Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in der Anlage 4 zur Niederschrift beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für den Stadtteil Wiesdorf vom 04.10.2022.


Herr Oberbürgermeister Richrath gibt folgende Erklärung ab:

 

Im Zusammenhang mit der anstehenden Beratung dieses Tagesordnungspunktes hat die Verwaltung im Vorfeld dieser Ratssitzung nochmals umfänglich die Frage der möglichen Befangenheit von Rh. Schönberger (CDU) aufgrund seines Vorsitzes in der Werbegemeinschaft City Leverkusen e. V. geprüft und bleibt dabei, dass Rh. Schönberger als befangen angesehen wird.

 

Rh. Schönberger (CDU) hat der Verwaltung auf Nachfrage mitgeteilt, dass er bei seiner bisherigen Einschätzung bleibt und derzeit weiterhin keine Befangenheit seiner Person erkennen kann.

 

Sofern Rh. Schönberger dies weiter so sieht, ist der Rat für eine Entscheidung zur Feststellung einer Befangenheit von Rh. Schönberger (CDU) zur Thematik „Verkaufsoffene Sonntage in Wiesdorf“ zuständig, vgl. § 31 Absatz 4 Satz 2 GO NRW. Insofern würde ich dann zunächst darüber abstimmen lassen, ob Sie Rh. Schönberger als befangen ansehen.“

 

Rh. Schönberger (CDU) erklärt, dass er sich nicht für befangen hält. Da er aber eine Abstimmung des Rates über die Befangenheit vermeiden möchte, erklärt Rh. Schönberger (CDU), dass er sich an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligen wird.


dafür:         26  (OB, 12 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 1 Aufbruch Leverkusen)

dagegen:   10  (8 SPD, 1 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           8  (1 CDU, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Rh. Schönberger (CDU) hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.