- Beitrittsbeschluss zum Ergebnis der städtebaulichen Studie "Wiesdorf - südlich Wöhlerstraße"
- Änderung des Geltungsbereichs
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussentwurf:
1.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen macht sich die
Entscheidung des Bewertungsgremiums zur städtebaulichen Studie „Wiesdorf –
südlich Wöhlerstraße“ in Leverkusen-Wiesdorf (Anlagen 6, 8.1 und 8.2 der
Vorlage) zu Eigen.
2.
Der städtebaulichen
Konzeption und insbesondere dem 16-geschossigen Landmark mit Hotelnutzung vom Planungsteam HPP Architekten mit
+grün Landschaftsarchitektur zum Bebauungsplan
Nr. 248/I „Wiesdorf – südlich Wöhlerstraße“ wird in der vorliegenden
Fassung (Anlagen 4.1, 4.2 und 7 der Vorlage) zugestimmt und ist dem in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 248/I „Wiesdorf – südlich Wöhlerstraße“ zugrunde
zu legen.
3.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird geändert. Das Plangebiet
befindet sich im Stadtbezirk I im Stadtteil Wiesdorf südlich der Wöhlerstraße
und umfasst in der Gemarkung Wiesdorf in der
Flur 19 vollständig die Flurstücke 386, 387, 388, 389, 390, 424, 433, 434 sowie
Teile der Flurstücke 310, 385, 391, 392, 405, 423, 436 und 520. Die genaue
Abgrenzung des Geltungsbereichs ist den Planzeichnungen (Anlagen 1.1 und 1.2
der Vorlage) zu entnehmen.
4.
Die Öffentlichkeit ist
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig an der Planung zu beteiligen.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan, einschließlich der Begründung (Anlagen 4.1,
4.2 und 5 der Vorlage), werden für die Dauer von vier Wochen im Internet und zusätzlich als
öffentlicher Aushang veröffentlicht.
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Plangebiet:
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 248/I „Wiesdorf – südlich Wöhlerstraße“
befindet sich im Stadtbezirk I, im Stadtteil Wiesdorf, südlich der
Wöhlerstraße. Der Geltungsbereich wird
gegenüber der Beschlusslage zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert (siehe
unten) und umfasst nun eine
Gesamtgröße von ca. 1,4 ha.
Die zu
untersuchende Fläche aus der städtebaulichen Studie wird in einen
Betrachtungsraum und einen Vertiefungsbereich unterteilt. Der
Vertiefungsbereich aus der städtebaulichen Studie entspricht dem
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 248/I „Wiesdorf – südlich Wöhlerstraße“. Er wird im Norden durch die Wöhlerstraße und der denkmalgeschützten Wohnsiedlung
Kolonie II Anna, im Osten durch das Gebäude des Kinos „Kinopolis“ und im Süden
durch den Gebäudekomplex bestehend aus dem Rathaus und der Rathaus-Galerie
sowie im Westen durch die Einkaufspassage „Luminaden“ begrenzt. Der
Betrachtungsraum umfasst zusätzlich den angrenzenden Teilabschnitt der
Wöhlerstraße und die westliche Freifläche am Friedrich-Ebert-Platz. Die
genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung zu entnehmen
(Anlagen 1.1 und 1.2 der Vorlage).
Das Plangebiet befindet
sich überwiegend im Eigentum zweier Investoren. Lediglich die öffentlichen
Flächen des „Friedrich-Ebert-Platzes“ im Osten des Plangebiets und die
Wöhlerstraße im Norden des Plangebiets sind im Eigentum der Stadt Leverkusen.
Verfahrensstand:
Eine Bauvoranfrage für einen Teilbereich des Plangebiets hat dazu
geführt, sich intensiv mit diesem Bereich auseinanderzusetzen. Derzeit wird das
Plangebiet überwiegend für Stellplätze und die Andienung der Geschäftshäuser
P&C sowie Rathaus-Galerie genutzt, an die südöstlich eine dreigeschossige
Bebauung angrenzt, welche von der Deutschen Bank genutzt wird. Mit dem Ziel zur
städtebaulichen Neuordnung hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen
der Stadt Leverkusen am 20.01.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 248/I „Wiesdorf – südlich Wöhlerstraße" (Vorlage
Nr. 2021/0326) beschlossen. Zur Sicherung der Planung wurde parallel vom Rat
der Stadt Leverkusen die Veränderungssperre nach §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1
BauGB (Vorlage Nr. 2021/0329) beschlossen. Die Beschlüsse wurden am
02.02.2021 öffentlich bekannt gemacht. In der Sitzung am 12.12.2022 wurde die
Verlängerung der Veränderungssperre (Vorlage Nr. 2022/1772) beschlossen, deren
Bekanntmachungen im Amtsblatt am 31.01.2023 erfolgte.
Im Zeitraum vom 12.12.2022 - 19.06.2023 wurde eine städtebauliche
Studie durchgeführt (siehe unten), um städtebauliche Alternativen für die
künftige Entwicklung des Plangebiets zu erarbeiten.
Anlass der Planung:
Aufgrund der besonderen Lage als nördlicher Eingang zur Innenstadt
und um die interdisziplinäre Qualität an dem Standort sicherzustellen,
beabsichtigen die Stadt Leverkusen und die Investorenschaft die städtebauliche
Neuordnung und funktionale Aufwertung der mindergenutzten Flächen im Süden der
Wöhlerstraße. Vorgesehen ist eine Durchmischung von Wohn- und Büronutzungen,
einschließlich arrondierender Nutzungen. Seitens der Investorenschaft wird auch
eine Hotelnutzung am Standort angestrebt.
Zum Beschlusspunkt 1 und 2:
Anlass der städtebaulichen Studie:
Im Sinne einer gemeinsamen und nachhaltigen Perspektive für die
gesamten Grundstücksflächen, die sowohl eine städtebauliche Aufwertung
insgesamt als auch individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für die Einzeleigentümer*innen
ermöglicht, haben sich die Stadt Leverkusen, vertreten durch den Fachbereich
Stadtplanung (FB 61), in Abstimmung mit den Grundstückseigentümerinnen für die
Durchführung der vorliegenden städtebaulichen Studie entschieden, deren Kosten
zu gleichen Teilen gedrittelt wurde. Die Auswahl der drei teilnehmenden Architektur-/Stadtplanungsbüros
erfolgte durch die Auftraggeberinnen, die mit Freiraumplanern zusammen
interdisziplinäre Teams bilden sollten.
Ziel der städtebaulichen Studie:
Ziel der städtebaulichen Studie war die
Entwicklung eines attraktiven Stadteingangs mit Aufenthaltsqualitäten,
innovative bauliche und nutzungsstrukturelle Ergänzungen der großformatigen
Architekturen, eine sinnvolle Organisation und Planung der Verkehrssituation
sowie die Schaffung einer angemessenen Anbindung an die nördlich anschließende
denkmalgeschützte Wohnkolonie II Anna. Dabei wurde angestrebt, den
gestalterisch unattraktiven „Hinterhofcharakter“ südlich der Wöhlerstraße durch
eine städtebauliche Fassung des Straßenraums zu beseitigen.
Vorgesehen war die Schaffung einer nachhaltigen und resilienten
Nutzungsperspektive mit einer Durchmischung von Wohnen, Dienstleistung und
Büros und belebenden Angeboten in den Erdgeschosszonen. Gastronomie und
Hotelnutzung waren nicht ausgeschlossen. Neue Einzelhandelsnutzungen sollten
zwecks negativer Auswirkungen auf den Geschäftsbestand der Rathaus-Galerie
lediglich in eingeschränktem Maße geschaffen werden. Zudem war die flexible
Nutzbarkeit der neu geschaffenen Flächen gefordert.
Von besonderer Relevanz war zudem die Neuorganisation des oberirdischen Stellplatzangebots, der
Tiefgaragenzu- und -abfahrten, die Sicherung der Anlieferungen des Einzelhandels
und die Integration frei zugänglicher Fahrradstellplätze. Außerdem waren
Maßnahmen zur Reduzierung von Überhitzung und Überflutung durch
Starkregenereignisse aufzuzeigen. Modernes, ökologisches und klimagerechtes
Bauen sollte im Vordergrund stehen. Der Schwerpunkt dieser Studie lag auf dem
Vertiefungsbereich, wobei der Betrachtungsraum als Verflechtung in die Umgebung
in Bezug auf Freiraum und Verkehr beurteilt und entsprechend beplant werden
sollte.
