Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt dem Baubeschluss zur Erneuerung der Brandenburger Straße in Leverkusen-Mathildenhof zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation:
Die Brandenburger
Straße in Leverkusen-Mathildenhof weist großflächige Schäden im Bestand aus.
Diese sind gegenüber der gewachsenen verkehrlichen Nutzung nicht mehr
standhaft. Dazu erreichten die Stadtverwaltung Leverkusen auch Meldungen aus
der Anwohnerschaft bezüglich des schlechten baulichen Zustandes.
Im Straßenverlauf
erstrecken sich große Netzrissstrukturen einhergehend mit Asphaltausbrüchen,
die auf ein Versagen der gebundenen und ungebundenen Tragschichten schließen
lassen, d. h., der Fahrbahnkörper kann die gegenwärtigen Belastungen des
wachsenden Straßenverkehrs nicht mehr aufnehmen. Die Rinne für die
Straßenentwässerung weist ebenfalls Mängel auf (lose und gebrochene
Rinnensteine) und muss erneuert werden. Die Gehwege sind im Bestand asphaltiert
und durch Wurzelaufbrüche/Absackungen geprägt. Auch hier ist ein grundlegender
Neubau zu empfehlen. Gemäß der Stellungnahme (vom 24.01.2020) der Technischen
Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) ist ein Vollausbau der Brandenburger
Straße, inklusive sämtlicher Nebenanlagen, in der gesamter Breite, Länge und
Tiefe erforderlich.
Am 24.03.2022
wurde der Planung zur Erneuerung der Brandenburger Straße (siehe Vorlage Nr.
2022/1283) in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III einstimmig
zugestimmt. Nach erfolgtem Planungsbeschluss wurde die Entwurfsplanung
erstellt, auf deren Grundlage eine Kostenberechnung durchgeführt wurde (siehe
Kapitel „Kosten“). Da diese Kosten für die Erneuerung der Brandenburger Straße
über eine Mio. € betragen, ist zusätzlich ein Baubeschluss einzuholen, der mit
dieser Vorlage erfolgen soll. Diese Vorlage dient somit in erster Linie der
Finanzierung der Maßnahme im städtischen Haushalt.
Aktuell führt die
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) über die gesamte Länge Baumaßnahmen
an den Wasserleitungen durch. Im Nachgang soll der Ausbau der Brandenburger
Straße erfolgen.
Zusammenfassung der
wichtigsten Planungselemente gemäß dem Planungsbeschluss:
·
Beibehaltung
des Straßenquerschnitts von 6 m - Begegnungsverkehr Bus/Pkw,
·
überwiegend
beidseitige Gehwegführung, 1,50 -1,75 m (kein durchgängiger Gehweg auf der
nordöstlichen Straßenseite; Grund: Privatgelände),
·
Parkraum
in Längsaufstellung bzw. in Senkrechtsaufstellung bleibt erhalten,
·
punktuelle
Fahrbahneinengungen,
·
barrierefreier
Ausbau der Bushaltestellen,
·
barrierefreier
Ausbau der Querungsanlagen,
·
Einrichtung
einer Mobilitätsstation an der Haltestelle Spreestraße,
·
der
signalgeregelte Fußgängerüberweg (LSA-/Lichtsignal-Anlage) wird auf den
aktuellen Stand der Technik mit Erneuerung der Maste umgerüstet,
·
Erneuerung der vorhandenen Beleuchtungsanlage
und Einbau von LED-Leuchten,
·
im
Abschnitt Potsdamer Straße bis Bohofsweg wird die Beleuchtungsanlage auf die
nördliche Hauptgehwegseite verlegt.
Weitere Details
zur Planung sind dem Planungsbeschluss der Vorlage Nr. 2022/1283 zu entnehmen.
In der Anlage 1 zu
dieser Vorlage befindet sich der zur Bauausführung vorgesehene Lageplan der
Brandenburger Straße, der keine planerischen Änderungen hinsichtlich der von
der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschlossenen Planung aufweist.
Kosten:
Die Baukosten liegen
gemäß der aktuellen Kostenberechnung bei 2,011 Mio. €. In den Baukosten
sind die Honorare der TBL und mögliche Sicherheitsreserven noch nicht erhalten.
Derzeit sind 2,3 Mio. € bei der Finanzstelle 66431205021055 etatisiert. Eine
Anpassung der Etatisierung erfolgt mit der Haushaltsfortschreibung für 2025 ff.
Anliegerbeiträge:
Aufgrund des seit
01.01.2024 geltenden Erhebungsverbots aus § 8 Abs. 1 S. 2 Kommunalabgabengesetz
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) können für die Erneuerung der Fahrbahn, der Gehwege,
der Parkflächen und der Beleuchtungsanlage keine Anliegerbeiträge erhoben
werden. Nach § 8a KAG NRW erstattet das Land NRW die durch das Erhebungsverbot
entstandenen Beitragsausfälle. Nach der derzeitigen Verordnung zur Erstattung
von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen im Land NRW ist eine
Förderung in Höhe von 70 % zu erwarten. Die Beantragung der Fördermittel kann
erst nach Abschluss der Baumaßnahme und Vorlage aller Schlussrechnungen
erfolgen.
Weiteres Vorgehen:
Vorbehaltlich des
Baubeschlusses, der haushaltsrechtlichen Genehmigungen und einer erfolgreichen
Ausschreibung und Vergabe ist die Umsetzung ab der 2. Jahreshälfte 2025
vorgesehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 66431205021055 Finanzposition/en:
783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 2,3 Mio. €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind für 2024 nicht ausreichend, eine
Anpassung der Etatisierung auf
2,9 Mio. € erfolgt mit Haushaltsfortschreibung für 2025 ff.
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2027
Bilanzielle Abschreibungen: ca. 82.000 € jährlich
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2027
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 58.000 € jährlich
Produkt: PN1205, Sachkonto 437100
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20
12
Mit dem Haushalt 2024 ff. wurden folgende
Ansätze beschlossen:
Jahr 2024: 50.000
€.
Jahr 2024 VE: 2.250.000
€.
Jahr 2025: 750.000
€.
Jahr 2026: 1.000.000
€.
Jahr 2027: 500.000
€.
Nach einer positiven Beschlussfassung dieser
Vorlage erfolgt die Anpassung der Etatisierung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens
zum Haushalt 2025 ff.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |