Beschlussentwurf:
Der Rat wählt folgende sieben
Vertrauenspersonen zu Beisitzerinnen bzw. Beisitzern in den Ausschuss für die
Schöffenwahl (Wahlperiode 2024 - 2028):
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums (3221 - I. 2) und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit (313 - 6153) vom 04.03.2009 - JMBI. NRW S. 70 - in der Fassung vom 07.12.2017 - über Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt (Schöffenwahl-AV) tritt bei jedem Amtsgericht in jedem fünften Jahr ein Ausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen aus der Vorschlagsliste wählt.
Der Ausschuss besteht aus
der Richterin bzw. dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitz und einer oder
einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamtinnen bzw.
Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen bzw.
Beisitzer. Die Landesregierungen werden
ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit für die Bestimmung der
Verwaltungsbeamtin bzw. des Verwaltungsbeamten abweichend von Satz 1 zu
regeln. Sie können diese Ermächtigung durch
Rechtsverordnung auf oberste Landesbehörden übertragen.
Die Vertrauenspersonen
werden aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von der
Vertretung des ihm entsprechenden unteren Verwaltungsbezirks mit einer Mehrheit
von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte
der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt. Die jeweiligen
Regelungen zur Beschlussfassung dieser Vertretung bleiben unberührt. Umfasst der Amtsgerichtsbezirk mehrere Verwaltungsbezirke
oder Teile mehrerer Verwaltungsbezirke, so bestimmt die zuständige oberste
Landesbehörde die Zahl der Vertrauenspersonen, die von den Vertretungen dieser
Verwaltungsbezirke zu wählen sind.
Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn wenigstens die
bzw. der Vorsitzende, die Verwaltungsbeamtin bzw. der Verwaltungsbeamte und
drei Vertrauenspersonen anwesend sind.
Die Stadt Leverkusen hat gemäß dem obigen Runderlass für den Amtsgerichtsbezirk Leverkusen sieben Vertrauenspersonen zu entsenden. Der Rat hatte für die Wahlperiode 2019 - 2023 folgende Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen bzw. Beisitzer gewählt:
1. Rf. Ursula Behrendt,
2. Rf. Ingrid Geisel,
3. Rf. Irmgard von Styp-Rekowski,
4. Rh. Frank Hasivar,
5. Rh. Michael Quatz.
Hinweis:
Mit der Vorlage Nr. 2023/2167 und den zwei Ergänzungsvorlagen Nrn. 2023/2167/1 und 2023/2167/2 stand die Angelegenheit bereits in der Ratssitzung am 03.05.2023 zur Entscheidung an. Der entsprechende Beschlusslauf ist beigefügt. Eine finale positive Entscheidung wurde in dieser Ratssitzung nicht getroffen, da das Wahlverfahren von der Verwaltung versehentlich fehlinterpretiert und vorgetragen wurde.
Im Nachgang der Ratssitzung wurde die Angelegenheit einer nochmaligen rechtlichen Prüfung unterzogen. Hiernach ist festzuhalten, dass nach keiner Vorschrift im vorliegenden Fall die Verhältniswahl hätte angewendet werden müssen.
Nach dem für die Schöffenwahl einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften ist lediglich festzuhalten, dass es sich bei der Festlegung der
sieben Vertrauenspersonen um eine Wahl handelt und insofern § 50 Abs. 2 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) mit der ergänzenden
Regelung Anwendung findet, dass zusätzlich zu beachten ist, dass die
Vertrauenspersonen von der Vertretung (hier: Rat der Stadt Leverkusen) mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl (d.h. in Leverkusen mindestens von 27 Mitgliedern des Rates) gewählt
werden müssen.
Insofern hätte eigentlich nach dem geheimen Wahlgang in der
letzten Ratssitzung bereits das finale Ergebnis festgestanden, da sieben
Personen auf der Vorschlagsliste 1 mit mehr als 27 Stimmen gewählt worden
waren.
Hiernach erfolgte jedoch versehentlich noch eine zusätzliche Berechnung/Verteilung des gesamten Wahlergebnisses nach Hare-Niemeyer und eine weitere Abstimmung zu den so ermittelten sieben Vertrauenspersonen mit negativem Ergebnis, sodass letztendlich die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass somit die so ermittelten sieben Vertrauenspersonen und die Vorlage abgelehnt würden. Die Verwaltung hatte hierauf eine nochmalige rechtliche Klärung zugesagt.
Um eine rechtlich einwandfreie Entscheidung in der Angelegenheit herbeizuführen, legt die Verwaltung mit der neuen Vorlage Nr. 2023/2248 den Sachverhalt nochmals zur Beratung und Entscheidung dem Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 05.06.2023 vor.
Eine Wahl der Vertrauenspersonen muss auch zwingend in der Ratssitzung am 05.06.2023 erfolgen, um den Ausschuss für die Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2024 – 2028 rechtskräftig zu bilden und beschlussfähig zu machen.
Die Fraktionen und
Einzelvertreter*in des Rates werden insofern nochmals zur Unterbreitung von
entsprechenden Vorschlägen für die Wahl der Vertrauenspersonen bzw. um
Mitteilung gebeten, ob die zur ursprünglichen Vorlage Nr. 2023/2167
eingereichten Personenvorschläge nochmals zur Wahl gestellt werden sollen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |