- 4. Sachstandsbericht/Fortschreibung
Beschlussentwurf:
1.
Die in der Anlage 1 der Vorlage beigefügte
Maßnahmenliste zur Schulentwicklung und Bestandserhaltung wird zur Kenntnis
genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der aufgelisteten Maßnahmen in der Abfolge der aufgezeigten Kategorien vorzubereiten.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Adomat Deppe
Begründung:
Die Schulplatzversorgung in Leverkusen ist
gefährdet. Noch drastischer ist die Situation der Versorgung mit Sportkapazitäten
(u. a. verschärft durch notwendige Sanierungen, die zusätzliche Verlängerung
des Ausfalls durch den Brandschaden an der Sporthalle der Gesamtschule
Schlebusch, den Hallenabgang durch Flutschaden an der Theodor-Heuss-Realschule
und die anstehende Sanierung des Hallenbads Bergisch Neukirchen).
Da die Finanzlage und die gesetzlichen
Vorgaben nicht veränderbar sind, ist zur Erledigung dieser kommunalen
Pflichtaufgabe eine höhere Gewichtung der Schulentwicklungsmaßnahmen insgesamt
erforderlich. Dazu gehört zum einen
das gemeinsame Verständnis, dass keine weitere Priorisierung der
baulichen Maßnahmen mehr möglich ist. Zum anderen sind die nachfolgenden Maßnahmen
dringend erforderlich, um neben einer quantitativen Versorgung auch die nötigen
Qualitäten für gutes Lernen und gute Ausbildung (wieder) zu ermöglichen.
In enger Abstimmung zwischen dem Fachbereich Schulen (FB 40)
im Dezernat IV (Bildung, Jugend und Sport) und dem Fachbereich
Gebäudewirtschaft (FB 65) im Dezernat V (Planen und Bauen) wurde die als Anlage
1 beiliegende Maßnahmenliste „Schulentwicklung und Bestandserhaltung“ erneut aktualisiert.
Sie baut auf den Vorlagen Nr. 2019/2724, Nr. 2020/0263 und Nr. 2022/1816
auf.
Die fortgeschriebene Auflistung in der Anlage der Vorlage
benennt alle aktuellen Schulbauprojekte, die aus schulorganisatorischer Sicht
notwendig sind, so u. a.:
· Die Schulplatzkapazitätserweiterung zur Beschulung der Grundschüler in Wohnortnähe,
· die Sicherstellung der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Platz in einer Offenen Ganztagsschule (OGS-Platz),
· die Schulplatzversorgung der Leverkusener Schülerinnen und Schüler an einer weiterführenden Schule,
· die Sicherstellung der Beschulung an einer Förderschule,
· die Sicherstellung einer Beschulung an Gymnasien in G9,
· die Profilbildung an den Berufskollegs,
sowie alle aus baufachlicher Sicht notwendigen Ersatzbauten,
General- oder Teilsanierungen von bestehenden Schulgebäuden, deren Durchführung
dringend und mittelfristig erforderlich sind, um keine bestehenden Schulgebäude
aufgrund erheblicher Mängel aufgeben zu müssen. In der Liste sind kleinere
Baumaßnahmen sowie bauunterhaltende Maßnahmen unterhalb der Teil- bzw.
Generalsanierung nicht erfasst. Insgesamt sind in der Liste noch 49 anstehende
Schulbaumaßnahmen enthalten.
Die zeitnahe Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ist dringend notwendig,
um die Schulplatzversorgung und eine qualitative Beschulungssituation
sicherzustellen. Hierzu wird auch auf die Vorlage Nr. 2023/2625 „Maßnahmen zur Beschleunigung der Umsetzung der Vorlage Schulentwicklung
und Bestandserhaltung“ hingewiesen. Im Rahmen der Priorisierung wurden vier
Prioritätskategorien (in absteigender Auflistung) 0, 1, 2 und 3
ausdifferenziert, die im Folgenden beschrieben und in der Anlage der Vorlage
hinsichtlich der jeweils dazugehörigen Schulbaumaßnahmen konkretisiert werden.
Die Reihenfolge der Maßnahmen innerhalb der Kategorien entspricht der
Sortierung nach „Sachstand“ und „Adressbezeichnung“ und ist nicht
gleichzusetzen mit einer Rangfolge. Die Verwaltung wird diese grundsätzlich in der
Reihenfolge der Kategorien abarbeiten. Gesetzliche Änderungen oder besondere
Erfordernisse könnten jedoch zu einer veränderten Reihenfolge der Abarbeitung
führen.
Derzeit befinden sich 23 Schulbaumaßnahmen in der Planung
oder im Bau (weiterhin beinhaltet sind auch immer noch Flutsanierungsprojekte).
Diese sind in der Prioritätskategorie 0 zusammengefasst. 11 Maßnahmen sind
bereits abgeschlossen oder werden in Kürze beendet. In der Anlage noch nicht erfasst
(da noch nicht hinreichend konkret, aber in den Blick zu nehmen) ist die
Schaffung eines „zentralen Auslagerungsschulstandorts“. Dieser könnte sowohl
für geplante Auslagerungen als auch für unvorhergesehene Ereignisse Einsatz
finden.
Schulbaumaßnahmen/Überblick nach Prioritätskategorien:
Priorität |
Anzahl |
Status |
Kategorie 0 |
23 |
in Planung
oder Bau (ohne fertige Projekte) |
Kategorie 1 |
12 |
kurzfristig dringend
erforderlich |
Kategorie 2 |
7 |
mittelfristig
erforderlich |
Kategorie 3 |
7 |
mittel- bis langfristig
erforderlich |
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |