Herr Karl (61) informiert den Ausschuss zu dem Projekt; die Präsentation ist der Anlage zu dieser Niederschrift beigefügt.

 

Rh. Kühl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gibt zu Protokoll, dass der Aufstellungsbeschluss mitgetragen wird, aber dass seine Fraktion sich hier nur mit einer Bebauung in der ersten Reihe einverstanden erklären kann, zumal durch den Vorhabenträger auch keine Planungen oder Entwürfe vorgelegt wurden, die von einer weiteren Bebauung überzeugen könnten.

 

Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erhebt im Rahmen der weiteren Diskussion im Ausschuss die durch Rh. Kühl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) benannte Forderung der Reduzierung der Bebauung, beschränkt auf eine straßenseitige Baureihe, zum Änderungsantrag.

 

Der Vorsitzende, Rh. Schönberger (CDU), lässt über den Änderungsantrag abstimmen:

 

dafür:           6  (3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Einzelvertreterin)

dagegen:   12  (5 CDU, 5 SPD, 1 BÜRGERLISTE, 1 FDP)

 

Rf. Kronenberg (Einzelvertreterin) gibt eine Erklärung zu Protokoll, in der sie den Bau von Mehrfamilienhäusern in diesem Bereich fordert. Die Erklärung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Frau Beigeordnete Deppe erläutert, dass in dem vorliegenden Fall über die Ergebnisse der Startergespräche in der Vorlage berichtet wurde. Frau Beigeordnete Deppe informiert, dass für die Bebauung in erster Reihe bereits Baurecht besteht; in zweiter Reihe kann über das Bebauungsplanverfahren Baurecht geschaffen werden. Das Verfahren muss eingebracht werden, so Frau Beigeordnete Deppe, da der Vorhabenträger einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Auf Nachfrage von Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) erläutert Herr Baumeister (63), dass eine Zulässigkeit in der ersten Baureihe gemäß § 35 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) angenommen werden kann, da keine Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstehen.

 

Der Vorsitzende, Rh. Schönberger (CDU), lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.    Dem Antrag auf Einleitung eines Flächennutzungsplanänderungsverfahrens und eines Bebauungsplanverfahrens im Bereich „Neuboddenberg – südlich Berliner Straße“ wird zugestimmt.

 

2.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB im förmlichen Verfahren beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 268/III „Neuboddenberg – südlich Berliner Straße“. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Steinbüchel, Flur 26, und beinhaltet die Flurstücke 21, 392, 399, 418 - 424, 484. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 268/III die Änderung des Flächennutzungsplans in einem Parallelverfahren durchzuführen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 

 


dafür:         12  (5 CDU, 5 SPD, 1 BÜRGERLISTE, 1 FDP)

dagegen:     3  (1 OP, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Einzelvertreterin)

Enth.:           3  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)