Betreff
Umgestaltung der Dreiecksinsel an der Kreuzung Quettinger Straße / Lützenkirchener Straße
Vorlage
1060/2011
Aktenzeichen
660-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung zur Vergrößerung der Dreiecksinsel am Knoten Quettinger Straße / Lützenkirchener Straße und der notwendigen Anpassungsarbeiten wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Ausgangslage

 

Der Knoten Quettinger Straße / Lützenkirchener Straße wird von vielen Schülern auf dem Hin- und Rückweg zu den entsprechenden Schulen frequentiert. In dem Zeitabschnitt zwischen ca. 07.35 Uhr bis 07.50 Uhr treffen pulkartig zwei besonders stark ausgeprägte Schülerströme fast zeitgleich zusammen:

 

  • Schüler, die als Busaussteiger oder zu Fuß auf dem östlichen Bürgersteig der Straße In Holzhausen auf den Knotenpunkt zugehen und ihn in nördlicher Richtung überqueren.
  • Schüler, die als Busaussteiger oder zu Fuß auf dem südlichen Bürgersteig der Lützenkirchener Straße auf den Knotenpunkt zugehen und ihn entweder in nördlicher Richtung oder in westlicher Richtung zur Bushaltestelle „In Holzhausen“ überqueren.

 

Diese Schülerströme kann die nur ca. 7 m² große Dreiecksinsel nicht aufnehmen, was dazu führt, dass im o. g. Zeitraum vermehrt Schüler bis zur ihrer Grünphase neben der Dreiecksinsel auf der Fahrbahn stehen müssen und sich somit selbst gefährden. Diese Situation verschärft sich zusätzlich dadurch, dass Schüler vermehrt das Rotsignal für das Überqueren der Rechtsabbiegespur missachten und somit ebenfalls auf die Dreiecksinsel gelangen.

 

Aufgrund dieser Gegebenheiten beschloss die Bezirksvertretung III in ihrer Sitzung am 18.11.2010, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Verkehrsinseln an o. g. Kreuzung so abzusichern, dass die Kinder und Jugendlichen auf dem Schulweg nicht mehr gefährdet werden.

 

 

Lösungsmöglichkeiten

 

Änderung der Schulbuslinienführung

Wie oben aufgeführt, überquert ein Schülerstrom die Dreiecksinsel als Busumsteiger von der Haltestelle auf der Lützenkirchener Straße zur Haltestelle In Holzhausen. Diese Schüler kommen aus Opladen und haben die Schulen in Schlebusch zum Ziel. In Abstimmung mit der KWS soll zukünftig ein durchgehender Schulbus von Opladen kommend über die Lützenkirchener Straße / In Holzhausen nach Schlebusch fahren, so dass ein Umsteigen am Knoten Lützenkirchener Straße / Quettinger Straße nicht mehr notwendig wird. Dadurch soll die Schülerfrequenz an diesem Knoten vermindert werden. Diese Maßnahme soll nach den Sommerferien in Betrieb genommen werden.

 

Vergrößerung der Dreiecksinsel (siehe Lageplan: Variante 1)

Um die Schülermengen besser aufnehmen zu können, sieht die Planung eine Vergrößerung der vorhandenen Dreiecksinsel um 10 m² auf insgesamt 17 m² vor; das entspricht mehr als die Verdopplung der vorhandenen Fläche. Um die Schleppkurven der auf der Lützenkirchener Straße links abbiegenden Busse und Lkws weiterhin zu gewährleisten, muss zusätzlich die weiter nördlich gelegene Dreiecksinsel geringfügig reduziert werden. Da diese Dreiecksinsel bzgl. der Schülerpulks keine Probleme bereitet, wird diese Reduzierung als unbedenklich angesehen.

 

Die Kosten dieser Umbaumaßnahme incl. Anpassungsarbeiten hinsichtlich Markierung und Induktionsschleifen belaufen sich auf ca. 15.000 € und sollen aus dem konsumtiven Bereich PN 1205 „Gemeindestraßen“ finanziert werden. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung wird angestrebt, die Maßnahme noch in 2011 durchzuführen.

 

Änderung der Signalisierung

In Kombination mit den oben aufgeführten Maßnahmen soll durch eine Anpassung der Signalisierung die Wartezeit auf der Dreiecksinsel reduziert werden. 

 

Entfernung der Dreiecksinsel (siehe Lageplan: Variante 2)

Eine eindeutige Verbesserung für die Überquerbarkeit des Knotens Lützenkirchener Straße / Quettinger Straße ergäbe sich durch die Entfernung der Dreiecksinsel und Vorziehen des vorhandenen Bürgersteiges. Dadurch würde zum einen eine ausreichend große Aufstellfläche für die Schüler bereitgestellt werden können, als auch das Überqueren in einer Grünphase ermöglicht werden. Allerdings gäbe es bei dieser Planung keinen separaten Rechtsabbieger in die Lützenkirchener Straße mehr; die Rechtsabbieger müssten vielmehr den querenden Fußgängerstrom beim Abbiegen bevorrechtigen. Dies würde Behinderungen beim Geradeausverkehr erzeugen und die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes einschränken, so dass zum jetzigen Zeitpunkt diese Variante nicht befürwortet werden kann.

 

Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf ca. 37.000 €. Eine Finanzierung ist zurzeit nicht gesichert.

 

Fazit

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, sowohl die Optimierung im Schülerbusverkehr als auch die Vergrößerung der Dreiecksinsel gemäß Variante 1 durchzuführen. Sollten diese Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg haben, wäre im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes eine Optimierung der Variante 2 zu überprüfen. Hierüber würde der Bezirksvertretung III eine erneute Vorlage zur Entscheidung vorgelegt werden. 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1060/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Schmitz/66/6610; Herr Jedlitzki/666/6639

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Geringfügiger Umbau des Knotenpunktes Quettinger Str. / Lützenkirchener Str. zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Konsumtiver Haushalt: PN 1205 „Gemeindestraßen“ : ca. 15.000 €

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

keine                          

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine