- Beschluss über Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung (Abwägung)
- Beschluss über die Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung (Abwägung)
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Über die
während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
(Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der
Verwaltung (Anlagen 1.1 - 1.3 der Vorlage) entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil
dieses Beschlusses.
I/A)
Äußerungen der Öffentlichkeit:
Zu diesem
Verfahrensschritt sind keine Äußerungen seitens der Öffentlichkeit eingegangen.
I/B) Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange:
I/B 1 Untere
Denkmalbehörde
631 - Bauaufsicht/Denkmalpflege
Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen
I/B 2 IHK - Industrie-
und Handelskammer zu Köln
Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg
An der Schusterinsel 2, 51379 Leverkusen
I/B 3 Fachbereich
32 - Umwelt
Quettinger Str. 220, 51381 Leverkusen
I/B 4 Bezirksregierung
Köln - Dezernat 53 - Immissionsschutz
50606 Köln
I/B 5 Bezirksregierung
Köln - Dezernat 52 - Abfallwirtschaft
50606 Köln
2. Über die
während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen
II/B) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlagen 2.1 - 2.4 dieser
Vorlage) entschieden. Die Anlagen sind Bestandteile dieses Beschlusses.
II/A)
Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
II/A 1 Stellungnahme
der Öffentlichkeit
II/B) Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange:
II/B 1 TBL -
Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR
Postfach 10 11 35
51311 Leverkusen
II/B 2 DB - AG,
DB Immobilien
Erna-Scheffler-Str. 5
51103 Köln
II/B 3 IHK -
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen
II/B 4 Bezirksregierung
Köln - Dezernat 53 - Immissionsschutz
50606 Köln
II/B 5 Fachbereich
36 - Ordnung und Straßenverkehr
II/B 6 Fachbereich
32 - Umwelt
3. Der Rat
macht sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen zu eigen.
4. Der Bebauungsplan
Nr. 253/II „Opladen - nbso/Westseite - Kita Henkelmännchen-Platz“,
bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, wird nach
der öffentlichen Auslegung mit redaktionellen Anpassungen gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.07.2023 (BGBl.
2023 I Nr. 184), in Verbindung mit
·
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176),
und
·
§ 89 Landesbauordnung (BauO NRW), in Kraft
getreten am 04.08.2018 und zum 01.01.2019 (GV NRW 2018 S. 421), zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.09.2021 (GV. NRW. S. 1086), in
Kraft getreten am 22.09.2021,
sowie
·
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.03.2022 (GV. NRW. S.
412), in Kraft getreten am 26.04.2022,
als Satzung
beschlossen.
5.
Die als Anlage 5 der Vorlage beigefügte
Satzungsbegründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird gebilligt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Lage des
Plangebiets:
Das
Plangebiet befindet sich im Stadtteil Opladen. Es ist Teil der
Stadtentwicklungsfläche nbso - Westseite und liegt südlich des
Henkelmännchen-Platzes zwischen der Böschung der Friedrich-List-Straße im
Westen und der Europa-Allee im Osten. Es ist etwa 800 m vom Bahnhof Opladen
bzw. der Bahnhofstraße entfernt. In Bezug auf das ganze Stadtgebiet von Leverkusen
liegt es sehr zentral und ist für viele Mobilitätsformen verkehrsgünstig.
Anlass sowie
Ziele und Zwecke der Planung:
Um eine
bedarfsgerechte Versorgung mit Kindergartenplätzen zu gewährleisten, sind über
das Stadtgebiet verteilt neue Standorte für Kindertagesstätten notwendig.
Verfügbare und optimale Flächen sind hierfür in den gewachsenen Stadtstrukturen
mittlerweile schwer zu finden. Da sich die Suche nach neuen Standorten für
Kindertagesstätten schwierig gestaltet, ist die Fläche der vorliegenden Planung
in den Fokus gerückt. Das Plangebiet ist Teil der Konversionsfläche nbso -
Westseite in Opladen. Für diesen Bereich hat der ursprüngliche Bebauungsplan
Nr. 208 B/II „Opladen - nbso/Westseite - Quartiere“ zunächst nicht störendes
Gewerbe vorgesehen. (Die hier früher verlaufende Gütergleisstrecke ist weiter
nach Osten verlegt worden.)
Um an der
fokussierten Stelle die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
Kindertagesstätte zu schaffen, ist das vorliegende Bauleitplanverfahren
notwendig geworden. Mit einer Fläche von 4.150 m² bietet das Plangebiet den
Entwicklungsraum für eine Einrichtung mit bis zu 160 Kindern.
Das
Bauleitplanverfahren ist (zunächst als 2. Änderung des ursprünglichen Bebauungsplans
Nr. 208 B/II „Opladen - nbso/Westseite - Quartiere“) als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt worden. Das Plangebiet ist
strukturell dem Siedlungsbereich zuzuordnen, liegt unterhalb von 20.000 m²
und ist damit grundsätzlich für diese Aufstellungsart prädestiniert. Die mit
der Planung einhergehende Revitalisierung der Plangebietsfläche spricht
ebenfalls für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Die Umsetzung der
Planung soll dazu beitragen, das stadtweite Kindergartenplatzangebot zu
erweitern.
