Betreff
Ausbau Knotenpunkt Europaring (B8)/Planstraße Postgelände in Leverkusen-Wiesdorf
Vorlage
2023/2145
Aktenzeichen
660-Pr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung für den Knotenpunkt Europaring (B8)/Planstraße Postgelände wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation:

Das sogenannte Postareal, südlich des Zentralen Busbahnhofs (ZOB) und zwischen der Heinrich-von-Stephan-Straße im Osten und dem Europaring/B8 im Westen gelegen, soll durch die Überplanung eines Investors eine Umgestaltung und Aufwertung erfahren. Der Investor plant auf der Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplans im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 36/I „Wiesdorf - westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/nördliches Postgelände“ auf einer ca. 8400 m² großen Grundstücksfläche einen Großteil des neuen Quartiers „Postgelände“, gemäß der vom Rat der Stadt Leverkusen im Dezember 2022 beschlossenen Rahmenplanung „Postgelände Leverkusen-Wiesdorf“ (Vorlage Nr. 2022/1523, Beschluss vom 12.12.2022) zu erstellen.

 

Mit der Vorlage Nr. 2022/1525 wurde am 14.11.2022 der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss bezüglich des oben genannten Vorhaben- und Erschließungsplans gefasst.

 

Verkehrliche Erschließung:

Die Erschließung des neuen Postareals erfolgt über eine Planstraße, die die Heinrich-von-Stephan-Straße mit dem Europaring/B8 verbindet und die vom Investor im Zuge des Projekts hergestellt und finanziert wird. Die Planstraße wird mit einem neu herzustellenden, signalgeregelten Knotenpunkt in Höhe der Tiefgaragenausfahrt City C an den Europaring/B8 angeschlossen; dieser Knoten liegt hinsichtlich der Planung und Bauausführung in der Zuständigkeit der Stadt Leverkusen.

 

Signalgeregelter Knotenpunkt:

Der neue Knotenpunkt soll mit Lichtsignalanlagen geregelt werden. Von einem Kreisverkehr wird Abstand genommen, da aufgrund der fehlenden Regelungsmöglichkeiten keine zufriedenstellende Koordination mit dem signalgeregelten Nachbarknoten Europaring (B8)/Manforter Straße möglich wäre. Zudem hätten die verkehrlich untergeordneten Zufahrten „Planstraße“ und „Tiefgarage“ beim Kreisverkehr eine gleichrangige Bedeutung wie das Hauptverkehrsgeschehen auf dem Europaring/B8.

 

Das im Vorfeld erstellte Verkehrsgutachten, welches als Anlage der Vorlage Nr. 2022/1525 beigefügt war, hat eine ausreichende Leistungsfähigkeit dieses Knotenpunktes attestiert. Der neue Knotenpunkt wird folgende Merkmale besitzen:

 

·         Beibehaltung der zwei Geradeausspuren je Fahrtrichtung auf dem Europaring/B8.

·         Jeweils eine Rechts- und Linksabbiegespur vom Europaring/B8 in die Tiefgarage.

·         Eine separate Rechtsabbiegespur und eine kombinierte Geradeaus-/Linksabbiegespur von der Planstraße auf den Europaring/B8.

·         Entsprechende Signalisierung für den Kfz-Verkehr.

·         Der Knoten ist nicht für die Benutzung von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden vorgesehen.

·         Es ist keine Beleuchtung vorgesehen.

·         Der Knoten ermöglicht gegebenenfalls eine später vorgesehene Ausfahrt aus der Tiefgarage.

 

Kosten und Finanzierung:

Nach grober Kostenschätzung belaufen sich die Baukosten, einschließlich Signalisierung, auf ca. 1,3 Millionen €. Die Maßnahme ist im Haushalt bereits etatisiert. Die Maßnahme ist nicht förderfähig, ein Einplanungsantrag wurde von der Förderstelle abgelehnt.

 

Weitere Vorgehensweise:

Vorbehaltlich der Beschlussfassung dieser Vorlage und des rechtskräftigen Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 36/I „Wiesdorf - westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/nördliches Postgelände“ erfolgt die Ausführungsplanung und die Vorlage zum Baubeschluss. Im Rahmen dieser Baubeschlussvorlage wird auch der Baubeginn konkretisiert.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 66311205021161 Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 1.300.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: 30.000 €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein