beiträge von Sanierungsmaßnahmen übernimmt, von der Stadt Leverkusen in Anspruch genommen wurde und wird. Seit 2018 gebe es außerdem eine Regelung des Landes NRW für bereits durchgeführte Maßnahmen, bei denen eine Beitragspflicht der Anwohner ausgelöst wurde, mit der es möglich ist, rückwirkend Anträge zu stellen, um entsprechende Fördermittel zu erhalten und somit die Anwohnerbeiträge rückwirkend zu halbieren. Er bittet um Mitteilung, ob und bei welchen Maßnahmen Leverkusen hier betroffen war.

 

Herr Eberhard (TBL) erklärt zu den einzelnen Maßnahmen Folgendes:

 

„Ein Teil der Änderungen ergibt sich daraus, dass die Straßenunterhaltung in 2023 im Nachgang zu den Kanalbauprojekten Lützenkirchener Straße, Gustav-Freytag-Straße und Wilhelm-Busch-Straße die Binder- und Deckschichten erneuert, um Synergieeffekte zu nutzen. Demzufolge müssen Maßnahmen nach 2024 verschoben werden, da ansonsten das den TBL zur Verfügung stehende Budget für Straßeninstandsetzungen nicht ausreicht.

 

Lichstraße, Reserveprojekt des Straßeninstandsetzungskonzeptes 2020/0080 (R5) der TBL aus 2020

Die Umsetzung scheiterte bis dato unter anderem an einem Aufbruch der EVL, da aufgrund eines einsturzgefährdeten Hauses nicht mit Verdichtungsgeräten gearbeitet werden durfte. Zwischenzeitlich hat sich aber auch ergeben, dass neben der Fahrbahn auch die Gehwege dringend mit saniert werden müssen. Hier bedarf es ggfs. einer Überplanung und die Mittel müssen im Haushalt angemeldet werden. Um das alles ein wenig zeitlich zu entzerren, wird das Projekt auf 2023 gelegt. In wie weit das Paeschke-Projekt Einfluss auf den aktuellen Plan der Umsetzung haben wird, ist aktuell noch nicht abschätzbar.

 

Kalkstraße zwischen Sauerbruchstraße und W.-Brandt-Ring, Reserveprojekt des Straßeninstandsetzungskonzeptes 2020/0080 (R7) der TBL

Die Kalkstraße wurde von 2022 nach 2024 geschoben, da ab 2022 im Abschnitt Kalkstraße zwischen Gustav-Heinemann-Straße und Sauerbruchstraße der Regen- und Mischwasserkanal in offener Bauweise saniert werden soll. Um keine weitere Baustelle auf der Kalkstraße parallel zu betreiben wird das Projekt verschoben.

 

Hitdorfer Straße, Yitzhak-Rabin-Straße, zukünftige Maßnahmen

Beide Straßen sind wegen der Beteiligung der Straßenunterhaltung an den o.g. Kanalbauprojekten in 2023 nach 2024 gesetzt. Ergänzend hierzu sollen neben dem Projekt Hitdorfer Straße keine weiteren Großbaustellen in Hitdorf zeitgleich stattfinden.

 

Langenfelder Straße zwischen Fahnenacker und Ortsgrenze Langenfeld, Reserveprojekt des Straßeninstandsetzungskonzeptes 2020/0080 (R3)

Die Langenfelder Straße wird bereits 2021 instandgesetzt.“

 

Herr Schmitz (66) erklärt Folgendes:

 

„Für alle Maßnahmen mit Baubeschluss ab dem Jahr 2018 werden entsprechende Zuwendungsanträge gestellt und wurden zum Teil bereits genehmigt. Diese werden von der Verwaltung gestellt, wenn die Maßnahmen abgeschlossen sind und die Schlussrechnungen erstellt wurden.

 

Für nachfolgende Maßnahmen aus dem landeseigenen Förderprogramm „Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenbaumaßnahmen“ hat die Stadt Leverkusen einen Zuwendungsbescheid erhalten:

 

- Beleuchtung Müritzstraße

- Straßenbau Robert-Blum-Straße

- Straßenbau Bismarckstraße

- Beleuchtung Am Eselsdamm

- Beleuchtung Löhstsraße

- Beleuchtung Martin-Luther-Straße

- Entwässerung Ludwig-Knorr-Straße

- Gehwege Otto-Wels-Straße

- Gehwege Im Kreuzbruch

 

Für nachfolgende Maßnahmen wurden von Seiten der Stadt Leverkusen Zuwendungsanträge gestellt, wobei ein Zuwendungsbescheid noch aussteht:

 

- Entwässerung Menchendahler Straße

- Straßenbau Löhstraße

 

Für die Maßnahme Entwässerung Friedrichstraße wurde ein Zuwendungsantrag gestellt. Da aber der entsprechende politische Beschluss bereits im Jahr 2017 gefasst wurde, wurde die Zuwendung abgelehnt. Grundsätzlich sind nur Maßnahmen förderfähig, deren Beschlüsse ab dem Jahr 2018 gefasst wurden.“

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Di Padova lässt anschließend über den Bürgerantrag Nr. 2021/0724 in der folgenden Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen vom 07.06.2021abstimmen:

 

„Die Verwaltung soll gemeinsam mit den TBL einen Bericht zum Thema „Klimaresilienzmaßnahmen bei Straßen- und Kanälen“ erstellen und hierbei auch auf Starkregenereignisse und Zukunftsoptionen sowie europaweite Erfahrungen eingehen.“

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Bürgerantrag mit vorgenannter Änderung

 

- einstimmig -

 

Daraufhin nimmt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I das Straßen- und Wegekonzept für das Jahr 2021 ff. der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.