Verfahren und Ergebnis der städtebaulichen Studie:
Die städtebauliche Studie hat im Zeitraum vom 12.12.2022 -
19.06.2023 stattgefunden. Nach der Präsentation der zweiten Entwurfsphase am
10.05.2023 erhielten zwei Teams erneut die Möglichkeit zur
Weiterarbeit und Konkretisierung der Entwurfsergebnisse. Die
städtebauliche Konzeption des Planungsteams Rotterdam Dakowski mit
planungsgemeinschaft LANT Graser schied an dieser Stelle aus.
Das Bewertungsgremium aus Fach- und Sachexperten unter Vorsitz von
Frau Prof. Karin Damrau hat sich in seiner Sitzung am 19.06.2023 nach der
Überarbeitungsphase (Phase 3) unter dem Beisein politischer Vertreterinnen und
Vertreter mit großer Mehrheit (9 Stimmen dafür/1 Stimme dagegen) für die
städtebauliche Konzeption des Teams HPP Architekten mit +grün
Landschaftsarchitektur als Siegerentwurf entschieden. Rang zwei erhielt das
Team Wienstroer Architekten Stadtplaner mit studio grüngrau
Landschaftsarchitektur. Das Planungsteam Rotterdam Dakowski mit
planungsgemeinschaft LANT Graser erhielt den dritten Rang.
Eine vergleichende Darstellung der städtebaulichen Konzeptionen
der drei teilnehmenden Teams ist in Anlage 6 der Vorlage beigefügt. Zusätzlich
sind die eingereichten Entwürfe mit Konzeptbeschreibung, einschließlich deren
Beurteilung, im Rahmen der Jurysitzungen aus der Dokumentation in den Anlagen
8.1 und 8.2 der Vorlage zu entnehmen. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung,
Planen und Bauen der Stadt Leverkusen obliegt nun die abschließende
Entscheidung über das Verfahrensergebnis und dessen Weiterverwendung in den nun
anstehenden Planungsschritten.
Beschreibung des Siegerentwurfs:
Die städtebauliche Konzeption des Siegerentwurfs des Planungsteams
HPP Architekten mit +grün Landschaftsarchitektur basiert auf zwei offenen
Blöcken in Nord-Süd-Ausrichtung. Diese Blöcke vermitteln in ihrer vertikalen
Gliederung und der damit verbundenen Kleinteiligkeit – ihren Kanten, Dichten
und Höhen – zur gegenüberliegenden, denkmalgeschützten Wohnkolonie II Anna. Sie
bilden eine neue Passage und neue Platzkanten für Quartiersplätze als Schnittstellen
zur unmittelbaren Nachbarschaft.
Das von der Straße zurückgesetzte, 16-geschossige Hochhaus mit
Hotelnutzung als Landmarke am Eingangs- und Gelenkpunkt schließt den grün
ornamentierten Kulturplatz ab. Die Außenanlagen sind autofrei und barrierefreundlich
geplant. Die Verkehrsführung auf dem Vertiefungsbereich wird von drei Zufahrten
auf eine Grundstückszufahrt optimiert, sodass der Stadtraum aufgewertet werden
kann. Die notwendigen Stellplätze werden in der geplanten Tiefgarage
angeordnet, die sich fast unter der gesamten Fläche beider Bauteile erstreckt.
Der Siegerentwurf schlägt ein Konzept zur Nachhaltigkeit vor,
z. B. intensive Dachbegrünung und Regenwassermanagement sowie die
Umsetzung als Energie-Plus-Quartier. Zur Förderung der Nutzung von nachhaltigen
Verkehrsmitteln wird eine Werkstatt für Fahrräder, Mobility Hub und E-Ladezonen
vorgeschlagen. Das Ergebnis des Siegerentwurfs von HPP mit +grün nach der
Überarbeitungsphase (Phase 3) wird in der Anlage 7 der Vorlage dargestellt.
Empfehlungen des Bewertungsgremiums zur weiteren Ausarbeitung:
Das Bewertungsgremium hat nach Abschluss des Auswahlverfahrens
folgende Empfehlungen für die weitere Ausarbeitung der vorliegenden
städtebaulichen Konzeption formuliert, die im weiteren Verfahren geprüft werden
sollen:
-
Die
Verbreiterung der Passage zur Rathaus-Galerie ist für den Raum wohltuend und
wird vom Gremium begrüßt.
-
Der
Rücksprung an der Ecke Wöhlerstraße wirkt ggf. etwas unentschlossen. Eine
geringfügige Anpassung erscheint zielführend.
- Die Fuge zwischen Hochhaus und
Sockelgeschoss könnte ebenfalls noch stärker ausgeprägt werden, um den Raum der
Passage weiter zu optimieren und diesen maßstäblicher zu gliedern.
- Die Höhe der Riegelbebauung
entlang der Wöhlerstraße sollte in Bezug auf ihre angrenzende Bestandsbebauung
überprüft werden: Anpassung der Höhe des Staffelgeschosses an der Ecke
Wöhlerstraße in Bezug auf das gegenüberliegende Kino „Kinopolis“ und Staffelung
der Höhe des Anbaus an das P&C-Gebäude.
- Eine weitere Erhöhung der
intensiven Begrünung und Nutzung wird empfohlen.
Die Überarbeitungsempfehlungen des Bewertungsgremiums wurden mittlerweile in die städtebauliche Konzeption gänzlich eingearbeitet und in folgenden Punkten fortgeschrieben:
-
Das Nutzungskonzept im Erdgeschoss wurde konkretisiert.
-
Die Breite der Hotelfassade wurde zugunsten der Belichtung des
Vorplatzes angepasst.
-
Der Entwurf eines ersten Brandschutzkonzeptes wurde in Abstimmung
mit einem Fachplanerbüro erstellt.
-
Der Stellplatznachweis wurde präzisiert.
- Durch die Abstaffelung zum
P&C-Gebäude werden die Freiraumqualitäten und die Belichtung verbessert.
Weitere Überarbeitungen werden im weiteren Verfahren – nach einer
Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und Trägern öffentlicher Belange – im
Bebauungsplanentwurf bzw. als Bestandteile eines noch abzuschließenden
städtebaulichen Vertrages mit den Grundstückeigentümerinnen umgesetzt. Der
städtebauliche Vorentwurf von HPP mit +grün und die Begründung zum Bebauungsplan
sind aus den Anlagen 4.1, 4.2 und 5 der Vorlage zu entnehmen.
Zum Beschlusspunkt 3:
Änderung des Geltungsbereichs:
In der
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt
Leverkusen am 20.01.2021 wurde für den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 248/I „Wiesdorf – südlich Wöhlerstraße“ (Vorlage Nr. 2021/0326) der
Geltungsbereich beschlossen. Dabei wird ein Teil des rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. 166/I „Rathaus und Einkaufszentrum“ überplant. Der Geltungsbereich soll nun auf die Fläche, für
das ein Planerfordernis besteht, angepasst werden.
Im Süden soll der Geltungsbereich
an den Vertiefungsbereich aus der städtebaulichen Studie angeglichen werden und
um die Flächen - dem Gebäudekomplex, bestehend aus dem Rathaus
und der Rathaus-Galerie (Gemarkung Wiesdorf, Flur 19, Teilabschnitte der
Flurstücke 391, 392 und 423) und
dem P&C Gebäude (Gemarkung Wiesdorf, Flur 19, Teilabschnitt des Flurstücks
385), - reduziert werden. Im
Norden soll das Plangebiet auf den notwendigen Teilabschnitt der Wöhlerstraße
mit Anbindung an den Europaring (Gemarkung Wiesdorf, Flur 19,
Teilabschnitt der Flurstücke 310 und 520) erweitert werden, um
die Erschließung zu sichern und erforderliche Umbaumaßnahmen zu gewährleisten. Hierbei wird ein Teil des rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. 112/I „Wiesdorf – Stadtmitte“ und des Bebauungsplans Nr.
114/74 „Friedrich-Ebert-Platz“ überplant. Die Fläche des Geltungsbereichs
vergrößert sich um 0,3 ha und weist somit eine Gesamtfläche von 1,4 ha aus. Ein
Übersichtsplan mit der Darstellung der derzeit rechtskräftigen Bebauungspläne
ist in Anlage 3 der Vorlage beigefügt.
Eine Anpassung der Satzungen zur Veränderungssperre nach §§ 14
Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB (Vorlage Nr. 2021/0329), die vom Rat der
Stadt Leverkusen am 20.01.2021 beschlossenen wurde und deren Verlängerung
(Vorlage Nr. 2022/1772), die in der Sitzung am 12.12.2022 beschlossen wurde,
ist gemäß § 14 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich, wenn überwiegend öffentliche
Belange nicht entgegenstehen. Des Weiteren wird das Bebauungsplanverfahren auf
der Grundlage des Ergebnisses der städtebaulichen Studie fortgeführt, welche
mit den Zielsetzungen der Satzung zur Veränderungssperre übereinstimmen.
Die
genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs und die Änderung sind der Planzeichnungen
zu entnehmen (Anlagen 1.1, 1.2 und 2 der Vorlage).
Zum Beschlusspunkt 4:
Frühzeitige
Beteiligung:
Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 248/I
„Wiesdorf – südlich Wöhlerstraße“ (Vorlage
Nr. 2021/0326) vom Ausschuss für
Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen am 20.01.2021 wird das Ziel verfolgt, diesen Bereich
neu zu ordnen, um so einen attraktiven Eingang in die Innenstadt zu entwickeln
und zugleich Zäsuren in Richtung der Kolonie II Anna zu mindern. Durch die
städtebauliche Studie wurde nunmehr eine tragfähige städtebauliche Konzeption
für das Plangebiet entwickelt. Die Ergebnisse der städtebaulichen Studie wurden
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit analog dem § 3 Abs.1
BauGB des Bebauungsplanverfahrens Nr. 248/I „Wiesdorf – südlich
Wöhlerstraße“ im Zeitraum vom 07.08.2023 bis zum 08.09.2023 öffentlich
ausgehangen. Nun soll im Zuge der förmlichen Planverfahren nach BauGB das
Ergebnis der städtebaulichen Studie als städtebaulicher Vorentwurf zugrunde
gelegt und weiterentwickelt und in die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB eingebracht werden.
Städtebaulicher Vorentwurf:
Das Ergebnis der oben näher beschriebenen städtebaulichen Studie
wurde gänzlich in den städtebaulichen Vorentwurf integriert und in Bezug auf
die Überarbeitungsempfehlungen des Bewertungsgremiums weiterentwickelt. Derzeit
werden erste gutachterliche Einschätzungen zu dem Thema Verkehr eingeholt, die
erst nach der vorübergehenden Sperrung des Bahnhofs Leverkusen-Mitte im Sommer
2023 und den Herbstferien stattfinden konnten. Ebenfalls sollen im
Verkehrsgutachten die für diesen Standort besondere Situation der
Weihnachtszeit und deren Auswirkungen betrachtet werden. Anschließend sind die
Ergebnisse anhand des städtebaulichen Vorentwurfs zu konkretisieren und
zusammen mit einem Mobilitätskonzept zu vertiefen. Weitere Planungsthemen und
Gutachten (Immissionsschutz, Seveso, Artenschutz, Klima und Energie usw.) sind
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu ergänzen und einzuholen. Im weiteren
Verfahren soll der städtebauliche Vorentwurf vertieft und entsprechend der
Erkenntnisse aus den anstehenden Beteiligungs- und Abstimmungsschritten zum
Bebauungsplanentwurf fortentwickelt werden.
Prüfung der Umweltbelange:
Eine detaillierte Prüfung der Umweltbelange (u. a. Artenschutz, Immissionsschutz) erfolgt im weiteren Verfahren und wird in den Umweltbericht zum Bebauungsplan als gesonderter Teil der Begründung einfließen.
Hinweis:
Die
Abgrenzung des Geltungsbereichs im Maßstab M 1:500 (Anlage 1.2) und der
städtebauliche Vorentwurf im Maßstab M 1:500 (Anlage 4.2) werden nur im
Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Im
Ratsinformationssystem Session sind zudem alle Anlagen auch in farbiger
Darstellung einsehbar.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
ja nein |