- Revitalisierung der Wasserachse des Schlossparks
- Baubeschluss
Beschlussentwurf:
1.
Der Entwurfsplanung zur
Revitalisierung der Wasserachse des Schlossparks Morsbroich wird zugestimmt.
2.
Die prognostizierten
Gesamtbaukosten betragen gemäß Kostenberechnung nach heutigem Stand rund 800.000 € einschließlich Mehrwertsteuer.
3. Die Maßnahme soll anteilig in Höhe von bis zu 90 %
aus Zuwendungsmitteln des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in
nationale Projekte des Städtebaus“ finanziert werden. Die zusätzlich benötigten
städtischen Eigenmittel werden im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen
beschlossenen Finanzbudgets zur Neugestaltung des Ensembles Morsbroich zur
Verfügung gestellt.
4. Vorbehaltlich der Akquirierung der Zuwendungsmittel
aus dem Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des
Städtebaus“ ist das Vorhaben auf Grundlage der Entwurfsplanung im vorgesehenen
Zeitplan zur Genehmigung zu bringen und baulich umzusetzen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach Adomat Deppe
Begründung:
Mit Beschluss vom 04.04.2022 (Vorlage Nr. 2022/1382) hat der Rat der Stadt Leverkusen den Weg für eine Neugestaltung des Ensembles Morsbroich auf der Basis einer in Zusammenarbeit mit einem Kreis von zehn international anerkannten Künstlerinnen und Künstlern erstellten Grundlagenkonzeption geebnet und die Verwaltung mit deren Umsetzung betraut. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, Kontakt mit dem Zuwendungsgeber, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), aufzunehmen, um die Konzeption vorzustellen und die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ bzw. deren Aufrechterhaltung zu erörtern.
Abstimmungen mit dem Zuwendungsgeber:
Mit dem Zuwendungsgeber wurden in 2022 verschiedene Abstimmungsgespräche geführt, aus denen im Wesentlichen folgende Ergebnisse festgehalten werden konnten:
- Eine Verlängerung des Förderzeitraumes kann bis maximal Ende 2024 bewilligt werden. Eine darüber hinaus gehende Verlängerung ist nicht möglich.
- Der örtliche bzw. räumliche Projektrahmen kann nicht verändert werden. Bei einer Fortführung der Förderung muss sich die Stadt Leverkusen daher im Wesentlichen auf Maßnahmen im äußeren Schlosspark konzentrieren, wie ursprünglich beantragt und bewilligt.
- Für eine abschließende Entscheidung des Fördergebers ist durch die Stadt Leverkusen ein Änderungsantrag zu stellen, in dem dargelegt wird, welche Änderungen im Förderbescheid vorgenommen werden müssten, um das Projekt fortzuführen.
Zwischenzeitlich wurde ein entsprechender Änderungsantrag beim BBSR
gestellt. Eine abschließende Entscheidung des Zuwendungsgebers lag bis zum
Redaktionsschluss dieser Vorlage noch nicht vor.
Erläuterungen zur Entwurfsplanung:
Die Künstlerin Margit Czenki und der Künstler Christoph Schäfer wurden
von der Stadt Leverkusen im vergangenen Jahr mit Entwurf und Realisierung eines
informellen, offenen Planungsverfahrens zur Entwicklung des äußeren Parks des
Ensembles Morsbroich beauftragt. Hierzu erfolgte durch das Künstlerpaar die
Installation des sogenannten Parklabyrs, einer Art Werkstatt zur Durchführung zielgruppenorientierter
Beteiligungsworkshops für die Entwicklung des Schlossparks.
Die Ergebnisse dieses angestoßenen partizipatorischen Prozesses sollen schlussendlich unter Berücksichtigung von naturschutz- und denkmalrechtlichen Aspekten und mit fachlicher Unterstützung durch Landschaftsarchitekten umgesetzt werden.
