Betreff
Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzer im Ausschuss für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen (Wahlperiode 2024 - 2028)
Vorlage
2023/2248/1
Aktenzeichen
011-wb
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat wählt folgende fünf Vertrauenspersonen zu Beisitzerinnen bzw. Beisitzern in den Ausschuss für die Schöffenwahl (Wahlperiode 2024 - 2028):

 

1. Feister, Tim (CDU)

2. Went, Melanie (SPD)

3. Schmitz, Frank (CDU)

4. Fraustadt, Jens (SPD)

5. Wölwer, Gerhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit der Vorlage Nr. 2023/2248 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass sieben Vertrauenspersonen vom Rat der Stadt Leverkusen zu Beisitzerinnen bzw. Beisitzern in den Ausschuss für die Schöffenwahl (Wahlperiode 2024 – 2028) zu wählen sind. Es hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass lediglich fünf Vertrauenspersonen vom Rat der Stadt Leverkusen zu wählen sind. Der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises hat für den Amtsgerichtsbezirk Leverkusen die weiteren zwei Vertrauenspersonen bereits gewählt. Mit dieser Ergänzungsvorlage wird der Beschlussentwurf insofern auf fünf Personen abgeändert.

Seitens der Ratsfraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BÜRGERLISTE, OP und FDP wurden der Verwaltung fünf Personenvorschläge unterbreitet, die in den Beschlussentwurf der Ergänzungsvorlage Nr. 2023/2248/1 aufgenommen wurden.

 

Die Vertrauenspersonen müssen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt werden. Das bedeutet, dass mindestens 27 Ja-Stimmen aus dem Rat der Stadt Leverkusen erforderlich sind.

 

Aus der letzten Ratssitzung vom 03.05.2023 war zudem noch die Beantwortung der nachfolgenden Frage von Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) offen:

 

„Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) fragt zu Protokoll, ob ein öffentlicher Aufruf an Einwohnerinnen und Einwohner des Gerichtsbezirkes stattgefunden hat, sich als Vertrauenspersonen zu bewerben. Außerdem bittet er um Mitteilung, ob eine entsprechende Bewerberliste existiert und wo geregelt ist, dass auch Politikerinnen und Politiker sich als Vertrauenspersonen bewerben können.“

 

Hierzu wird die nachstehende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis gegeben:

 


36-93-30-GD                                                                                                    01.06.2023

Gerd Dreier

Tel. 36090

 

 

 

 

01

- über Herrn Beigeordneten Molitor                                                             gez. Molitor

- über Herrn Oberbürgermeister Richrath                                                  gez. Richrath

 

 

 

 

Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzer im Ausschuss für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen (Wahlperiode 2024 - 2028)

- Nachfrage des Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) in der Ratssitzung vom 03.05.2023

 

 

Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) hatte in der Ratssitzung am 03.05.2023 zur Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzer im Ausschuss für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen (Wahlperiode 2024 - 2028) folgende Frage gestellt:

 

„Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) fragt zu Protokoll, ob ein öffentlicher Aufruf an Einwohnerinnen und Einwohner des Gerichtsbezirkes stattgefunden hat, sich als Vertrauenspersonen zu bewerben. Außerdem bittet er um Mitteilung, ob eine entsprechende Bewerberliste existiert und wo geregelt ist, dass auch Politikerinnen und Politiker sich als Vertrauenspersonen bewerben können.“

 

Stellungnahme:

 

Ein öffentlicher Aufruf zur Wahl von Beisitzerinnen und Beisitzern im Ausschuss für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen (Wahlperiode 2024 - 2028) ist nicht erfolgt.

Bereits die Erstellung der beiden Vorschlagslisten für das Ehrenamt als Schöffin und Schöffe sowie Jugendschöffin und Jugendschöffe verursacht mit dem Aufruf an die Leverkusener Bevölkerung für die Bewerbung, die Koordination sowie die Beantwortung der vielen Nachfragen einen hohen Aufwand und bindet hierdurch intensiv die knappen personellen Ressourcen.

Eine weitere dritte Liste, für die wenigen Plätze der Vertrauenspersonen, stünde in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Aus den eingehenden Bewerbungen hierfür müsste weiterführend dann auch durch den Rat eine Auswahl getroffen werden. Ein entsprechender öffentlicher Aufruf ist nach den bisherigen Erfahrungen/Austausch mit anderen Kommunen dort ebenfalls nicht bzw. lediglich in sehr seltenen Fällen erfolgt.

Die Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzer im Ausschuss für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen erfolgte bisher immer aus der Vorschlagsliste durch den Rat der Stadt Leverkusen.

Die Mitglieder des Rates sind Bürger*innen der Stadt Leverkusen sowie von der Bevölkerung der Stadt Leverkusen gewählt. Als gewählte Vertreter*innen im Rat der Stadt Leverkusen sind diese bereits hinreichend demokratisch legitimiert, so dass es sich um einen geeigneten Personenkreis sowohl für die Benennung von Vertrauenspersonen als auch als Vertrauensperson selbst handelt.

Bei den Schöffinnen und Schöffen handelt es sich grundsätzlich um ein sehr verantwortungsvolles Ehrenamt, in dem die nächsten fünf Jahre im "Namen des Volkes" Recht gesprochen wird. Dementsprechend ist es nur angemessen und sinnvoll, wenn aus dem bereits demokratisch legitimierten Kreis der gewählten Ratspersonen der Wahlausschuss bestimmt wird.

Weiterhin steht es dem Rat frei, auch geeignete Personen mit Wohnsitz in Leverkusen (vergl. § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)), die nicht Ratsmitglieder sind, zu benennen.

 

Ordnung und Straßenverkehr

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein