- kombinierter Planungs- und Baubeschluss
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der vorgelegten Planung der Verwaltung zur Neugestaltung der Außenanlagen im Rahmen des Neubaus der Dreifachsporthalle an der Theodor-Heuss-Realschule in Leverkusen-Opladen mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 231.000 € zu.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Adomat Deppe
(zugleich in Vertretung
des Stadtkämmerers)
Begründung:
Mit Beschluss zur Vorlage Nr. 2023/2459 hat der Rat der
Stadt Leverkusen am 11.12.2023 der Entwurfsplanung zum Neubau der
Dreifachsporthalle an der Theodor-Heuss-Realschule (THR) in Leverkusen-Opladen zugestimmt.
Der Neubau war notwendig, da die ehemalige Turnhalle im Juli 2021 infolge des
Starkregenereignisses mit extremen Überflutungen des gesamten Schulgeländes
erheblich beschädigt wurde. Nach dem Rohbau der Dreifachsporthalle mit den
notwendigen Außenisolierungen und dem Leitungsbau beginnt der Landschaftsbau
mit der Gestaltung der Außenanlage. Diese wird im Wesentlichen aus vier Teilen bestehen:
I. Teil:
Zwischen den Verwaltungsräumen der
Turnhalle, dem Sporthallengebäude und der THR wird ein großer grüner Platz mit
drei neuen Bäumen und einer abgesenkten Rasenfläche entstehen, um das
Regenwasser der umgebenden Pflasterflächen aufzunehmen und vor Ort zu
versickern. Sollten die Kapazitäten überschritten werden, fließt das
Regenwasser in zwei Straßenabläufe. Die notwendigen Pflasterflächen verbinden
alle Eingänge der Gebäude mit den Asphaltflächen der Schule. Die genannten
Pflasterflächen sollen mit einem sogenannten Klimapflaster ausgestattet werden.
Es besitzt etwas erweiterte Fugen zur Versickerung und ist dreischichtig
aufgebaut: Die Sichtfläche als Katalysatorschicht reflektiert
Wärmeeinstrahlung, reduziert Lärmemissionen und neutralisiert Luftschadstoffe.
Die Feuchtigkeit gelangt über die Fugen in die Speicherschicht und in das
Erdreich. Die Speicherschicht ist der Kernbereich und kann große Mengen
Feuchtigkeit aufnehmen und wieder abgeben. So erzielen Pflasterflächen eine
ähnlich hohe Verdunstungsrate wie eine Wiese. Die dritte Unterschicht ist eine Kapillarschicht.
Diese ist weniger durchlässig, sodass mehr Feuchtigkeit gespeichert wird, was
zu einer erhöhten Verdunstung führt. Das Klimapflaster trägt zur besseren
Klimaverträglichkeit bei. Die Fugen sind dabei so schmal, dass die
Barrierefreiheit nicht beeinträchtigt wird.
Die Nordseite der
Turnhalle wird eine Fassadenbegrünung in Hochbeeten erhalten. Als
Aufenthaltsmöglichkeit werden acht Bänke mit Holzsitzauflagen ohne Rückenlehne
rund um die Grünfläche platziert, um beiderseitiges Sitzen zuzulassen.
Zusätzlich wird eine lange, winklig abgesetzte Bank entlang der
Aufenthaltsräume der Schule angeordnet, um ein Verweilen auf der Platzfläche
freundlicher zu gestalten.
II. Teil:
Eine Feuerwehrzufahrt entsteht zwischen dem alten Schulgebäude, das nach Süden abfällt, und der neuen Turnhalle. Darüber hinaus wird hier ein mit einem Grünstreifen abgetrennter Fußweg angelegt, der die Fluchttüren des Schulgebäudes verbindet. Der Grünstreifen hat zwei Aufgaben. Einerseits wird der Fußweg darüber entwässert, andererseits wird der Höhensprung, der zwischen 30 und 45 cm Höhe beträgt, hier mit einem niedrigen Mauerwinkel abgefangen. An der Turnhallenostseite wird die Fassade im unteren Bereich an zwei Stellen zusätzlich begrünt.
III. Teil:
An der tiefsten Stelle des Geländes im Süden, nahe der Zufahrt Ruhlachplatz, wird das vorhandene Versickerungsbecken umgestaltet und mit einem Überlauf versehen. Um der Feuerwehr die Möglichkeit zu geben, am Südrand des Schulgebäudes entlangzufahren, wird der vorhandene Asphalt im Kurvenbereich durch Schotterrasen ergänzt. Ferner wird auf der Südseite ein zweiter Zugang zur Turnhalle angelegt.
IV. Teil:
Der Ausgleich für die Baulichkeiten erfolgt durch die Anlage von extensiven Dachbegrünungen beim Aufstockungsdach der THR, auf dem Turnhallendach mit einer zusätzlichen Regenwasserrückhaltung und einer intensiven Dachbegrünung auf dem Umkleidetrakt daneben. Außerdem werden sieben neue Bäume gepflanzt und der ehemalige verwaiste Schulgarten wird zur Blumenwiese umgestaltet. Die derzeit noch wilde grüne Böschungsfläche an den Grundstücksgrenzen im Süden und Westen wird durch Sträucher und einen weiteren Baum ergänzt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 65000170011170 Finanzposition/en:
783100
Auszahlungen für die Maßnahme: 231.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt komplett aus Mitteln des FB 65.
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20
12
Auf der Finanzstelle 65000170011170 - Theodor-Heuss
FLUT/Finanzposition 783100 – Hochbau, stehen im Jahr 2024 Finanzmittel i. H. v.
1.500.000 € plus Ermächtigungsübertragungen zur Verfügung. Ob diese Mittel für
alle von den FB’en 65 und 67 geplanten Maßnahmen ausreichen, liegt in der
Verantwortung der FB’e und kann seitens des FB 20 nicht bewertet werden.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |