Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Herausgabe der angeforderten Katasterdaten an die Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen der Planungen für den Abschnitt 2 (Ausbau der A1 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen) und den Abschnitt 3 (Ausbau der A3 zwischen den Anschlussstellen Leverkusen-Zentrum und Leverkusen-Opladen) der Autobahnen in Leverkusen zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Mit E-Mail vom 17.08.2023 beantragt die Autobahn GmbH des Bundes (im Weiteren: Autobahn GmbH) beim Fachbereich Kataster und Vermessung (FB 62) Daten nach dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) sowie die dazugehörigen Eigentümerauskünfte für den gesamten Ausbaubereich in den Bauabschnitten 2 (Ausbau der A1 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen) und 3 (Ausbau der A3 zwischen den Anschlussstellen Leverkusen-Zentrum und Leverkusen-Opladen) des Autobahnausbaus in Leverkusen.
Der Rat der Stadt Leverkusen hat mit Beschluss zur Vorlage Nr. 2021/0348 die Verwaltung angewiesen, im Bereich der Vorzugsvarianten „Ausbau der A1 und der A3 in vorhandener Höhenlage“ jegliche planungstechnische Unterstützung sowie Unterstützung baulicher Vorarbeiten ausschließlich auf Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen zu leisten. Daher ist dieser Antrag auf Katasterdaten dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Nach § 14 Abs. 1
des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster
(Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) stellen die Katasterbehörden
die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und hieraus abgeleitete Produkte
zur Nutzung bereit. Die Norm lässt insoweit der Katasterbehörde keinen Ermessensspielraum
zu, vielmehr besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung der
Geobasisdaten.
Bei den beantragten
Eigentümerdaten des ALKIS Sekundärdatenbestands handelt es sich in
Übereinstimmung mit dem Grundbuch um die Namen und Anschriften der Eigentümerinnen
bzw. Eigentümer sowie der Erbbauberechtigten von Flurstücken sowie die
Grundbuchbezeichnung.
Die Bereitstellung
von Eigentümerangaben bedarf nach § 14 Abs. 2 VermKatG der Darlegung eines
berechtigten Interesses. Das „berechtigte Interesse“ ist gesetzlich nicht
weiter definiert. Nach herkömmlicher Auslegung genügt jedes öffentliche oder
private verständige, durch die Sachlage gerechtfertigte Interesse. Nach dieser
Grunddefinition kann das Interesse rein tatsächlicher (wirtschaftlicher, wissenschaftlicher,
künstlerischer, historischer, schulischer, statistischer, Vermögenswerte
betreffender), ideeller oder auch rein persönlicher (z. B.
Familienforschung) Art sein, soweit es mit der Rechtsordnung in Einklang steht.
Zudem muss das berechtigte Interesse konkretisiert sein.
Die Notwendigkeit und Bedeutung der Bereitstellung der Daten entlang der Autobahnen für die Abschnitte 2 und 3 ergibt sich für die Autobahn GmbH als planende Behörde aus der endgültigen Festlegung der Vorzugsvarianten und dem damit verbundenen geplanten Ausbau in Hochlage; die Herausgabe der Eigentümerdaten ist auch aus datenschutzrechtlicher Sicht in diesem Zusammenhang unkritisch.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Eine Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen ist erforderlich und durch den rechtzeitigen Antrag der Autobahn GmbH in diesem Turnus möglich. Daher soll die Beratung der Vorlage über den Nachtrag auf die Tagesordnung aufgenommen werden.