Betreff
Bestätigung eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung der wupsi GmbH über die Beauftragung der ersten Planungsphase für den Neubau eines Betriebshofs in Leverkusen
Vorlage
2024/2943
Aktenzeichen
20-01-06-02-th
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen bestätigt den folgenden Beschluss der Gesellschafterversammlung der wupsi GmbH vom 26.06.2024:

 

„Die Gesellschafterversammlung begrüßt die Investitionsplanungen für einen Neubau des Betriebshofs in Leverkusen, weist die Geschäftsführung an, die Planungsleistungen gemäß den Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) zu beauftragen und genehmigt die damit verbundenen Aufwendungen bis zu einem Betrag von 500.000,00 €, zusätzlich zu dem am 20. Dezember 2023 beschlossenen Wirtschafts- und Finanzplan.“

 

Die Bestätigung erstreckt sich auch auf den vorlaufenden Beschluss des Aufsichtsrats der wupsi GmbH, welcher der Gesellschafterversammlung die Fassung des zitierten Beschlusses empfiehlt.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, den daraus resultierenden, in den Erläuterungen beschriebenen Mehraufwand in Höhe von voraussichtlich 9.000,00 € jährlich ab 2029 in der Finanzplanung des städtischen Haushalts zu berücksichtigen.

 

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, das Projekt „Neubau Betriebshof Leverkusen“ als Sonderprojekt im laufenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die wupsi GmbH zu verankern und auch bei den Vorbereitungen für eine Nachfolgeregelung ab Dezember 2026 entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

gezeichnet:

 

                          In Vertretung              In Vertretung               In Vertretung

Richrath                       Molitor                          Lünenbach                  Deppe

 


Begründung:

 

Beschreibung und Notwendigkeit des Projekts:

Für die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung des Fuhrparks für den Linienverkehr auf emissionsfreie Antriebe sowie vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren umgesetzten Leistungsausweitungen ist ein Aus- und Neubau der Betriebshöfe der wupsi GmbH in Leverkusen und Bergisch Gladbach erforderlich. Dieser dient dazu, ausreichende Abstellflächen für die Fahrzeuge und deren Tank- bzw. Ladeinfrastruktur zu schaffen sowie die Werkstatteinrichtungen auf das geänderte Antriebskonzept auszurichten. Der Betriebshof in Leverkusen ist dabei zeitlich vordringlich zu betrachten.

 

Sachstand und Investitionsvolumen:

Die wupsi GmbH hat eine Machbarkeitsstudie für den Neubau des Betriebshofes in Leverkusen erstellen lassen. Dabei wurde eine erste Schätzung der Kosten für den Neubau erstellt und in der Folge von der wupsi GmbH verfeinert. Danach ergeben sich für die einzelnen Bestandteile in Summe Kosten von ca. 103,1 Mio. €, von denen ca. 31,63 Mio. € durch bereits bewilligte Förderprojekte gedeckt sind. Für weitere Kosten von ca. 13,3 Mio. € wird ebenfalls eine Förderung angestrebt, sodass relevante Kosten von ca. 58,2 Mio. € verbleiben. Unter Hinzurechnung von Baunebenkosten, zu erwartender Kostensteigerungen sowie eines Zuschlags für Unvorhergesehenes ergibt sich ein vorläufiges Gesamtinvestitionsvolumen von 163,2 Mio. €, von welchem eine Nettobelastung in Höhe von rund 92,1 Mio. € verbleibt. Weitere Fördermöglichkeiten werden fortlaufend geprüft.

Die Finanzierung der Summe von 92,1 Mio. € soll über die Aufnahme von Fremdkapital erfolgen. Um die günstigsten Finanzierungskonditionen zu erhalten, soll die Fremdkapitalaufnahme durch hundertprozentige Ausfallbürgschaften der beiden kommunalen Gesellschafter Stadt Leverkusen und Rheinisch-Bergischer Kreis abgesichert werden.

 

Weiteres Vorgehen und Beschlussvorschlag:

In den turnusmäßigen Sitzungen der Gesellschaftergremien der wupsi GmbH am 26.06.2024 wurden die notwendigen Beschlüsse gefasst, um den Neubau weiterzuverfolgen. Dabei haben sich die Stadt Leverkusen und der Rheinisch-Bergische Kreis im Vorfeld mit der wupsi GmbH darauf verständigt, zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) bis zu einer Summe von 500.000 € zu beauftragen. Von dieser Summe entfallen ca. 300.000 € auf die Stadt Leverkusen, welche nach aktuellem Stand frühestens ab 2029 nach erfolgter bilanzieller Aktivierung über einen Zeitraum von mindestens 33 Jahren abgeschrieben werden. Für die Stadt Leverkusen ergeben sich somit zunächst Mehraufwendungen von voraussichtlich 9.000 € jährlich in den Jahren 2029 bis 2062.

 

Die Beschlüsse in den Gesellschaftsgremien der wupsi GmbH wurden unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen und des Kreistags gefasst. Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Leverkusen lautet daher, den Beschluss der Gesellschafterversammlung als maßgebliches Gremium der wupsi GmbH sowie die vorlaufende Empfehlung des Aufsichtsrats entsprechend zu bestätigen. Darüber hinaus soll die Verwaltung beauftragt werden, den Neubau des Betriebshofes in Leverkusen als Sonderprojekt im Öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die wupsi GmbH zu verankern, um eine beihilfenrechtskonforme und trenngenaue Abrechnung zu ermöglichen.

Die Bearbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 wird voraussichtlich bis mindestens 2026 andauern. Mit weiteren Kosten für die Stadt Leverkusen ist erst mit der Fortführung der Planungen darüber hinaus und der Aufnahme eines umfassenden Darlehens durch die wupsi GmbH zu rechnen. Hierfür werden weitere Beschlüsse des Rates der Stadt Leverkusen erforderlich sein.

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2029

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: 9.000,00 €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die zur Erstellung der Vorlage notwendigen finalen Abstimmungen konnten erst jetzt, kurzfristig, erfolgen. Um eine Beschlussfassung jedoch noch im laufenden Turnus zu erreichen, wird die Vorlage zum Nachtragstermin vorgelegt.