Betreff
Hauptsatzung der Stadt Leverkusen
Vorlage
2023/2419/1
Aktenzeichen
011-10-07-wb
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Hauptsatzung der Stadt Leverkusen wird in der dieser Ergänzungsvorlage beigefügten, aktualisierten Fassung (s. Anlage) beschlossen.

 

gezeichnet:

 

 

 

 

Richrath

Begründung:

 

In der mit der Anlage zur Ursprungsvorlage Nr. 2023/2419 vorgelegten Neufassung der Hauptsatzung hat sich ein Fehler im Gesetzesverweis auf die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in § 11 Abs. 1 eingeschlichen.

Versehentlich heißt es dort:

 

„§ 11 Entschädigung der Mandatsträger

 

(1)  Ratsmitglieder und Mitglieder der Bezirksvertretungen erhalten eine Aufwandsentschädigung (§ 45 Absatz 1 Satz 3 GO NRW a.F., § 45 Abs. 1 GO NRW n.F.) ausschließlich als monatliche Pauschale (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO NRW).“

 

Der richtige Gesetzesverweis lautet aber:

„(§ 45 Absatz 5 GO NRW a.F., § 45 Absatz 1 Satz 1 GO NRW n.F.)“

 

Mit dieser Ergänzungsvorlage Nr. 2023/2419/1 wird daher eine entsprechend aktualisierte Neufassung der Hauptsatzung vorgelegt, in die in § 11 Abs. 1 nun der richtige Gesetzesverweis eingearbeitet ist.

 

Im Übrigen wird auf die Begründung in der Ursprungsvorlage Nr. 2023/2419 verwiesen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein