Der Beschlussentwurf
wird wie folgt geändert:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den Bericht über die städtischen Förderprogramme „Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen“ und „Dach- und Fassadenbegrünung“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, dass Haushaltsmittel, welche in einem der städtischen Förderprogramme nicht ausgeschüttet werden, für das jeweils andere Programm genutzt werden können.
3.
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Richtlinie
der Stadt Leverkusen zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung in der als Anlage 2 der Vorlage
aktualisierten Fassung.
4.
Der
Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Förderrichtlinie „Neuerrichtung von
Photovoltaikanlagen“ der Stadt Leverkusen in der als Anlage 3 der Vorlage
aktualisierten Fassung.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach
Begründung:
Aufgrund des mündlichen Änderungsantrags der SPD-Fraktion
in der Sitzung des Ausschusses für Bürgereingaben und Umwelt am 11.04.2024
wurde die Richtlinie der Stadt Leverkusen zur
Förderung von „Dach- und Fassadenbegrünung“ hinsichtlich des Einverständnis von
Miteigentümer*innen von der Verwaltung angepasst.
Gleichzeitig wurde seitens der Verwaltung auch die Förderrichtlinie „Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen“ der Stadt Leverkusen (§ 4 Abs. 1, 2 und 5; § 5 Abs. 3) angepasst, sodass in beiden Förderrichtlinien dieselben Anforderungen für die Antragstellenden bestehen.