Betreff
1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz der Leverkusener Seen (SeenVO)
Vorlage
2023/2089
Aktenzeichen
361-61-sch
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz der Leverkusener Seen (SeenVO).

 

 

gezeichnet:

                                                 In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                    Molitor                                             Lünenbach

 

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 19 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt am 02.03.2023 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.

Begründung:

 

In der Ratssitzung am 13.02.2023 wurde beschlossen, dass die Verwaltung eine entsprechende Änderung der SeenVO erarbeitet, wonach insbesondere § 3 Absatz 4 der SeenVO wegfällt und demnach u. a. Stand-Up-Paddling-Boards am Hitdorfer See und dem Großen Silbersee zugelassen werden.

 

Eine entsprechende Anpassung der SeenVO wurde in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt formuliert und ist als Anlage beigefügt. Insofern im Laufe der Zeit jedoch festgestellt wird, dass die freigegebene Nutzung eine erhebliche Belastung für die Tierwelt darstellt, ist anhand dieser Erfahrungswerte eine erneute Änderung der SeenVO und die Wiedereinführung der entsprechenden Verbote zu überprüfen.

 

Die erforderliche Anpassung der Beschilderung an den betroffenen Seen wird nach Beschlussfassung durch den Fachbereich Stadtgrün (FB 67) überprüft und umgesetzt.

 

Weiterhin wurde in der Ratssitzung vom 13.02.2023 für eine Beibehaltung der Verweilverbotszeiten nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 der SeenVO gestimmt. Sollte eine Abschaffung dieser Zeiten gewünscht sein, wäre eine diesbezügliche erneute Beschlussfassung bzw. ein entsprechender Änderungsantrag erforderlich.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der Beschlussfassung des Rates vom 13.02.2023 und daraus resultierender kurzfristiger Prüfaufträge für die Verwaltung und entsprechender verwaltungsinterner Abstimmung war eine frühere Einbringung dieser Vorlage nicht möglich.