Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) erklärt zu Protokoll, dass die Klimaliste Leverkusen die Vorlagen zu den Jahresabschlüssen ablehne, weil die Entscheidungen in den zuständigen Gesellschaftergremien bereits gefasst wurden, obwohl die Gemeindeordnung vorsehe, dass zunächst der Rat die Mitglieder in den Gremien anzuweisen habe.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) erklärt, dass die Fraktion BÜRGERLISTE der Ziffer I.1 c) nicht zustimmen wird und bittet deshalb darum, diese gesondert abzustimmen.

 

Herr Bürgermeister Marewski lässt zunächst über die Ziffern I.1 und II. ohne Ziffer I.1 c) des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

I. WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von

339.275 .885,49 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.135.461,69 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2020 wird genehmigt.

 

d) Der Geschäftsführung der WGL wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreuAG, Dresden, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2021 bestellt.

 

II. WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen Service GmbH

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen Service GmbH (WGL Service) Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 2.026.285,72 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 90.148,11 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2020 wird genehmigt.

 

c) Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2020 von 90.148,11 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

d) Der Geschäftsführung der WGL Service wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreu AG, Dresden, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2021 bestellt.

 

dafür:         42  (OB, 11 CDU, 11 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 2 OP, 1 AfD, 3 FDP, 2 DIE LINKE, 1 Aufbruch Leverkusen)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)

 

Daraufhin lässt Herr Bürgermeister Marewski über die Ziffer I.1 c) des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

I. WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL Weisung, folgendem Beschluss zuzustimmen:

 

c) Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.135.461,69 € wird wie folgt verwendet:

 

       Abführung an die Stadt Leverkusen         5.502.000,00 €

zum 30.06.2020,

 

       in die Bauerneuerungsrücklage                              0,00 €,

 

       in andere Gewinnrücklagen                     - 366.538.31 €,

 

       Vortrag auf neue Rechnung                                                0,00 ,

                                                                                - 366.538.31 €.

 

dafür:         38  (OB, 11 CDU, 11 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 1 AfD, 3 FDP, 2 DIE LINKE)

dagegen:     5  (3 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)

 

Abschließend lässt Herr Bürgermeister Marewski über die Ziffer I.2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

I. WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WGL für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

 

dafür:         38  (10 CDU, 10 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 2 OP, 1 AfD, 3 FDP, 2 DIE LINKE, 1 Aufbruch Leverkusen)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)

 

Herr Oberbürgermeister Richrath, Rh. Baake, Rf. Kreutz, Rh. Miesen und Rh. Schoofs haben gemäß § 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 1 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.