- Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung)
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I/A)
Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
I/A 1 V 39/I_3(2)_Stellungnahme_01
I/B) Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange:
I/B 1 Fachbereich 51: Kinder und Jugend/Fachbereich 40: Schulen
I/B 2 Fachbereich 32: Umwelt - Untere Bodenschutzbehörde/Altlasten
I/B 3 Fachbereich 32: Umwelt - Untere Bodenschutzbehörde/Bodenschutz
I/B 4 LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Bau- und Kunstdenkmalpflege
Ehrenfriedstraße 19
50259 Pulheim
I/B 5 PLEdoc GmbH
Postfach 12 02 55
45312 Essen
I/B 6 Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL)
Friedrich-Ebert-Straße 17
51373 Leverkusen
I/B 7 Bezirksregierung Düsseldorf: Kampfmittelbeseitigungsdienst
Stadt Leverkusen
Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
I/B 8 Fachbereich 32: Umwelt - Untere Naturschutzbehörde
I/B 9 Fachbereich 32: Umwelt - Untere Wasserschutzbehörde
I/B 10 Fachbereich 32: Umwelt - Untere Immissionsschutzbehörde
I/B 11 Fachbereich 32: Umwelt - Sachgebiet Umweltvorsorge/Umweltplanung
I/B 12 Fachbereich 32: Umwelt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde
2. Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungen zu eigen.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan V39/I „Manfort – IPL - Kita“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, wird mit geringfügigen Änderungen gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184), in Verbindung mit
· der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176),
und
· § 86 Landesbauordnung (BauO NRW) in Kraft getreten am 4. August 2018 und zum 1. Januar 2019 (GV NRW 2018 S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086), in Kraft getreten am 22. September 2021,
sowie
· § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15. April 2022; Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April (Nummer 13 und 14 traten am 1. Januar 2023 in Kraft),
als Satzung beschlossen.
4. Die als Anlage 5 der Vorlage beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Lage des Plangebiets:
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans V 39/I „Manfort – IPL –
Kita“ befindet sich im Stadtteil Manfort, westlich der Straße „Hemmelrather
Hof“ sowie nordwestlich der Hans-Gerhardt-Straße. Er umfasst in der
Gemarkung Wiesdorf, Flur 30, das Flurstücks 319. Der Bereich ist privates Eigentum des Investors.
Anlass/Ziele und Zwecke der Planung:
Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 39/I „Manfort – IPL – Kita“ soll eine sechsgruppige Kindertagesstätte (Kita) realisiert werden.
Verfahren:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan V 39/I „Manfort – IPL – Kita“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit und TÖB (Träger öffentliche Belange) wurde verzichtet,
gleichwohl hatte die Öffentlichkeit nach dem Aufstellungsbeschluss die
Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke zu informieren. Es sind
keine Stellungnahmen eingegangen.
Aufgrund der hohen Dringlichkeit, möglichst zügig ausreichend Kitaplätze bereitzustellen, der in diesem Jahr stark angestiegenen Zahl der Bauleitplanverfahren für soziale/städtische Infrastruktur und der damit verbundenen hohen Belastung des Fachbereichs Stadtplanung (FB 61) wird hier das beschleunigte Verfahren angewendet. Damit kann einerseits schneller das erforderliche Baurecht geschaffen, die Kita schneller realisiert und andererseits die Verwaltung entlastet werden.
Öffentliche Auslegung:
Der Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB wurde am 08.05.2023 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und
Bauen der Stadt Leverkusen gefasst (Vorlage Nr. 2023/2107). Die öffentliche
Auslegung der Planunterlagen, einschließlich der umweltrelevanten
Stellungnahmen, Gutachten und sonstigen Unterlagen, erfolgte im Anschluss an
die Bekanntmachung im Zeitraum vom 16.06.2023 bis zum 17.07.2023 durch
Aushang im Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen, Elberfelder Haus,
Hauptstraße 101. Zudem konnten die o. g. Dokumente zur Auslegung über die
Internetseite der Stadt Leverkusen eingesehen werden. Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
erfolgte vom 18.07.2023 bis zum
18.08.2023.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
Es ist eine Stellungnahme vonseiten der Öffentlichkeit
mit Bezug zur Verkehrssituation im FB 61 eingegangen.
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange:
Die Stellungnahmen zur Planung bezogen sich im
Wesentlichen auf die Themen Schutzgut Boden, Denkmalnahbereich, Energieleitungen,
Kampfmittel, Artenschutz, Schutzgut Wasser, Abfall, Dimension der öffentlichen
Verkehrsfläche außerhalb des Plangebiets, Hellbezugswert der Fassadenfarbe sowie
redaktionelle Hinweise.
Die Stellungnahmen werden durch die Planung weitgehend berücksichtigt. Die geringfügigen Änderungen, die notwendig wurden, sind in der Anlage 6 dieser Vorlage zur Information gekennzeichnet.
Umsetzung der Planung und Kosten:
Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB mit der Vorhabenträgerin vereinbart. Die Kosten der späteren Umsetzung der Planung trägt die Vorhabenträgerin.
Weiteres Vorgehen:
Nachfolgend ist angestrebt, den Satzungsbeschluss zu fassen.
(Hinweis: Der Bebauungsplan wird nur im
Ratsinformationssystem der Stadt Leverkusen bereitgestellt und nicht mit der
Vorlage gedruckt. Im Ratsinformationssystem der Stadt Leverkusen sind zudem
sämtliche Anlagen in farbiger und maßstabsgerechter Darstellung einzusehen.)
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |