Beschlussentwurf:
1. Der
Rat der Stadt Leverkusen bestätigt den folgenden Beschluss der
Gesellschafterversammlung der wupsi GmbH vom 26.06.2024:
„Die Gesellschafterversammlung begrüßt die
Investitionsplanungen für einen Neubau des Betriebshofs in Leverkusen, weist
die Geschäftsführung an, die Planungsleistungen gemäß den Leistungsphasen 1
(Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) der HOAI (Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure) zu beauftragen und
genehmigt die damit verbundenen Aufwendungen bis zu einem Betrag von 500.000,00
€, zusätzlich zu dem am 20. Dezember 2023 beschlossenen Wirtschafts- und
Finanzplan.“
Die Bestätigung erstreckt sich auch auf den
vorlaufenden Beschluss des Aufsichtsrats der wupsi GmbH, welcher der
Gesellschafterversammlung die Fassung des zitierten Beschlusses empfiehlt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die
Verwaltung, den daraus resultierenden, in den Erläuterungen beschriebenen
Mehraufwand in Höhe von voraussichtlich 9.000,00 € jährlich ab 2029 in der
Finanzplanung des städtischen Haushalts zu berücksichtigen.
3. Der
Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, das Projekt „Neubau Betriebshof Leverkusen“ als Sonderprojekt im
laufenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die wupsi GmbH zu verankern
und auch bei den Vorbereitungen für eine Nachfolgeregelung ab Dezember 2026
entsprechend zu berücksichtigen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach Deppe
Begründung:
Beschreibung und Notwendigkeit des Projekts:
Für die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung des Fuhrparks für den Linienverkehr auf emissionsfreie Antriebe sowie vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren umgesetzten Leistungsausweitungen ist ein Aus- und Neubau der Betriebshöfe der wupsi GmbH in Leverkusen und Bergisch Gladbach erforderlich. Dieser dient dazu, ausreichende Abstellflächen für die Fahrzeuge und deren Tank- bzw. Ladeinfrastruktur zu schaffen sowie die Werkstatteinrichtungen auf das geänderte Antriebskonzept auszurichten. Der Betriebshof in Leverkusen ist dabei zeitlich vordringlich zu betrachten.
Sachstand und Investitionsvolumen:
Die Finanzierung der Summe von 92,1 Mio. € soll über die Aufnahme von Fremdkapital erfolgen. Um die günstigsten Finanzierungskonditionen zu erhalten, soll die Fremdkapitalaufnahme durch hundertprozentige Ausfallbürgschaften der beiden kommunalen Gesellschafter Stadt Leverkusen und Rheinisch-Bergischer Kreis abgesichert werden.
Weiteres Vorgehen und Beschlussvorschlag:
In den turnusmäßigen Sitzungen der Gesellschaftergremien der wupsi GmbH am 26.06.2024 wurden die notwendigen Beschlüsse gefasst, um den Neubau weiterzuverfolgen. Dabei haben sich die Stadt Leverkusen und der Rheinisch-Bergische Kreis im Vorfeld mit der wupsi GmbH darauf verständigt, zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) bis zu einer Summe von 500.000 € zu beauftragen. Von dieser Summe entfallen ca. 300.000 € auf die Stadt Leverkusen, welche nach aktuellem Stand frühestens ab 2029 nach erfolgter bilanzieller Aktivierung über einen Zeitraum von mindestens 33 Jahren abgeschrieben werden. Für die Stadt Leverkusen ergeben sich somit zunächst Mehraufwendungen von voraussichtlich 9.000 € jährlich in den Jahren 2029 bis 2062.
Die Beschlüsse in den Gesellschaftsgremien der wupsi GmbH wurden unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen und des Kreistags gefasst. Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Leverkusen lautet daher, den Beschluss der Gesellschafterversammlung als maßgebliches Gremium der wupsi GmbH sowie die vorlaufende Empfehlung des Aufsichtsrats entsprechend zu bestätigen. Darüber hinaus soll die Verwaltung beauftragt werden, den Neubau des Betriebshofes in Leverkusen als Sonderprojekt im Öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die wupsi GmbH zu verankern, um eine beihilfenrechtskonforme und trenngenaue Abrechnung zu ermöglichen.
Die Bearbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 wird voraussichtlich bis mindestens 2026 andauern. Mit weiteren Kosten für die Stadt Leverkusen ist erst mit der Fortführung der Planungen darüber hinaus und der Aufnahme eines umfassenden Darlehens durch die wupsi GmbH zu rechnen. Hierfür werden weitere Beschlüsse des Rates der Stadt Leverkusen erforderlich sein.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n:
Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2029
Bilanzielle Abschreibungen: 9.000,00 €
Hierunter fallen neben den üblichen
bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die zur Erstellung der Vorlage notwendigen finalen Abstimmungen konnten erst jetzt, kurzfristig, erfolgen. Um eine Beschlussfassung jedoch noch im laufenden Turnus zu erreichen, wird die Vorlage zum Nachtragstermin vorgelegt.