Betreff
Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Leverkusen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA)
Vorlage
0921/2011
Aktenzeichen
20-25-kr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat nimmt den wesentlichen Inhalt des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) über die Stellungnahme des FB Finanzen vom 17.12.2010 zur überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz sowie das Ergebnis der Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach § 105 Abs. 5 GO NRW zur Kenntnis.

 

Kenntnis genommen                                     Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

Gem. § 2 Abs. 5 S. 2 RPO                                      Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                                            Rechnungsprüfung und Beratung

 

gezeichnet: Buchhorn                                               gezeichnet: Johanns

 

Begründung:

 

Sachverhalt

 

Die Stadt Leverkusen hat zum 01.01.2008 komplett auf die doppelte Buchführung umgestellt und zu diesem Stichtag eine Eröffnungsbilanz erstellt. Nach Prüfung durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Rödl & Partner und den Rechnungsprüfungsausschuss hat der Rat am 14.12.2009 die Eröffnungsbilanz gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW in Verbindung mit § 92 Absatz 1 GO NRW festgestellt.

 

Gemäß § 92 Absatz 6 GO NRW unterliegt die Eröffnungsbilanz der überörtlichen Prüfung nach § 105 GO NRW. Die GPA hat die Prüfung in der Zeit vom 01.02. bis 10.02.2010 durchgeführt. Der endgültige Bericht wurde vom Präsidenten der GPA am 15.09.2010 unterzeichnet.

 

Für alle Berichte der überörtlichen Prüfung gilt, dass der Oberbürgermeister sie dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorlegt und der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat über den wesentlichen Inhalt sowie über das Ergebnis seiner Beratungen informiert (§ 105 Abs. 5 GO NRW).

 

Der Bericht sowie die Stellungnahme des FB Finanzen vom 17.12.2010 wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Sitzung am 08.02.2011 vom Oberbürgermeister vorgelegt (Vorlage 0890/2011).

 

Wesentlicher Inhalt:

 

Die wesentlichen Feststellungen aus dem Prüfbericht der GPA werden in der Stellungnahme des FB Finanzen von 17.12.2010 (s. Anlage) jeweils vor der Stellungnahme der Verwaltung zu den jeweiligen Themen wiederholt und gehen daher detailliert aus dieser hervor.

 

Ergebnis der Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Bericht der GPA zur Kenntnis genommen und sich der Stellungnahme des FB Finanzen vom 17.12.2010 angeschlossen. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Eröffnungsbilanz auch vor den Korrekturen bereits ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage gezeigt hat.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0921/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: …Guido Krämer / 14 / 1410…………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

Die Vorlage dient der Information des Rates und hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit