Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan V39/I "Manfort - IPL-Kita"
- Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung)
- Satzungsbeschluss
Vorlage
2023/2373/1
Aktenzeichen
3-23-V39/I-Fri/extern
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Der Beschlussentwurf zu Punkt 3. wird wie folgt geändert:

 

1.    Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I/A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

 

I/A 1    V 39/I_3(2) Stellungnahme_01

 

I/B) Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

I/B 1    Fachbereich 51: Kinder und Jugend/Fachbereich 40: Schulen

 

I/B 2    Fachbereich 32: Umwelt - Untere Bodenschutzbehörde/Altlasten

 

I/B 3    Fachbereich 32: Umwelt - Untere Bodenschutzbehörde/Bodenschutz

 

I/B 4    LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland

            Bau- und Kunstdenkmalpflege

            Ehrenfriedstraße 19

            50259 Pulheim

 

I/B 5    PLEdoc GmbH

            Postfach 12 02 55

            45312 Essen

 

I/B 6    Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL)

            Friedrich-Ebert-Straße 17

            51373 Leverkusen

 

I/B 7    Bezirksregierung Düsseldorf: Kampfmittelbeseitigungsdienst

            Stadt Leverkusen

            Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr

           

I/B 8    Fachbereich 32: Umwelt - Untere Naturschutzbehörde

         

I/B 9    Fachbereich 32: Umwelt - Untere Wasserschutzbehörde

 

I/B 10 Fachbereich 32: Umwelt - Untere Immissionsschutzbehörde

         

I/B 11 Fachbereich 32: Umwelt - Sachgebiet Umweltvorsorge/Umweltplanung

           

I/B 12 Fachbereich 32: Umwelt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde

             

2.  Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungen zu eigen.

 

3.  Der vorhabenbezogene Bebauungsplan V39/I „Manfort – IPL - Kita“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, wird mit geringfügigen Änderungen gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl.2023 I Nr. 221) geändert worden ist, in Verbindung mit

 

·           der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176),

und

·         § 89 Landesbauordnung (BauO NRW) in Kraft getreten am 4. August 2018 und zum 1. Januar 2019 (GV. NRW. 2018 S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086), in Kraft getreten am 22. September 2021; Gesetz vom 31. Oktober 2023 (GV.NRW. S.1172), tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

sowie

·         § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15. April 2022; Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April (Nummer 13 und 14 traten am 1. Januar 2023 in Kraft),

 

als Satzung beschlossen.

                                                                                                                                        

4.   Die als Anlage 5 der Vorlage beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

gezeichnet:

                                                                                   In Vertretung

Richrath                                                                   Deppe

 


Begründung:

 

Diese Ergänzungsvorlage Nr. 2023/2373/1 wurde ausschließlich aufgrund geänderter Rechtsgrundlagen notwendig. Die Änderungen im Beschlusspunkt 3. sind kursiv gesetzt.

 

Auf eine detaillierte Begründung wird deshalb verzichtet. Es wird auf die Begründung sowie die Anlagen der Ursprungsvorlage Nr. 2023/2373 verwiesen.