Vor dem Hintergrund der oben skizzierten zeitlichen Beschränkungen durch das Bundesprogramm wurde das Plangebiet des äußeren Parks im Folgenden in die zwei Bereiche „Wasserachse Schlosspark“ und „Sonstige Maßnahmen Schlosspark“ unterteilt. Da der Bereich der „Sonstigen Maßnahmen Schlosspark“ Arbeiten umfasst, die umfangreiche partizipatorische Prozesse voraussetzen, ist eine abschließende Gestaltung im verbliebenen Förderzeitrahmen nicht darstellbar. Anders stellt sich die Situation bei der Wasserachse des Schlossparks dar.
Die Wasserachse des Schlossparks ist ein wesentlicher Kernbereich des Parkumfeldes. Hier treffen alle verschiedenen Ebenen des zukünftigen Parks zusammen: Natur- und Denkmalschutz, Gewässerökologie, bauliche und technische Modernisierung sowie Besuchsqualität und Kunst. Durch die in der Entwurfsplanung (vgl. Anlagen 1 und 2) sowie des zugehörigen Erläuterungsberichtes (vgl. Anlage 3) dargelegte Revitalisierung der Wasserachse im Schlosspark Morsbroich soll innerhalb des verbliebenen Förderzeitraumes ein bedeutsamer erster Schritt zur Aufwertung der gesamten Parkanlage unternommen werden. Die im Teilprojekt Wasserachse enthaltenen Maßnahmen sind im Rahmen des vorhandenen Landschaftsplanes realisierbar.
Finanzierung und bauliche Umsetzung:
Für die Realisierung der Planung der Wasserachse des Schlossparks werden gemäß Kostenberechnung der Dr. Kuhfeld-Schilberg-Partner GmbH (KSP) finanzielle Mittel in Höhe von voraussichtlich 800.000 € erforderlich. Die Maßnahme soll anteilig in Höhe von bis zu 90 % aus Zuwendungsmitteln des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ finanziert werden. Die zusätzlich benötigten städtischen Eigenmittel in Höhe von voraussichtlich mindestens 80.000 € werden im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Finanzbudgets zur Neugestaltung des Ensembles Morsbroich zur Verfügung gestellt.
Die weitere Zeitplanung sieht bis voraussichtlich Mitte des Monats August 2023 verschiedene Genehmigungsprozesse und Detailplanungen zur Vorbereitung der erforderlichen Ausschreibungsverfahren vor. Sollte bis zum Abschluss dieser Arbeiten keine abschließende positive Entscheidung des Zuwendungsgebers hinsichtlich der Fördermöglichkeiten vorliegen, ist eine rechtzeitige Realisierung der Wasserachsenrevitalisierung innerhalb des gesetzten Förderzeitraumes nicht länger möglich. In der Konsequenz wäre die Fördermaßnahme dann zu beenden.
Da eine Finanzierung der Wasserachsenplanung ausschließlich aus dem vom Rat bereitgestellten Finanzbudget und vor dem Hintergrund der weiteren geplanten zahlreichen Teilprojekte am Ensemble Morsbroich nicht darstellbar ist, müsste in einem solchen Fall der Bereich der Wasserachse zunächst zurückgestellt und alternative Förder- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten gesucht werden. Die bauliche Umsetzung der vorliegenden Entwurfsplanung steht somit unter dem Vorbehalt einer positiven Entscheidung seitens des Zuwendungsgebers zur Aufrechterhaltung der Fördermöglichkeiten. Somit ist der Beschluss auch nur vorbehaltlich einer Förderzusage zu fassen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Wirtschaftsplan KSL
Auszahlungen für die Maßnahme: 800.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja 90 %
Name Förderprogramm: Förderung von Investitionen in nationale Projekte des
Städtebaus
Ratsbeschluss vom 01.07.2019 zur
Vorlage Nr. 2019/2976
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze im Wirtschaftsplan 2023 und Haushaltsplan
2024 sind ausreichend (sofern Förderung akquiriert werden kann)
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Vgl. Anlage 3 – 3.3.2 Entwicklung des bioökologischen Wertes.
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Vor dem Hintergrund der umfangreichen Prüfungen und Abstimmungen war eine Abgabe zum regulären Abgabeschluss nicht möglich. Für die Realisierung der ambitionierten Zeitplanung ist eine politische Beschlussfassung jedoch noch innerhalb des Monats August 2023 erforderlich.