Betreff
Wellpappenwerk Gierlichs - Planung Stellplätze/Gehweg Maurinusstraße
Vorlage
2022/1947
Aktenzeichen
fr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung der öffentlichen Stellplätze und des öffentlichen Gehwegs im Rahmen der Betriebserweiterung der Fa. Gierlichs in der Maurinusstraße wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation:

Das Wellpappenwerk Franz Gierlichs GmbH & Co. KG beabsichtigt die Erweiterung seiner Produktions- und Lagerkapazitäten in Leverkusen-Quettingen auf der nördlich des Firmengeländes gelegenen Freifläche. Das Betriebsgelände wird aktuell und auch zukünftig über die Maurinusstraße erschlossen. Für diese Betriebserweiterung wurde die Satzung des Bebauungsplans Nr. 256/ II „Quettingen - nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“ am 12.12.2022 vom Rat der Stadt Leverkusen (siehe Vorlage Nr. 2021/0335) beschlossen.

 

Um dem durch die Erweiterung der Produktionsstätte erhöhten Schwerlastverkehr gerecht zu werden, wurde mit der Vorlage Nr. 2022/1617 die vorgeschlagene Verkehrsführung (Verkehrsvariante 3 – Führung des gesamten Schwerlastverkehrs über die Lützenkirchener Straße) von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 18.07.2022 beschlossen.

 

Planung:

Die beschlossene Verkehrsführung setzt folgende Maßnahmen voraus:

Im Bereich nördlich der Werkszufahrt der Fa. Gierlichs wird entlang des Werksgeländes für die heute halb auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge ein 2,25 m breiter öffentlicher Parkstreifen im Bereich des heutigen Gehwegs hergestellt. Die ca. 11 neuen Stellplätze werden mit anthrazitfarbenen Betonsteinpflaster 10/20/8 cm ausgebildet.

 

Der Parkstreifen wird durch vier vorhandene Baumscheiben unterbrochen. Durch eine gezielte Verbesserung des durchwurzelten Raums kann die Vitalität der Bestandsbäume verbessert werden. Dies geschieht durch die geplante Vergrößerung der vorhandenen Baumscheiben, durch den Einbau von speziellen Baumsubstraten und Belüftungseinrichtungen. Um die bestehenden drei Bäume, einer wurde bereits entfernt, weiterhin zu erhalten und eine Beschädigung der Wurzeln zu vermeiden, werden die vorhandenen Borde am Fahrbahnrand auf einer Länge von 3 m im Bestand belassen. Die neue Bordsteinführung schließt somit an die vorhandene Baumeinfassung an. Für den entfernten Baum ist eine Ersatzpflanzung vorgesehen.

 

Der neu herzustellende öffentliche Gehweg wird in einer Breite von 2,70 m hinter dem Parkstreifen über das heutige Betriebsgelände der Fa. Gierlichs geführt. Die Ausbildung erfolgt mit grauen Betonsteinplatten 30/30/8 cm. Der jetzt vorhandene Stabgitterzaun wird nach Fertigstellung des Gehwegs auf die neue hintere Gehwegkante versetzt. Das erforderliche Grundstück für den Gehweg wird an die Stadt Leverkusen übertragen.

 

Am nördlichen Ende des Parkstreifens, Höhe Haus Nr. 5, wird eine neue Feuerwehrzufahrt mit einer Breite von 5 m in grauem Betonsteinpflaster 16/16/14 cm geschaffen. Darüber hinaus werden drei neue Beleuchtungsmaste errichtet. Die Beleuchtung wird mit insektenfreundlicheren LED-Leuchten ausgestattet.

 

Kosten:

Die Kosten für den Straßenbau, einschließlich Begrünung und Beleuchtung, belaufen sich lt. Kostenberechnung des vom Investor beauftragten Ing. Büros auf ca. 300.000 €. Eine Kostenbeteiligung der Stadt findet nicht statt. Die gesamten Kosten werden vom Bauträger getragen.

 

Weiteres Vorgehen:

Vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung wird zur Umsetzung der Maßnahme zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Leverkusen ein Ausbauvertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) geschlossen. Die Umsetzung der Maßnahme ist im Anschluss an die Hochbautätigkeiten vorgesehen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2027

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: 10.000 €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2027

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 10.000 €

Produkt: PN1205     Sachkonto 416700

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die letzten Abstimmungen erst vor kurzem abgeschlossen werden konnten, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin in die Gremien eingebracht. Für die Einleitung der weiteren Bearbeitungsschritte zur Umsetzung der geplanten Maßnahme sollte eine Entscheidung noch im Januar-/Februarturnus gefällt werden.