Betreff
Umsetzung Bergischer Schnellbus und Leistungserweiterungen auf der Linie SB24 – Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leverkusen
Vorlage
2022/1952
Aktenzeichen
03-03-me
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass der Beschluss vom 20.06.2022, vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses im Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises entlang des Linienwegs der SB24 unter Inanspruchnahme von Fördermitteln für regionale Schnellbuslinien durch den Zweckverband Nahverkehr Rheinland eine Expressbusverbindung zwischen Leverkusen-Mitte und Wermelskirchen einzurichten (Vorlage Nr. 2022/1505), aufgrund differierender Beschlusslagen in dieser Form nicht umgesetzt werden kann.

 

II. Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung stattdessen, nachfolgend aufgeführte Leistungserweiterungen im Liniennetz der wupsi GmbH auf der Achse Leverkusen - Wermelskirchen ab August 2023 umzusetzen:

 

1.    Zwischen Leverkusen-Mitte, Bf., und Wermelskirchen, Busbf., wird der Bergische Schnellbus X24 neu eingerichtet, der zwischen Burscheid und Leverkusen-Mitte über die Autobahn verkehrt.

 

2.    Auf der Linie SB24 (Lev.-Mitte, Bf. - Opladen - Berg. Neukirchen - Burscheid-Hilgen) werden die in der Begründung dargestellten Leistungserweiterungen umgesetzt.

 

III. Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Maßnahmen der Beschlussvorlage zu II. über eine Nachbeauftragung zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die wupsi GmbH zu vergeben.

 

IV. Der für die Leistungserweiterungen ab August 2023 auf den Linien X24 und SB24 erforderlichen Mittelbereitstellung in Höhe von bis zu 115.000 EUR für das Jahr 2023 bzw. 275.000 EUR ab dem Jahr 2024 wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                In Vertretung

Lünenbach                                                   Molitor

(zugleich in Vertretung des

Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Nach den Sommerferien sind ab August 2023, als Baustein für die angestrebte Mobilitätswende, weitere Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Liniennetz der wupsi GmbH auf der Achse Leverkusen - Burscheid - Wermelskirchen vorgesehen. Die nachstehend genannten Leistungserweiterungen werden im Wege der Nachbestellung zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag der wupsi GmbH umgesetzt.

 

Die Maßnahmen im Einzelnen:

 

1.) Bergischer Schnellbus X24 (Lev.-Mitte, Bf. - Burscheid-Hilgen - Wermelskirchen, Busbf.

Mit der Vorlage Nr. 2022/1505 wurde - vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses im Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises - durch den Rat der Stadt Leverkusen am 20.06.2022 beschlossen, die Linie SB24 unter Inanspruchnahme von Fördermitteln für regionale Schnellbuslinien durch den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) an allen Wochentagen um einen stündlich verkehrenden Expressbus zu erweitern, der lediglich die zentralen Haltestellen zwischen Leverkusen-Mitte und Wermelskirchen bedient. Wie bereits im Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat Nr. 7 vom 07.10.2022 berichtet, ist im Rheinisch-Bergischen Kreis dieser Beschluss nicht zustande gekommen. Stattdessen wurde die dortige Kreisverwaltung mit der Prüfung einer alternativen Führung des Bergischen Schnellbusses zwischen Burscheid und Leverkusen-Mitte über die Autobahn beauftragt; außerdem soll diese Schnellbusverbindung werktags gemäß den Planungen des Ursprungskonzepts aus der Machbarkeitsstudie tagsüber an Werktagen im 30-Minuten-Takt verkehren und gleichzeitig die Linie SB24 aus Leverkusen kommend in Burscheid-Hilgen abgebunden werden.

 

Nach dem Beschluss im Kreistag haben die beiden Aufgabenträger Stadt Leverkusen und Rheinisch-Bergischer Kreis ihre Abstimmungsgespräche wiederaufgenommen. Die Stadt Leverkusen hat dabei deutlich gemacht, dass bei einer Führung des Bergischen Schnellbusses über die Autobahn, anstelle des bislang vorgesehenen Linienwegs über Opladen und Bergisch Neukirchen, im Gegenzug auch Verbesserungen auf der Bestandslinie SB24 umgesetzt werden müssen.

