Beschlussentwurf:
1. Zur Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadt Leverkusen mit Ablauf des 31.12.2023 wird die als Anlage beigefügte aktualisierte „Satzung der Stadt Leverkusen zur Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadt Leverkusen und zur Aufhebung der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadt Leverkusen, genannt „KulturStadtLev“ (KSL) vom 12. Mai 2010“ beschlossen.
2. Die Betriebsleitung der KulturStadt Leverkusen wird mit Ablauf des 31.12.2023 abberufen.
3. Der Betriebsausschuss KulturStadtLev (BKSL) wird mit Ablauf des 31.12.2023 aufgelöst.
4. Die Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung der KulturStadt Leverkusen in Bezug auf die noch ausstehenden Jahresabschlüsse 2021, 2022 und 2023 obliegt ab dem 01.01.2024 dem Rat der Stadt Leverkusen.
5. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren entsprechend den
Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
einzuleiten.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
In der mit
der Anlage zur Ursprungsvorlage Nr. 2023/2372 vorgelegten Satzung (Satzung der
Stadt Leverkusen zur Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
KulturStadt Leverkusen und zur Aufhebung der Satzung für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadt Leverkusen, genannt
„KulturStadtLev“ (KSL) vom 12. Mai 2010) hat sich in § 3 (3) ein Fehler eingeschlichen. In der aktualisierten Fassung wurde das
Wort „Haushalt“ durch das Wort „Bilanz“ ersetzt.
Mit dieser Ergänzungsvorlage Nr. 2023/2372/1 wird daher die aktualisierte Fassung der Satzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Übrigen wird auf die Begründung in der Ursprungsvorlage Nr. 2023/2372 verwiesen.