Verfahren:
Das Bauleitplanverfahren
zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Kita-Standort
südlich des Henkelmännchen-Platzes ist zunächst als 2. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 208 B/II „Opladen - nbso/Westseite - Quartiere“ durch den Aufstellungsbeschluss
in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am
18.06.2018 eingeleitet worden (Vorlage Nr. 2018/2226). Wegen der durch das
Coronavirus im Jahr 2020 verursachten Einschränkungen erfolgte die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 17.08.2020 bis einschließlich
15.09.2020 durch Aushang im Foyer des Verwaltungsgebäudes Hauptstraße 101
(Elberfelder Haus) sowie parallel über eine Veröffentlichung auf der
Internetpräsenz der Stadt. Zur frühzeitigen Beteiligung am Planvorentwurf sind
keine Äußerungen der Öffentlichkeit eingegangen. Die eingegangenen
Stellungnahmen und Äußerungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange
betrafen zur frühzeitigen Beteiligung am Bauleitplanverfahren im Wesentlichen
die folgenden Punkte:
·
Hinweise zum Denkmalschutz (benachbarte
Eisenbahnersiedlung),
·
Äußerung/Bedauern zum planerischen Verlust der
Gewerbefläche,
·
Hinweise zu Bodenbelastungen/Altlasten,
·
Hinweise/Anmerkungen zum lufthygienischen
Fachgutachten,
·
Hinweise/Anmerkungen zum Immissionsschutz,
·
Hinweis zur Erweiterung einer Gewerbeanlage
(Genehmigungsverfahren zur Recyclinghoferweiterung).
Im Rahmen
der weiteren Plankonkretisierung ist zur Sicherung der weiteren Planung
entschieden worden, das Verfahren vom Ursprungsbebauungsplan Nr. 208 B/II zu
entkoppeln und die vorliegende Planung als einen eigenständigen Bebauungsplan
(mit der Nummer 253/II) fortzuführen. Der Beschluss hierzu erfolgte am
07.06.2021 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen (Vorlage Nr.
2021/0668). Die weitere Entwicklung im Bauleitplanverfahren war in der Folge
von der Untersuchung der Erschließungs- und Verkehrssituation des Plangebiets
abhängig. Daher verzögerte sich die Ausarbeitung der Planentwurfsunterlagen.
Nachdem das Verkehrsgutachten im April 2022 vorgelegt worden ist, konnte auf
Grundlage der Ergebnisse der Planentwurf für die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen vorbereitet werden.
Der
Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist am
05.09.2022 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen gefasst worden
(Vorlage Nr. 2022/1637). Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs ist in der
Zeit vom 10.10.2022 bis einschließlich 11.11.2022 durchgeführt worden. In
dieser Zeitspanne konnte der Entwurfsstand der Planunterlagen im Foyer des
Verwaltungsgebäudes Hauptstraße 101 (Elberfelder Haus) sowie parallel über eine
Veröffentlichung auf der Internetpräsenz der Stadt Leverkusen eingesehen
werden.
Stellungnahme
der Öffentlichkeit:
In der
Stellungnahme wird eine andere Einschätzung zur Wahl der Verfahrensart
geäußert. Hieraus werden auch andere Schlüsse zum Umfang des Umweltteils (→Umweltbericht) der Planung gezogen. Darüber
hinaus wird in der Stellungnahme eine andere Auffassung des sogenannten
Trennungsgrundsatzes (gemäß § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
geäußert. Schließlich mündet die Stellungnahme argumentativ in einer gesehenen
Verletzung des Grundsatzes der Priorität.
Stellungnahmen
der Behörden und Träger:
Wie bereits
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird z. B. der Verlust von
Gewerbeflächen bedauert. Es werden Hinweise zur künftigen Entwicklung der
Bahnflächen gegeben. Zu den Immissionsgutachten (Untersuchungen) werden
detaillierte Anmerkungen gemacht. Die durch das Verkehrsgutachten empfohlene
Erschließungssituation und Stellplatzregelung für das Plangebiet wird
angezweifelt. Schließlich werden auch ergänzende Anmerkungen und Hinweise zu
den Umweltthemen abgegeben.
Plananpassungen
zum Satzungsbeschluss:
Aus den
eingegangenen Stellungnahmen ergab sich die Notwendigkeit redaktioneller
Anpassungen der Planunterlagen. So wird in der Herleitung der Verfahrensart
(Punkt 2.2) genauer beschrieben, wie das Plangebiet dem Siedlungsbereich
zugeordnet ist. Ergänzt wird zudem der Punkt zur öffentlichen Auslegung der
Planung und dem planerischen Umgang mit den eingegangenen Äußerungen und
Stellungnahmen.
Nachdem der
Boden im Plangebiet einer Sanierung (Beseitigung der Altlasten) unterzogen
wurde, ist die Kennzeichnung der Bodenaltlasten in den Planunterlagen
überflüssig geworden. Sämtliche Beschreibungen zum IST-Zustand des Bodens sind
daher mit Unterstützung der Unteren Bodenschutzbehörde (UBB) auf den aktuellen
Stand gebracht worden. Zum Immissionsschutz der Außenspielfläche sind
ergänzende Textpassagen eingefügt. Darüber hinaus sind unter dem Punkt
„Hinweise“ der Planbegründung nun ausführlich die Minderungs- und
Vermeidungsmaßnahmen mit Bezug zum Artenschutz aufgeführt. Ebenso sind die
Hinweise der Deutschen Bahn (AG) zum künftigen Ausbau der Infrastruktur der
Planung beigefügt. Schließlich sind in der Planbegründung die Passagen zur
Abwägung und Umsetzung der Planung ergänzt.
Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und
Bezirke:
Im Ratsinformationssystem Session sind die unten
genannten Anlagen auch in farbiger und die Anlage 3 in vergrößerter Darstellung
einzusehen. Die Anlagen 1.2, 1.3, 2.2 - 2.4. sowie 6 - 7 werden nicht mit der
Vorlage gedruckt, sie stehen als Bestandteil zu dieser Vorlage im
Ratsinformationssystem Session zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Die Aufteilung der Anlagen 1 und 2 in die Unternummern 1.1 - 1.3 sowie 2.1 - 2.4 ist technisch bedingt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |