Beschlussentwurf:

 

Die in der Anlage aufgeführten Erläuterungen/Kennzahlen für die Produkte des Fachbe-reiches Oberbürgermeister, Rat und Bezirke und des Fachbereichs Frauenbüro werden zur Einarbeitung in den Haushaltsplan 2012 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

gezeichnet:

 

Buchhorn

 

Begründung:

 

In der Sitzung des Finanzausschusses am 11.07.2011 und der Ratssitzung am 18.07.2011 wurde der Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; FDP und Frei Wähler vom 09.06.2011 (Vorlage 1115/2011) mehrheitlich beschlossen. Dieser beinhaltet, dass die Stadt Leverkusen sich ab dem Jahr 2012 am System des Haushaltes der Stadt Münster mit deren Produkten, Zielen und Kennzahlen orientieren soll. Im Finanzausschuss wurde in der stattfindenden Diskussion jedoch deutlich, dass es den Antragstellern nicht um die Änderung der Grundstruktur geht, vielmehr um die Überprüfung der Ziele und Kennzahlen, um die Aussagekraft und den Informationsgehalt des Haushaltes zu verbessern.

 

Vor diesem Hintergrund sollte überprüft werden, ob und inwieweit eine Orientierung am Haushaltsplan der Stadt Münster für Leverkusen möglich bzw. sinnvoll ist. Die Vorschläge sind dem zuständigen Fachausschuss im nächsten Sitzungsturnus zur Diskussion und Verabschiedung zu unterbreiten.

 

Die Verbesserung in Bezug auf die Steuerung über Ziele und Kennzahlen ist in allen Kommunen ein stetiger Prozess. Hier gibt es naturgemäß in der kommunalen Landschaft individuelle Stärken und Schwächen, so auch im Haushalt der Stadt Münster.

 

Diesen hat der jeweilige Fachbereich mit dem Ziel analysiert, die Stärken herauszuarbeiten und eine Abwägung dahingehend zu treffen, ob und wie im Rahmen der personellen Möglichkeiten eine unmittelbare Umsetzung erfolgen kann.

 

Gleichzeitig sollen die eigenen Stärken - z. B. Ausweis des Jahresergebnisses 2010 auf der Basis eines testierten Abschlusses in den Haushalt 2012 - beibehalten werden. 

 

Um ein einheitliches Verfahren in der Verwaltung zu gewährleisten, sind die Vorschläge der Vorlage mit folgendem Inhalt dargestellt:

 

  1. Auszüge aus den jeweiligen Bereichen der Stadt Münster (Anlage 1)

 

  1. Darstellung des derzeitigen „Status quo“ in Leverkusen (Anlage 2)

 

  1. Darstellung, welche Punkte übernommen werden. (Anlage 3)

 

 

Abgesehen von diesen Kennzahlen, wird mit dem Haushalt 2012 die Aussagefähigkeit der Budgetansätze mit den als Anlage 4 beigefügten Erläuterungen verbessert.

 

Hinsichtlich einer Erhöhung der Transparenz des Bezirkshaushalts werden etwaige von der Stadt Münster zu übernehmende positive Aspekte in die Vorlage „Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2012“ einfließen, die den Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1231/2011 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Marondel / FB 01 / 88 93

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

Es handelt sich um eine Maßnahme, die ausschließlich im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplanes steht.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

Entfällt

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

Es entstehen keine finanziellen Folgewirkungen.

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

Entfällt