Beschluss:
1. Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren Nr. 88/II „Overfeldweg/Olof-Palme-Straße“ - 1. Änderung wird aufgehoben. Dieser erfasst den Geltungsbereich zwischen der Moselstraße im Norden, dem Bohnekampsweg im Westen, der Olof-Palme-Straße im Süden sowie der Bahntrasse im Osten. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.
2. Für das unter Beschlusspunkt 4. näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.
3. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 88/II „Overfeldweg/Olof-Palme-Straße“ - 1. Änderung.
4. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Bürrig / Flur 18. Der Geltungsbereich des Plangebietes wird gemäß der Beschlussvorlagenbegründung - wie in Anlage 3 der Vorlage dargestellt - geändert.
5. Das Bebauungsplanverfahren soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
6. Der Begründung (Anlage 5 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
7. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Begründung wird über die Dauer von 14 Tagen öffentlich ausgehängt.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
dafür: 13 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP)
Enth.: 1 (Klimaliste Leverkusen)
Rf. Pütz (SPD), Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) und Rf. Kronenberg (Einzelvertreterin) waren bei der Abstimmung nicht zugegen.