Beschlussentwurf:
Der Förderverein NaturGut Ophoven wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG in Verbindung mit § 25 AG KJHG unbefristet öffentlich anerkannt.
gezeichnet:
Adomat
- einstimmig -
Beschlussentwurf:
Der Förderverein NaturGut Ophoven wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG in Verbindung mit § 25 AG KJHG unbefristet öffentlich anerkannt.
gezeichnet:
Adomat
- einstimmig -