Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz der Leverkusener Seen (SeenVO).
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach
Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Entsprechend § 19 Absatz 1 i. V.
m. § 3 Absatz 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine
Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Ausschuss für Bürgereingaben
und Umwelt am 02.03.2023 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage
auf die Tagesordnung genommen wird.
Begründung:
In der Ratssitzung am 13.02.2023 wurde beschlossen, dass die Verwaltung eine entsprechende Änderung der SeenVO erarbeitet, wonach insbesondere § 3 Absatz 4 der SeenVO wegfällt und demnach u. a. Stand-Up-Paddling-Boards am Hitdorfer See und dem Großen Silbersee zugelassen werden.
Eine entsprechende Anpassung der SeenVO wurde in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt formuliert und ist als Anlage beigefügt. Insofern im Laufe der Zeit jedoch festgestellt wird, dass die freigegebene Nutzung eine erhebliche Belastung für die Tierwelt darstellt, ist anhand dieser Erfahrungswerte eine erneute Änderung der SeenVO und die Wiedereinführung der entsprechenden Verbote zu überprüfen.
Die erforderliche Anpassung der Beschilderung an den betroffenen Seen wird nach Beschlussfassung durch den Fachbereich Stadtgrün (FB 67) überprüft und umgesetzt.
Weiterhin wurde in der Ratssitzung vom 13.02.2023 für eine Beibehaltung der Verweilverbotszeiten nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 der SeenVO gestimmt. Sollte eine Abschaffung dieser Zeiten gewünscht sein, wäre eine diesbezügliche erneute Beschlussfassung bzw. ein entsprechender Änderungsantrag erforderlich.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Aufgrund der Beschlussfassung des Rates vom 13.02.2023 und daraus resultierender kurzfristiger Prüfaufträge für die Verwaltung und entsprechender verwaltungsinterner Abstimmung war eine frühere Einbringung dieser Vorlage nicht möglich.