Beschlussentwurf:
Der Planung für den Knotenpunkt Europaring (B8)/Planstraße Postgelände wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Ausgangssituation:
Das sogenannte Postareal, südlich des Zentralen Busbahnhofs (ZOB) und
zwischen der Heinrich-von-Stephan-Straße im Osten und dem Europaring/B8 im
Westen gelegen, soll durch die Überplanung eines Investors eine Umgestaltung
und Aufwertung erfahren. Der Investor plant auf der Grundlage eines Vorhaben-
und Erschließungsplans im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
V 36/I „Wiesdorf - westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/nördliches Postgelände“
auf einer ca. 8400 m² großen Grundstücksfläche einen Großteil des neuen
Quartiers „Postgelände“, gemäß der vom Rat der Stadt Leverkusen im Dezember
2022 beschlossenen Rahmenplanung „Postgelände Leverkusen-Wiesdorf“ (Vorlage Nr.
2022/1523, Beschluss vom 12.12.2022) zu erstellen.
Mit der Vorlage Nr. 2022/1525 wurde am 14.11.2022 der Einleitungs- und
Aufstellungsbeschluss bezüglich des oben genannten Vorhaben- und
Erschließungsplans gefasst.
Verkehrliche Erschließung:
Die Erschließung des neuen Postareals erfolgt über eine Planstraße, die
die Heinrich-von-Stephan-Straße mit dem Europaring/B8 verbindet und die vom
Investor im Zuge des Projekts hergestellt und finanziert wird. Die Planstraße
wird mit einem neu herzustellenden, signalgeregelten Knotenpunkt in Höhe der
Tiefgaragenausfahrt City C an den Europaring/B8 angeschlossen; dieser Knoten
liegt hinsichtlich der Planung und Bauausführung in der Zuständigkeit der Stadt
Leverkusen.
Signalgeregelter Knotenpunkt:
Der neue Knotenpunkt soll mit Lichtsignalanlagen geregelt werden. Von
einem Kreisverkehr wird Abstand genommen, da aufgrund der fehlenden
Regelungsmöglichkeiten keine zufriedenstellende Koordination mit dem
signalgeregelten Nachbarknoten Europaring (B8)/Manforter Straße möglich wäre.
Zudem hätten die verkehrlich untergeordneten Zufahrten „Planstraße“ und
„Tiefgarage“ beim Kreisverkehr eine gleichrangige Bedeutung wie das Hauptverkehrsgeschehen
auf dem Europaring/B8.
Das im Vorfeld erstellte Verkehrsgutachten, welches als Anlage der Vorlage
Nr. 2022/1525 beigefügt war, hat eine ausreichende Leistungsfähigkeit dieses
Knotenpunktes attestiert. Der neue Knotenpunkt wird folgende Merkmale besitzen:
·
Beibehaltung der zwei
Geradeausspuren je Fahrtrichtung auf dem Europaring/B8.
·
Jeweils eine Rechts- und
Linksabbiegespur vom Europaring/B8 in die Tiefgarage.
·
Eine separate
Rechtsabbiegespur und eine kombinierte Geradeaus-/Linksabbiegespur von der
Planstraße auf den Europaring/B8.
·
Entsprechende Signalisierung
für den Kfz-Verkehr.
·
Der Knoten ist nicht für
die Benutzung von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden vorgesehen.
·
Es ist keine Beleuchtung
vorgesehen.
·
Der Knoten ermöglicht
gegebenenfalls eine später vorgesehene Ausfahrt aus der Tiefgarage.
Kosten und Finanzierung:
Nach grober Kostenschätzung belaufen sich die Baukosten, einschließlich
Signalisierung, auf ca. 1,3 Millionen €. Die
Maßnahme ist im Haushalt bereits etatisiert. Die Maßnahme ist nicht
förderfähig, ein Einplanungsantrag wurde von der Förderstelle abgelehnt.
Weitere Vorgehensweise:
Vorbehaltlich der Beschlussfassung dieser Vorlage und des
rechtskräftigen Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan V 36/I „Wiesdorf - westlich
Heinrich-von-Stephan-Straße/nördliches Postgelände“ erfolgt die
Ausführungsplanung und die Vorlage zum Baubeschluss. Im Rahmen dieser Baubeschlussvorlage
wird auch der Baubeginn konkretisiert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 66311205021161 Finanzposition/en:
783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 1.300.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: 30.000 €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |