Der Beschlussentwurf
zu Punkt 3. wird wie folgt geändert:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Gebührenbedarfsberechnung und der Vorschlag zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren auf der Grundlage des von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co. KG aufgestellten Wirtschaftsplanes 2024 und der damit korrespondierenden preisrechtlichen Kalkulation 2024 auf der Basis der testierten Vorkalkulation der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten erfolgen.
2. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1 der Vorlage) und die Ermittlung der Gebührensätze (Anlage 2 der Vorlage) werden zur Kenntnis genommen.
3. Die Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung wird in der als Anlage 4 (neu) zu dieser Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung:
Richrath Molitor
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Zur o. g. Vorlage wird die neue Anlage 4 (korrigierte rechte Spalten „Gebühr“ auf den Seiten 6 und 7) zur Kenntnis gegeben. Bezüglich der bisherigen Anlagen und der Begründung wird auf die Ursprungsvorlage Nr. 2023/2471 verwiesen.