Betreff
Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadt Leverkusen (KSL) mit Ablauf des 31.12.2023
Vorlage
2023/2372
Aktenzeichen
020-01-30-92-fe
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

 

1.    Zur Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadt Leverkusen mit Ablauf des 31.12.2023 wird die als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Leverkusen zur Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadt Leverkusen und zur Aufhebung der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadt Leverkusen, genannt „KulturStadtLev“ (KSL) vom 12. Mai 2010“ beschlossen.

 

  1. Die Betriebsleitung der KulturStadt Leverkusen wird mit Ablauf des 31.12.2023 abberufen.

 

  1. Der Betriebsausschuss KulturStadtLev (BKSL) wird mit Ablauf des 31.12.2023 aufgelöst.

 

  1. Die Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung der KulturStadt Leverkusen in Bezug auf die noch ausstehenden Jahresabschlüsse 2021, 2022 und 2023 obliegt ab dem 01.01.2024 dem Rat der Stadt Leverkusen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einzuleiten.

 

 

 

 

gezeichnet:

 

                                                           in Vertretung                         in Vertretung

Richrath                                            Molitor                                   Adomat

 

 

Begründung:

 

Ausgangslage

 

In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Rat der Stadt Leverkusen zum Antrag Nr. 2023/2114 „Neuordnung der Kultur der Stadt Leverkusen“ mehrheitlich den nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

1.    Die Kulturarbeit der Stadt Leverkusen wird organisatorisch neu aufgestellt. Der Oberbürgermeister und die Verwaltung erarbeiten hierzu einen Organisationsaufbau im Dezernat I unter Einbeziehung der Bereiche Kunst, Kultur, Museum Schloss Morsbroich und dem zu gründenden Institut für Stadtkultur und Stadtgeschichte.

 

2.    Im Bereich des Dezernates IV Schulen, Kultur, Jugend und Sport wird der Fachbereich Weiterbildung und Außerschulische Bildung eingerichtet. Dieser umfasst die VHS, die Stadtbibliothek mit ihren Nebenstellen, die Musikschule, die Jugendkunstgruppen und einen Zentralen Dienst für die administrative Betreuung.

 

3.    Bzgl. des Wirtschaftsplans 2023 und der Stellenübersicht der KulturStadtLev wird beschlossen, die Ausschreibung neuer Stellen und Wiederbesetzungen auszusetzen. Ausnahmen hiervon, die organisationstechnisch notwendig sind, werden dem Haupt- und Personalausschuss zur Freigabe vorgelegt.

 

4.    Die KulturStadtLev als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Leverkusen wird zum 31.12.2023 aufgelöst.

 

5.    Alle Liegenschaften und Gebäude der KulturStadtLev gehen in den Verantwortungsbereich des FB 65 Gebäudewirtschaft über.

 

Mit den vorstehenden Beschlusspunkten soll die Kulturlandschaft der Stadt Leverkusen grundlegend neu geordnet werden.

 

Die Vorlage Nr. 2023/2400 „Neuordnung der Kultur der Stadt Leverkusen - Reintegration der KulturStadtLev (KSL) in die Kernverwaltung“ folgt dieser Intention. Der Rat hat hierzu in seiner Sitzung am 21.08.2023 Folgendes beschlossen:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die verwaltungsinterne Projektstruktur zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 30.03.2023 zum Antrag Nr. 2023/2114 „Neuordnung der Kultur der Stadt Leverkusen“ zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen hebt seinen Beschluss vom 30.03.2023 zum Antrag Nr. 2023/2114, Beschlusspunkt 2, zur Einrichtung eines eigenständigen Fachbereiches „Weiterbildung und Außerschulische Bildung“ im Dezernat IV aus den in der Vorlage dargelegten Gründen auf.

 

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Neuordnung der Kultur nach Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev zum 31.12.2023 durch Reintegration in die Kernverwaltung zum 01.01.2024 in folgender Struktur vornimmt:

 

·         Dezernat I: Bildung des Fachbereiches 18 „Kultur und Stadtmarketing“ mit den Stabsstellen Museum Morsbroich und Institut für Stadtkultur und Stadtgeschichte (heute: Stadtarchiv);

·         Dezernat IV: Bildung der vier Stabsstellen Volkshochschule, Musikschule, Stadtbibliothek und Jugendkunstgruppen mit Angliederung an den Dezernenten;

·         Dezernat V: Bildung einer neuen Abteilung „Gebäudemanagement Kultur“ im Fachbereich Gebäudewirtschaft.

 

4.    Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, über den Projektfortschritt in regelmäßigen Abständen Bericht zu erstatten. Notwendige politische Entscheidungen sollen anlassbezogen mit zunehmendem Projektfortschritt und Projektstand eingeholt werden.

 

5.    Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, nach 12 Monaten eine Evaluation vorzunehmen. Über das Ergebnis der Evaluation und daraus abgeleitete Maßnahmen ist Bericht zu erstatten.

 

 

Zu Beschlusspunkt 1: Aufhebung der Satzung für die KulturStadt Leverkusen

 

Aus dem Ratsbeschluss vom 30.03.2023 zum Antrag Nr. 2023/2114 „Neuordnung der Kultur der Stadt Leverkusen“ und dem Ratsbeschluss vom 21.08.2023 zur Vorlage Nr. 2023/2400 „Neuordnung der Kultur der Stadt Leverkusen – Reintegration der KulturStadtLev (KSL) in die Kernverwaltung“ ergibt sich die Notwendigkeit zur Aufhebung der „Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadt Leverkusen, genannt „KulturStadtLev“ (KSL) vom 12. Mai 2010“, mit Ablauf des 31.12.2023. Die Aufhebung einer Satzung kann entsprechend dem Grundsatz, dass eine Rechtsnorm durch einen ranggleichen Rechtsakt derselben Form aufgehoben werden kann, nur durch eine förmliche Satzung erfolgen. Diese ist entsprechend ortsüblich bekannt zu machen. Der Satzungstext ist als Anlage beigefügt.

 

 

Zu Beschlusspunkt 2: Abberufung der Betriebsleitung

 

Mit der Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der KulturStadt Leverkusen entfallen auch die in § 3 der „Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der KulturStadt Leverkusen, genannt „KulturStadtLev“ (KSL) vom 12. Mai 2010“ genannten Aufgaben der Betriebsleitung.

 

 

Zu Beschlusspunkt 3: Auflösung des Betriebsausschusses KulturStadtLev (BKSL)

 

Mit der Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der KulturStadt Leverkusen entfällt auch die in § 5 der „Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der KulturStadt Leverkusen, genannt „KulturStadtLev“ (KSL) vom 12. Mai 2010“ genannte Funktion des Betriebsausschusses.

 

Auf die erforderlichen Vorlagen zur Bildung eines Kulturausschusses mit Wirkung zum 01.01.2024, Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates etc. wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Sie werden dem Rat zur Entscheidung für seine Sitzung am 23.10.2023 vorgelegt.

 

 

Zu Beschlusspunkt 4: Entlastung der Betriebsleitung der KulturStadt Leverkusen

 

Die Erstellung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 der KulturStadt Leverkusen steht noch aus. Der Betriebsausschuss war bisher in der Vorberatung der Jahresabschlüsse und hat die Entlastung der Betriebsleitung übernommen. Gemäß § 4 Buchstabe c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) hat der Rat über die Feststellung der Jahresabschlüsse, Verwendung des Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses nach Vorberatung durch den Finanz- und Digitalisierungsausschuss zu entscheiden. Diese Abfolge würde auch so weiterbestehen.

 

In Bezug auf die Entlastung der Betriebsleitung kann die gesetzlich vorgesehene und in der Satzung festgelegte Beratungsabfolge über die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss der KulturStadt Leverkusen nicht so umgesetzt werden, da dieser mit Ablauf des 31.12.2023 rechtswirksam aufgelöst wird. Aus diesem Grunde soll der Rat für die noch ausstehenden Jahresabschlüsse 2021, 2022 und 2023 über die Entlastung der Betriebsleitung entscheiden.

 

 

Zu Beschlusspunkt 5: Etwaiges Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung

 

Auch wenn eine Anzeige nach § 115 GO NRW nicht zwingend erforderlich ist, soll nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln ein entsprechendes Anzeigeverfahren eingeleitet werden.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein