Beschlussentwurf:
1. Zur Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadt Leverkusen mit Ablauf des 31.12.2023 wird die als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Leverkusen zur Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadt Leverkusen und zur Aufhebung der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadt Leverkusen, genannt „KulturStadtLev“ (KSL) vom 12. Mai 2010“ beschlossen.
- Die Betriebsleitung der KulturStadt Leverkusen wird mit Ablauf des 31.12.2023 abberufen.
- Der Betriebsausschuss KulturStadtLev (BKSL) wird mit Ablauf des 31.12.2023 aufgelöst.
- Die Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung der KulturStadt Leverkusen in Bezug auf die noch ausstehenden Jahresabschlüsse 2021, 2022 und 2023 obliegt ab dem 01.01.2024 dem Rat der Stadt Leverkusen.
- Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, das Anzeigeverfahren entsprechend den Vorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einzuleiten.
gezeichnet:
in Vertretung in Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Ausgangslage
In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Rat der Stadt
Leverkusen zum Antrag Nr. 2023/2114
„Neuordnung der Kultur der Stadt Leverkusen“ mehrheitlich den nachfolgenden
Beschluss gefasst:
1. Die Kulturarbeit der Stadt Leverkusen wird
organisatorisch neu aufgestellt. Der Oberbürgermeister und die Verwaltung
erarbeiten hierzu einen Organisationsaufbau im Dezernat I unter Einbeziehung
der Bereiche Kunst, Kultur, Museum Schloss Morsbroich und dem zu gründenden Institut
für Stadtkultur und Stadtgeschichte.
2. Im Bereich des Dezernates IV Schulen,
Kultur, Jugend und Sport wird der Fachbereich Weiterbildung und Außerschulische
Bildung eingerichtet. Dieser umfasst die VHS, die Stadtbibliothek mit ihren
Nebenstellen, die Musikschule, die Jugendkunstgruppen und einen Zentralen Dienst
für die administrative Betreuung.
3. Bzgl. des Wirtschaftsplans 2023 und der
Stellenübersicht der KulturStadtLev wird beschlossen, die Ausschreibung neuer
Stellen und Wiederbesetzungen auszusetzen. Ausnahmen hiervon, die
organisationstechnisch notwendig sind, werden dem Haupt- und Personalausschuss
zur Freigabe vorgelegt.
4. Die KulturStadtLev als eigenbetriebsähnliche
Einrichtung der Stadt Leverkusen wird zum 31.12.2023 aufgelöst.
5. Alle Liegenschaften und Gebäude der KulturStadtLev
gehen in den Verantwortungsbereich des FB 65 Gebäudewirtschaft über.
Mit den vorstehenden Beschlusspunkten soll die
Kulturlandschaft der Stadt Leverkusen grundlegend neu geordnet werden.
Die Vorlage Nr. 2023/2400 „Neuordnung der Kultur der Stadt Leverkusen - Reintegration der KulturStadtLev (KSL) in die Kernverwaltung“ folgt dieser Intention. Der Rat hat hierzu in seiner Sitzung am 21.08.2023 Folgendes beschlossen:
1.
Der
Rat der Stadt Leverkusen nimmt die verwaltungsinterne Projektstruktur zur Umsetzung
des Ratsbeschlusses vom 30.03.2023 zum Antrag Nr. 2023/2114 „Neuordnung der
Kultur der Stadt Leverkusen“ zur Kenntnis.
2.
Der
Rat der Stadt Leverkusen hebt seinen Beschluss vom 30.03.2023 zum Antrag Nr.
2023/2114, Beschlusspunkt 2, zur Einrichtung eines eigenständigen Fachbereiches
„Weiterbildung und Außerschulische Bildung“ im Dezernat IV aus den in der
Vorlage dargelegten Gründen auf.
3.
Der
Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Neuordnung
der Kultur nach Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev
zum 31.12.2023 durch Reintegration in die Kernverwaltung zum 01.01.2024 in
folgender Struktur vornimmt:
·
Dezernat
I: Bildung des Fachbereiches 18 „Kultur und Stadtmarketing“ mit den Stabsstellen
Museum Morsbroich und Institut für Stadtkultur und Stadtgeschichte (heute:
Stadtarchiv);
·
Dezernat
IV: Bildung der vier Stabsstellen Volkshochschule, Musikschule, Stadtbibliothek
und Jugendkunstgruppen mit Angliederung an den Dezernenten;
·
Dezernat
V: Bildung einer neuen Abteilung „Gebäudemanagement Kultur“ im Fachbereich
Gebäudewirtschaft.
