Betreff
Erneuerung der Brandenburger Straße - Baubeschluss
Vorlage
2024/2910
Aktenzeichen
660-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt dem Baubeschluss zur Erneuerung der Brandenburger Straße in Leverkusen-Mathildenhof zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe


Begründung:

 

Ausgangssituation:

Die Brandenburger Straße in Leverkusen-Mathildenhof weist großflächige Schäden im Bestand aus. Diese sind gegenüber der gewachsenen verkehrlichen Nutzung nicht mehr standhaft. Dazu erreichten die Stadtverwaltung Leverkusen auch Meldungen aus der Anwohnerschaft bezüglich des schlechten baulichen Zustandes.

 

Im Straßenverlauf erstrecken sich große Netzrissstrukturen einhergehend mit Asphaltausbrüchen, die auf ein Versagen der gebundenen und ungebundenen Tragschichten schließen lassen, d. h., der Fahrbahnkörper kann die gegenwärtigen Belastungen des wachsenden Straßenverkehrs nicht mehr aufnehmen. Die Rinne für die Straßenentwässerung weist ebenfalls Mängel auf (lose und gebrochene Rinnensteine) und muss erneuert werden. Die Gehwege sind im Bestand asphaltiert und durch Wurzelaufbrüche/Absackungen geprägt. Auch hier ist ein grundlegender Neubau zu empfehlen. Gemäß der Stellungnahme (vom 24.01.2020) der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) ist ein Vollausbau der Brandenburger Straße, inklusive sämtlicher Nebenanlagen, in der gesamter Breite, Länge und Tiefe erforderlich.

 

Am 24.03.2022 wurde der Planung zur Erneuerung der Brandenburger Straße (siehe Vorlage Nr. 2022/1283) in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III einstimmig zugestimmt. Nach erfolgtem Planungsbeschluss wurde die Entwurfsplanung erstellt, auf deren Grundlage eine Kostenberechnung durchgeführt wurde (siehe Kapitel „Kosten“). Da diese Kosten für die Erneuerung der Brandenburger Straße über eine Mio. € betragen, ist zusätzlich ein Baubeschluss einzuholen, der mit dieser Vorlage erfolgen soll. Diese Vorlage dient somit in erster Linie der Finanzierung der Maßnahme im städtischen Haushalt.

 

Aktuell führt die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) über die gesamte Länge Baumaßnahmen an den Wasserleitungen durch. Im Nachgang soll der Ausbau der Brandenburger Straße erfolgen.

 

Zusammenfassung der wichtigsten Planungselemente gemäß dem Planungsbeschluss:

 

·         Beibehaltung des Straßenquerschnitts von 6 m - Begegnungsverkehr Bus/Pkw,

·         überwiegend beidseitige Gehwegführung, 1,50 -1,75 m (kein durchgängiger Gehweg auf der nordöstlichen Straßenseite; Grund: Privatgelände),

·         Parkraum in Längsaufstellung bzw. in Senkrechtsaufstellung bleibt erhalten,

·         punktuelle Fahrbahneinengungen,

·         barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen,

·         barrierefreier Ausbau der Querungsanlagen,

·         Einrichtung einer Mobilitätsstation an der Haltestelle Spreestraße,

·         der signalgeregelte Fußgängerüberweg (LSA-/Lichtsignal-Anlage) wird auf den aktuellen Stand der Technik mit Erneuerung der Maste umgerüstet,

·         Erneuerung der vorhandenen Beleuchtungsanlage und Einbau von LED-Leuchten,

·         im Abschnitt Potsdamer Straße bis Bohofsweg wird die Beleuchtungsanlage auf die nördliche Hauptgehwegseite verlegt.

 

Weitere Details zur Planung sind dem Planungsbeschluss der Vorlage Nr. 2022/1283 zu entnehmen.

 

In der Anlage 1 zu dieser Vorlage befindet sich der zur Bauausführung vorgesehene Lageplan der Brandenburger Straße, der keine planerischen Änderungen hinsichtlich der von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschlossenen Planung aufweist.

 

Kosten:

Die Baukosten liegen gemäß der aktuellen Kostenberechnung bei 2,011 Mio. €. In den Baukosten sind die Honorare der TBL und mögliche Sicherheitsreserven noch nicht erhalten. Derzeit sind 2,3 Mio. € bei der Finanzstelle 66431205021055 etatisiert. Eine Anpassung der Etatisierung erfolgt mit der Haushaltsfortschreibung für 2025 ff.

 

Anliegerbeiträge:

Aufgrund des seit 01.01.2024 geltenden Erhebungsverbots aus § 8 Abs. 1 S. 2 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) können für die Erneuerung der Fahrbahn, der Gehwege, der Parkflächen und der Beleuchtungsanlage keine Anliegerbeiträge erhoben werden. Nach § 8a KAG NRW erstattet das Land NRW die durch das Erhebungsverbot entstandenen Beitragsausfälle. Nach der derzeitigen Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen im Land NRW ist eine Förderung in Höhe von 70 % zu erwarten. Die Beantragung der Fördermittel kann erst nach Abschluss der Baumaßnahme und Vorlage aller Schlussrechnungen erfolgen.

 

Weiteres Vorgehen:

Vorbehaltlich des Baubeschlusses, der haushaltsrechtlichen Genehmigungen und einer erfolgreichen Ausschreibung und Vergabe ist die Umsetzung ab der 2. Jahreshälfte 2025 vorgesehen.

 

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 66431205021055 Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 2,3 Mio. €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind für 2024 nicht ausreichend, eine Anpassung der Etatisierung auf
2,9 Mio. € erfolgt mit Haushaltsfortschreibung für 2025 ff.

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2027

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: ca. 82.000 € jährlich

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2027

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 58.000 € jährlich

Produkt: PN1205, Sachkonto 437100

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20 12

 

Mit dem Haushalt 2024 ff. wurden folgende Ansätze beschlossen:

Jahr 2024:                                                                                  50.000 €.

Jahr 2024 VE:                                                                      2.250.000 €.

Jahr 2025:                                                                                750.000 €.

Jahr 2026:                                                                             1.000.000 €.

Jahr 2027:                                                                                500.000 €.

Nach einer positiven Beschlussfassung dieser Vorlage erfolgt die Anpassung der Etatisierung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Haushalt 2025 ff.

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein