Betreff
Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadt Leverkusen (KSL) mit Ablauf des 31.12.2023
Vorlage
2023/2372/1
Aktenzeichen
020-01-30-92-fe
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Zur Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadt Leverkusen mit Ablauf des 31.12.2023 wird die als Anlage beigefügte aktualisierte „Satzung der Stadt Leverkusen zur Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadt Leverkusen und zur Aufhebung der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadt Leverkusen, genannt „KulturStadtLev“ (KSL) vom 12. Mai 2010“ beschlossen.

 

2.    Die Betriebsleitung der KulturStadt Leverkusen wird mit Ablauf des 31.12.2023 abberufen.

 

3.    Der Betriebsausschuss KulturStadtLev (BKSL) wird mit Ablauf des 31.12.2023 aufgelöst.

 

4.    Die Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung der KulturStadt Leverkusen in Bezug auf die noch ausstehenden Jahresabschlüsse 2021, 2022 und 2023 obliegt ab dem 01.01.2024 dem Rat der Stadt Leverkusen.

 

5.    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einzuleiten.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                              Molitor                                             Adomat

Begründung:

 

In der mit der Anlage zur Ursprungsvorlage Nr. 2023/2372 vorgelegten Satzung (Satzung der Stadt Leverkusen zur Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadt Leverkusen und zur Aufhebung der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadt Leverkusen, genannt „KulturStadtLev“ (KSL) vom 12. Mai 2010) hat sich in § 3 (3) ein Fehler eingeschlichen. In der aktualisierten Fassung wurde das Wort „Haushalt“ durch das Wort „Bilanz“ ersetzt.

 

Mit dieser Ergänzungsvorlage Nr. 2023/2372/1 wird daher die aktualisierte Fassung der Satzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Übrigen wird auf die Begründung in der Ursprungsvorlage Nr. 2023/2372 verwiesen.