4.
Der
Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, über den Projektfortschritt
in regelmäßigen Abständen Bericht zu erstatten. Notwendige politische Entscheidungen
sollen anlassbezogen mit zunehmendem Projektfortschritt und Projektstand
eingeholt werden.
5.
Der
Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, nach 12 Monaten eine
Evaluation vorzunehmen. Über das Ergebnis der Evaluation und daraus abgeleitete
Maßnahmen ist Bericht zu erstatten.
Zu
Beschlusspunkt 1: Aufhebung der Satzung für die KulturStadt Leverkusen
Aus dem Ratsbeschluss vom 30.03.2023 zum Antrag Nr. 2023/2114 „Neuordnung der Kultur der Stadt Leverkusen“ und dem Ratsbeschluss vom 21.08.2023 zur Vorlage Nr. 2023/2400 „Neuordnung der Kultur der Stadt Leverkusen – Reintegration der KulturStadtLev (KSL) in die Kernverwaltung“ ergibt sich die Notwendigkeit zur Aufhebung der „Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadt Leverkusen, genannt „KulturStadtLev“ (KSL) vom 12. Mai 2010“, mit Ablauf des 31.12.2023. Die Aufhebung einer Satzung kann entsprechend dem Grundsatz, dass eine Rechtsnorm durch einen ranggleichen Rechtsakt derselben Form aufgehoben werden kann, nur durch eine förmliche Satzung erfolgen. Diese ist entsprechend ortsüblich bekannt zu machen. Der Satzungstext ist als Anlage beigefügt.
Zu Beschlusspunkt 2: Abberufung der Betriebsleitung
Mit der Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der KulturStadt Leverkusen entfallen auch die in § 3 der „Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der KulturStadt Leverkusen, genannt „KulturStadtLev“ (KSL) vom 12. Mai 2010“ genannten Aufgaben der Betriebsleitung.
Zu Beschlusspunkt 3: Auflösung des Betriebsausschusses
KulturStadtLev (BKSL)
Mit der Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der KulturStadt Leverkusen entfällt auch die in § 5 der „Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der KulturStadt Leverkusen, genannt „KulturStadtLev“ (KSL) vom 12. Mai 2010“ genannte Funktion des Betriebsausschusses.
Auf die erforderlichen Vorlagen zur Bildung eines Kulturausschusses mit Wirkung zum 01.01.2024, Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates etc. wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Sie werden dem Rat zur Entscheidung für seine Sitzung am 23.10.2023 vorgelegt.
Zu Beschlusspunkt 4: Entlastung der Betriebsleitung der
KulturStadt Leverkusen
Die Erstellung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 der KulturStadt Leverkusen steht noch aus. Der Betriebsausschuss war bisher in der Vorberatung der Jahresabschlüsse und hat die Entlastung der Betriebsleitung übernommen. Gemäß § 4 Buchstabe c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) hat der Rat über die Feststellung der Jahresabschlüsse, Verwendung des Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses nach Vorberatung durch den Finanz- und Digitalisierungsausschuss zu entscheiden. Diese Abfolge würde auch so weiterbestehen.
In Bezug auf die Entlastung der Betriebsleitung kann die gesetzlich vorgesehene und in der Satzung festgelegte Beratungsabfolge über die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss der KulturStadt Leverkusen nicht so umgesetzt werden, da dieser mit Ablauf des 31.12.2023 rechtswirksam aufgelöst wird. Aus diesem Grunde soll der Rat für die noch ausstehenden Jahresabschlüsse 2021, 2022 und 2023 über die Entlastung der Betriebsleitung entscheiden.
Zu Beschlusspunkt 5: Etwaiges Anzeigeverfahren bei der
Bezirksregierung
Auch wenn eine Anzeige nach § 115 GO NRW nicht zwingend erforderlich ist, soll nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln ein entsprechendes Anzeigeverfahren eingeleitet werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |