Beschlussentwurf:
1. Im zweiten Halbjahr 2022 werden die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschuss KulturStadtLev (B) und/oder der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III fallen, gewährt.
Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 58.115 €.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus den Fördermitteln für das 2. Halbjahr von insgesamt 101.712,66 nach Abzug der unter Beschlusspunkt 1 vorgesehenen Projektförderungen in Höhe von 58.115 € Restmittel in Höhe von 43.597 € (gerundet) verbleiben, die gemäß Empfehlung der Jury für den Fördertopf „Spontane kulturelle Projekte“ zur Verfügung gestellt werden.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat