Beschluss:

 

1.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 275/II „Quettingen – westlich Schlebuscher Straße (Fixheide Südwest)“.

 

2.    Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Lützenkirchen, Flur 50 und wird grob im Osten durch die westliche Straßengrenze der Schlebuscher Straße, im Westen überwiegend durch die westlichen Grenzen der Grundstücke an der Schlebuscher Straße und im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 92, Flur 50, Gemarkung Lützenkirchen begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 3 der Vorlage) zu entnehmen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


 

dafür:         18  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP, 1 parteilos)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)