Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2023/2237
Aktenzeichen
020-01-80-01-schw
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gem. § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Mitglied aus der Verbandsversammlung des Wupperverbandes ab:

 

Herrn Hans-Michael Bappert.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der wupsi GmbH gemäß § 108a GO NRW i. V. m. § 7 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH:

 

Herrn Marek Grendzinski.

 

3. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gem. § 108a GO NRW i.V.m. § 113 Abs. 1 GO NRW aus dem Aufsichtsrat der AVEA GmbH & Co. KG ab:

 

Frau Beate Conrad.

 

4. Nach Beschlussfassung zu 3. bestellt der Rat der Stadt Leverkusen gem. § 108a GO NRW i.V.m. § 12 des Gesellschaftsvertrages der AVEA GmbH & Co. KG folgenden Beschäftigten als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der AVEA:

 

Herrn Jürgen Hermes.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Zu Beschlusspunkt 1.:

Nach Mitteilung des Wupperverbandes findet in diesem Jahr die Neukonstituierung der Verbandsversammlung statt. Die vom Rat der Stadt Leverkusen mit Beschluss vom 02.11.2020 (Vorlage Nr. 2020/0063 mit Ergänzung zur Vorlage Nr. 2020/0063/1) sowie weiteren Beschlüssen vom 14.02.2022 (Vorlage Nr. 2022/1298 mit Ergänzung zur Vorlage Nr. 2022/1298/1), 04.04.2022 (Vorlage Nr. 2022/1399 mit Ergänzung zur Vorlage Nr. 2022/1399/1) und 13.02.2023 (Vorlage Nr. 2022/1975 mit Ergänzungen zur Vorlage Nr. 2022/1975/1 und Nr. 2022/1975/2) in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter*innen wurden für die Dauer der Wahlperiode gewählt, sodass diese weiterhin als Delegierte der Stadt Leverkusen zu betrachten sind. Im Rahmen der Kommunalwahl 2025 wird dann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eine Neubesetzung erfolgen.

 

Gem. § 12 Abs. 2 des Wupperverbandsgesetzes (WupperVG) ist jedes Verbandsmit-glied berechtigt, so viele Delegierte mit je einer Stimme in die Verbandsversammlung zu entsenden, wie es aufgrund seiner Jahresbeiträge an vollen Beitragseinheiten erreicht. Diese Beitragseinheit beträgt nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Wupperverbandes ein Hundertstel der Summe aller zu berücksichtigenden Jahresbeiträge der Mitglieder. Bisher konnte die Stadt Leverkusen 11 Delegierte in die Verbandsversammlung entsenden. Nach Mitteilung des Wupperverbands erreicht die Stadt Leverkusen mit ihrem zu berücksichtigenden Beitrag in Höhe von 10.040.603 € nur noch 10 Beitragseinheiten, sodass eine Delegierte/ein Delegierter aus der Verbandsversammlung abberufen werden muss.

 

In Absprache mit dem Vorstand der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) schlägt die Verwaltung vor, Herrn Hans-Michael Bappert aus der Verbandsversammlung abzuberufen.

 

Zu Beschlusspunkt 2.:

Der Aufsichtsrat der wupsi GmbH besteht aus neun Mitgliedern. Gemäß § 7 Abs. 1 und 4 des Gesellschaftervertrages werden drei Arbeitnehmer nach den jeweils gültigen Vorschriften des Kommunalrechts NRW zur Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten bestellt und müssen im Unternehmen beschäftigt sein. Die Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung gemäß § 108a GO NRW gelten auch für Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform, in deren Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgesehen ist und an denen mehrere Gemeinden unmittelbar oder mittelbar mit insgesamt mehr als 50 v. H. der Anteile beteiligt sind.

 

Die Arbeitnehmer*innen der wupsi GmbH haben am 16.06.2020 in einer geheimen Wahl die Vorschlagsliste gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW für die Wahl der Arbeitnehmervertreter*innen in den Aufsichtsrat der wupsi GmbH erstellt. Diese Vorschlagsliste ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Voraussetzung, dass die Vorschlagsliste mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter*innen enthält, ist mit der Aufnahme von insgesamt sieben Beschäftigten erfüllt. Aus dieser Liste wurden in der Sitzung des Rates am 02.11.2020 die drei meistgewählten Arbeitnehmervertreter*innen nach der Reihenfolge ihrer erhaltenen Stimmen im Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgeführt und vom Rat bestellt.

 

Am 04.04.2022 hat der Rat darüber hinaus Herrn Viktor Fries gemäß Vorschlagsliste als Nachrücker für das ausgeschiedene Mitglied, Herr Zoran Maslovaric, bestellt (Vorlage Nr. 2022/1399).

 

Aus dem bestehenden Kreis der Arbeitnehmervertreter ist Herr Harald Breutling bedauerlicherweise kürzlich verstorben, sodass die Bestellung eines Nachrückenden erforderlich ist.

 

Gemäß § 108a Abs. 8 i. V. m. Abs. 9 GO NRW wird die Nachfolgerin/der Nachfolger vom Rat der Stadt Leverkusen sowie vom Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises (RBK) übereinstimmend mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der o.g. Vorschlagsliste (s. Anlage) bestellt.

 

Laut dieser Vorschlagsliste folgt Herr Marek Grendzinski als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der wupsi GmbH.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat dazu berechtigt ist, auch eine andere Person als den genannten Arbeitnehmervertreter der Vorschlagsliste in den Aufsichtsrat zu bestellen oder sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. Seitens der Verwaltung wird gleichwohl eine dem Abstimmungsergebnis der Beschäftigten der wupsi GmbH entsprechende Beschlussfassung, wie im Beschlussvorschlag vorgesehen, empfohlen. Eine analoge Beschlussfassung des Kreistages des RBK ist für den 07.06.2023 geplant.

 

Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 7 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH mit Ablauf der regelmäßigen kommunalen Wahlperiode.

 

Zu Beschlusspunkten 3. und 4.:

Gemäß § 12.1 Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages der AVEA GmbH & Co. KG (AVEA) gehören dem Aufsichtsrat u. a. acht Arbeitnehmer*innen der Betriebe der Gesellschaft und/oder der von der Gesellschaft abhängigen Gesellschaften an. Frau Beate Conrad, Arbeitnehmervertreterin im Aufsichtsrat der AVEA, ist zum 30.04.2023 ausgeschieden und somit ab dem 01.05.2023 nicht mehr für die Gesellschaft tätig. Sie ist daher gem. § 108a Abs. 4 Satz 2 GO NRW aus ihrem Amt im Aufsichtsrat abzuberufen.

 

Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW wird die Nachfolgerin/der Nachfolger von der Verbandsversammlung des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV) sowie vom Rat der Stadt Leverkusen übereinstimmend aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der von der Betriebsversammlung der Gesellschaft und der von der Gesellschaft abhängigen Gesellschaften, die einen arbeitsrechtlichen Gemeinschaftsbetrieb bilden, am 25./26.08.2020 in einer geheimen Wahl erstellten Vorschlagsliste bestellt. Diese Vorschlagliste ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Laut dieser Vorschlagsliste folgt Herr Jürgen Hermes als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der AVEA.

 

Die Bestellung bedarf jeweils eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Verbandsversammlung des BAV und des Rates der Stadt Leverkusen.