Betreff
Haushaltssicherungskonzept – Einstellung von Maßnahmen (Zentrenmanagement und Stadtteilmanagement im Rahmen des InHK Leverkusen-Wiesdorf)
Vorlage
2024/3126
Aktenzeichen
ca
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Einstellung der nachfolgend genannten Maßnahmen, die auf dem Integrierten Handlungskonzept (InHK) Leverkusen-Wiesdorf, Vorlage Nr. 2018/2400, gefasst in der Sitzung des Rates der Stadt Leverkusen vom 01.10.2018, TOP Ö 28.2, beruhen:

 

1.    Zentrenmanagement - Beauftragung eines Zentrenmanagements im Rahmen des Förderprogramms 2023 Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren (Zuwendungsbescheid Nr. 05/65/23).

 

2.    Stadtteilmanagement - Verlängerung des Umsetzungszeitraums und Anpassung des Stundensatzes (Zuwendungsbescheid Nr. 05/43/20).

 

 

gezeichnet:

                                    In Vertretung                          In Vertretung

Richrath                    Molitor                                     Deppe

 

 


Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen steht vor einer finanziellen und demografischen Herausforderung nie dagewesenen Ausmaßes, die schnelles und nachhaltiges Handeln erfordert, um eine drohende Überschuldung abzuwenden. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage und der notwendigen Ermittlung von Einsparungspotenzialen werden alle Haushaltspositionen überprüft. Dies hat mit Blick auf das Integrierte Handlungskonzept (InHK) Leverkusen-Wiesdorf zur Folge, dass auch die hierauf beruhenden Maßnahmen einer kritischen Prüfung unterzogen werden.

 

Mit Beschluss vom 26.08.2024 zum Antrag Nr. 2024/2964 „Haushaltslage in Leverkusen“ hat der Rat der Stadt Leverkusen die Einrichtung einer Task Force bestehend aus dem Verwaltungsvorstand, der Vorsitzenden des Finanz- und Digitalisierungsausschusses sowie den finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der im Finanz- und Digitalisierungsausschuss vertretenen Fraktionen beschlossen. Die Task Force empfiehlt aufgrund des Vorstehenden die Einstellung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen, deren Grundlage das vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 01.10.2018 beschlossene InHK Leverkusen-Wiesdorf (Vorlage Nr. 2018/2400) ist:

 

Lfd. Nr.

Beschreibung der Maßnahme

Zuwendungsbescheid Nr.

Finanzielle Auswirkungen (Aufwandsreduzierung) in Euro

1

Zentrenmanagement - Beauftragung eines Zentrenmanagements im Rahmen des Förderprogramms 2023 Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren

05/65/23

20.000

(kommunaler Eigenanteil)

2

Stadtteilmanagement - Verlängerung des Umsetzungszeitraums und Anpassung des Stundensatzes

05/43/20

30.000

 

 

Unabhängig von der fiskalischen Notwendigkeit der Einsparung von Finanzmitteln hat die Streichung dieser Maßnahmen aus fachlicher Sicht folgende Auswirkungen/Konsequenzen:

 

Zentrenmanagement - Beauftragung eines Zentrenmanagements im Rahmen des Förderprogramms 2023 Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren (Zuwendungsbescheid Nr. 05/65/23):

 

Die Finanzierung des Gesamtauftrags i. H. v. 100.000 € (Vergabeverfahren ist in Vorbereitung) erfolgt zu 80% aus Fördergeldern des Landesprogramms „Zukunft. Innenstadt.NRW“, für das sich die Stadt Leverkusen/Fachbereich Stadtplanung erfolgreich beworben hat.

 

Mit Zuwendungsbescheid Nr. 05/65/23 wurden die beantragten Fördermittel in Höhe von 80.000 € durch die Bezirksregierung Köln bewilligt. Diese Mittel sind daher im Haushalt der Stadt Leverkusen als Ertrag (Einnahmen) aufgeführt.

 

Das Zentrenmanagement soll an ein externes Fachbüro vergeben werden und den aktuell laufenden wichtigen Prozess der Innenstadttransformation steuern und voranbringen. Wesentliche Elemente sind hier die Erarbeitung umsetzungsreifer konzeptioneller Grundlagen, unter anderem prioritär Maßnahmen zur Attraktivierung und Entwicklung der Luminaden. Weiterhin sind Aktivierungs- und Beteiligungsprozesse mit lokalen Akteuren und der Bürgerschaft sowie die Vorbereitungen zur Implementierung konkreter Maßnahmen in der City Wiesdorf vorgesehen. Diese Prozesse laufen in enger Abstimmung mit der SWM (Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort) und der WfL (Wirtschaftsförderung Leverkusen). Eine Ablehnung des Beschlusses würde den laufenden Prozess unmittelbar aufhalten und so wichtige Impulse der Innenstadtentwicklung verhindern.

 

Ein negativer Beschluss bedeutet förderrechtlich die Mitteilung gegenüber den Fördergebern (Bezirksregierung, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW), dass bewilligte Fördermittel nicht abgerufen bzw. zurückgegeben werden müssen. Dies kann eine negative Signalwirkung gegenüber den Fördergebern entfalten, insbesondere im Hinblick auf die geplante (und erforderliche) Nutzung von Förderprogrammen in der Zukunft (unter anderem Städtebauförderung).

 

Stadtteilmanagement - Verlängerung des Umsetzungszeitraums und Anpassung des Stundensatzes (Zuwendungsbescheid Nr. 05/43/20):

 

Die Verlängerung ist erforderlich, um die coronabedingten Verzögerungen in der Projektumsetzung aufzufangen und somit den durch die Fördergeber beauflagten Förderzweck zu erreichen. Im Ergebnis soll damit (unbedingt) die Rückforderung von Fördergeldern wegen nicht erreichter Zweckerfüllung verhindert werden.

 

Aufgrund der preisindexbedingten Anpassung, unter anderem der Stundensätze des beauftragten Fachbüros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen, entstehen voraussichtlich Mehrkosten in geschätzter Höhe von rund 30.000 €. Für den Fall, dass den oben genannten Mehrkosten nicht zugestimmt wird, wurde mit dem beauftragten Fachbüro eine angepasste Umsetzungsvariante mit verringerten Stundenanteilen vorabgestimmt, um die Erreichung der fachlich-inhaltlichen Zielsetzungen und des Förderzwecks zu gewährleisten.

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: PN0905 Sachkonto: 526100

Aufwendungen für die Maßnahme: 100.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm: Zukunft.Innenstadt.NRW

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr. 2018/2400

Beantragte Förderhöhe: 80.000 €

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:           

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Mit der Einstellung der Maßnahmen gehen Einsparungen zugunsten des städtischen Haushaltes einher. Aus diesem Grund wird eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angestrebt, um ab diesem Zeitpunkt die fiskalischen Einsparungen zu generieren.