 

Durch die beiden Verkehrsunternehmen wupsi GmbH und RVK GmbH wurden nach den Herbstferien 2022 in einem Zeitraum von zwei Wochen an unterschiedlichen Wochentagen und zu verschiedenen Uhrzeiten Testfahrten über die Autobahn durchgeführt. Diese haben die grundsätzliche Umsetzbarkeit einer Führung über die A1 und A3 bestätigt; es wurden lediglich stellenweise Verkehrsverzögerungen festgestellt. Aufgrund der nun vorgesehenen modifizierten Führung des Bergischen Schnellbusses wurde darüber hinaus durch den bei dem Projekt federführenden Rheinisch-Bergischen Kreis im Hinblick auf die bereits beschlossene Förderung der Schnellbusrelation Wermelskirchen – Leverkusen-Mitte ein Änderungsantrag beim NVR gestellt. Dieser wurde durch die Zweckverbandsversammlung des NVR am 25.11.2022 zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Förderzusage ist bereits durch den NVR erfolgt; zwischenzeitlich wurde auch der entsprechende Änderungsbescheid durch den NVR an den Rheinisch-Bergischen Kreis übermittelt.

 

Das Betriebskonzept des Bergischen Schnellbusses sieht einen 30-Minuten-Takt montags bis freitags von 05:00-21:00 Uhr sowie samstags von 09:00-21:00 Uhr vor. Ansonsten wird die Linie X24 montags bis samstags zwischen 21:00 und 0:00 Uhr, an Samstagen von 05:00-09:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 07:00 und 22:00 Uhr im 60-Minuten-Takt verkehren. Die Betriebsleistung wird sowohl durch die wupsi GmbH als auch durch die RVK GmbH erbracht werden. Folgende Haltestellen werden durch die Linie X24 bedient:

 

-       Leverkusen-Mitte, Bf.,

-       Burscheid, Kaltenherberg/Kämpchen,

-       Burscheid-Hilgen, Raiffeisenplatz,

-       Wermelskirchen, Tente,

-       Wermelskirchen, Busbf.

 

Am Bahnhof Leverkusen-Mitte ist der Bergische Schnellbus auf den Regionalexpress bzw. die S-Bahn Richtung Köln und Düsseldorf ausgerichtet. Einzelheiten können dem Fahrplanentwurf entnommen werden, der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises hat der Einführung des Bergischen Schnellbusses in seiner Sitzung am 15.12.2022 zugestimmt.

 

2.) Leistungserweiterungen auf der Linie SB24 (Lev.-Mitte, Bf. - Opladen, Bf. - Berg. Neukirchen - Burscheid - Burscheid-Hilgen)

Im Zusammenhang mit der Führung des Bergischen Schnellbusses über die Autobahn haben sich die Stadt Leverkusen und der Rheinisch-Bergische Kreis darauf verständigt, auch die bestehende Linie SB24 bedarfsgerecht auszuweiten. Folgende Verbesserungen sind vorgesehen, mit der die Linie SB24 deutlich attraktiviert werden kann:

 

-       Montags bis freitags werden in der morgendlichen Spitzenverkehrszeit ab Hilgen, Raiffeisenplatz, nach Opladen, Bf., zwei zusätzlichen Fahrten mit Anschluss an die RB48 nach Köln eingerichtet (im Fahrplanentwurf blau dargestellt, s. Anlage 2). Zusammen mit der Umwandlung bestehender Verstärkerfahrten an Schultagen (Linie E239; im Fahrplanentwurf grün dargestellt) kann dadurch ein attraktiver 10-Minuten-Takt in Lastrichtung im Zeitraum von ca. 06:30 bis 08:00 Uhr angeboten werden.

-       Montags bis samstags wird der bestehende 60-Minuten-Takt zwischen Lev.-Mitte,
Bf,. und Hilgen, Raiffeisenplatz, zwischen ca. 21:00 und 23:00 Uhr auf einen 30-Minuten-Takt verdichtet. Die zusätzlichen Fahrten sind im Fahrplanentwurf ebenfalls blau dargestellt.

-       An Sonn- und Feiertagen wird der bestehende 60-Minuten-Takt im Zeitraum von ca. 12:00 bis 20:00 Uhr auf einen 30-Minuten-Takt verdichtet. Auch diese zusätzlichen Fahrten sind im Fahrplanentwurf blau hervorgehoben.

-       Darüber hinaus werden montags bis samstags kleinere Taktlücken im Sinne der geltenden Beschlusslage 20-Minuten-Takt bis 21:00 Uhr geschlossen (im Fahrplanentwurf rot dargestellt) sowie Bestandsfahrten zeitlich verschoben, um bessere Anschlüsse vom/zum SPNV an den Bahnhöfen in Leverkusen-Mitte und Opladen zu erreichen (im Fahrplanentwurf orange dargestellt).

 

Des Weiteren wird der Abschnitt Hilgen, Raiffeisenplatz - Wermelskirchen, Busbf., den die Linie SB24 interimsweise bis zur Betriebsaufnahme des Bergischen Schnellbusses übernommen hat (vgl. Vorlage Nr. 2021/1013), ab August 2023 nur noch von der Linie X24 bedient. Die Linie SB24 wird ab diesem Zeitpunkt aus Leverkusen kommend in Hilgen, Raiffeisenplatz, enden.

 

Den vorgenannten Leistungserweiterungen auf der Linie SB24 hat der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises in seiner Sitzung am 15.12.2022 zugestimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Für den Bergischen Schnellbus X24 fallen insgesamt jährliche Betriebskosten von 1,8 Millionen Euro an. Unter Berücksichtigung von kalkulierten zusätzlichen Einnahmen von 450.000 Euro und der Schnellbus-Förderung durch den NVR von 422.000 Euro verbleibt ein Zuschussbedarf von insgesamt 928.000 Euro. Gemäß Aufteilung nach Kilometerleistung entfiele auf die Stadt Leverkusen eigentlich ein Anteil von ca. 394.000 Euro. Zwischen den Aufgabenträgern wurde jedoch abgestimmt, dass sich die Stadt Leverkusen lediglich mit 50 % des eigentlich zu leistenden Anteils am Bergischen Schnellbus beteiligt (ca. 197.000 Euro), da der Verkehrswert für Leverkusen aufgrund des einzigen Halts am Bahnhof Leverkusen-Mitte geringer ausfällt. Zusätzlich zum eigenen Zuschussbedarf wird der Rheinisch-Bergische Kreis somit auch 50 % des jährlichen Zuschussbedarfs der Stadt Leverkusen übernehmen. Die Förderung durch den NVR wird zunächst für 60 Monate gewährt. Vor Ablauf des Förderzeitraums ist eine Anschlussförderung beim NVR zu beantragen. Unabhängig davon werden die beiden Aufgabenträger Stadt Leverkusen und Rheinisch-Bergischer Kreis das Betriebskonzept der Schnellbuslinie X24 mittelfristig evaluieren.

 

Die Leistungsausweitungen auf der Linie SB24 verursachen insgesamt unter Berücksichtigung zusätzlicher Fahrgelderlöse einen zusätzlichen Zuschussbedarf von 180.000 Euro. Hiervon entfällt auf die Stadt Leverkusen ein Anteil von 78.000 Euro.
Zusammen mit der vereinbarten Kostenbeteiligung für den Bergischen Schnellbus X24 ergibt sich insgesamt für die Stadt Leverkusen ein jährlicher Zuschussbedarf in Höhe von 275.000 Euro.

 

Da die Umsetzung der Maßnahmen X24 und SB24 ab August 2023 erfolgen soll, bedeutet dies für das Haushaltsjahr 2023 einen anteiligen Zuschussbedarf in Höhe von 115.000 Euro. Zusätzliche fiskalischen Belastungen ergeben sich für das Haushaltsjahr 2023 jedoch nicht, da für die ursprünglich geplante Expressbusverbindung auf dem
Linienweg der SB24 gemäß Vorlage Nr. 2022/1505 bereits 135.000 Euro bei der Mittelanmeldung 2023 berücksichtigt wurden. Ab dem Haushaltsjahr 2024 erhöht sich die jährliche Haushaltsbelastung allerdings von 135.000 Euro auf 275.000 Euro.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: PN1214 (ÖPNV FB 31) Sachkonto: 542930

Aufwendungen für die Maßnahmen X24 und SB24 ab Haushaltsjahr 2023: 115.000 €.

Für das Haushaltsjahr 2023 ergeben sich keine zusätzlichen fiskalischen Belastungen, da für die ursprünglich geplante Expressbusverbindung auf dem Linienweg der SB24 gemäß Vorlage 2022/1505 bereits 135.000 € bei der Mittelanmeldung 2023 berücksichtigt wurden. Ab dem Haushaltsjahr 2024 erhöht sich jedoch die jährliche Haushaltsbelastung von 135.000 € auf 275.000 €.

 

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja (durch federführenden Rhein.-Berg. Kreis)

Name Förderprogramm: Richtlinie des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland für die Förderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zur Ergänzung des SPNV-Netzes. Nach Beschluss durch die Zweckverbandsversammlung des NVR hat dieser bereits eine Förderzusage abgegeben.

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand:  275.000 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20 12

 

Bei einer positiven Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 13.02.2023 zu dieser Vorlage ist der Entwurf des Haushalts 2023, der ebenfalls in der Sitzung am 13.02.2023 eingebracht wird, entsprechend anzupassen. Dies erfolgt über die bekannte Veränderungsliste, die im Rahmen der Haushaltsberatungen alle Veränderungen bis zur geplanten Beschlussfassung über den Haushalt 2023 ff. durch den Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 30.03.2023 beinhalten wird. Die Aufwandserhöhung um 140.000 € ab dem Jahr 2024 ff. würde somit Bestandteil der Veränderungsliste.


 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein