Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Einstellung der
nachfolgend genannten Maßnahmen, die auf dem
Integrierten Handlungskonzept (InHK) Leverkusen-Wiesdorf, Vorlage Nr.
2018/2400, gefasst in der Sitzung des Rates der Stadt Leverkusen vom
01.10.2018, TOP Ö 28.2, beruhen:
1. Zentrenmanagement - Beauftragung eines Zentrenmanagements im Rahmen des Förderprogramms 2023 Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren (Zuwendungsbescheid Nr. 05/65/23).
2. Stadtteilmanagement - Verlängerung des Umsetzungszeitraums und Anpassung des Stundensatzes (Zuwendungsbescheid Nr. 05/43/20).
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Deppe
Begründung:
Die Stadt Leverkusen steht vor einer finanziellen und demografischen
Herausforderung nie dagewesenen Ausmaßes, die schnelles und nachhaltiges
Handeln erfordert, um eine drohende Überschuldung abzuwenden. Vor dem
Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage und der notwendigen Ermittlung von
Einsparungspotenzialen werden alle Haushaltspositionen überprüft. Dies hat mit
Blick auf das Integrierte Handlungskonzept (InHK) Leverkusen-Wiesdorf zur Folge,
dass auch die hierauf beruhenden Maßnahmen einer kritischen Prüfung unterzogen
werden.
Mit Beschluss vom 26.08.2024 zum Antrag Nr. 2024/2964 „Haushaltslage in
Leverkusen“ hat der Rat der Stadt Leverkusen die Einrichtung einer Task Force
bestehend aus dem Verwaltungsvorstand, der Vorsitzenden des Finanz- und
Digitalisierungsausschusses sowie den finanzpolitischen Sprecherinnen und
Sprechern der im Finanz- und Digitalisierungsausschuss vertretenen Fraktionen beschlossen.
Die Task Force empfiehlt aufgrund des Vorstehenden die Einstellung der
nachfolgend aufgeführten Maßnahmen, deren Grundlage das vom Rat der Stadt
Leverkusen in seiner Sitzung am 01.10.2018 beschlossene InHK
Leverkusen-Wiesdorf (Vorlage Nr. 2018/2400) ist:
Lfd. Nr. |
Beschreibung der Maßnahme |
Zuwendungsbescheid Nr. |
Finanzielle
Auswirkungen (Aufwandsreduzierung) in Euro |
1 |
Zentrenmanagement -
Beauftragung eines Zentrenmanagements im Rahmen des Förderprogramms 2023
Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren |
05/65/23 |
20.000 (kommunaler Eigenanteil) |
2 |
Stadtteilmanagement -
Verlängerung des Umsetzungszeitraums und Anpassung des Stundensatzes |
05/43/20 |
30.000 |
Unabhängig
von der fiskalischen Notwendigkeit der Einsparung von Finanzmitteln hat die
Streichung dieser Maßnahmen aus fachlicher Sicht folgende
Auswirkungen/Konsequenzen:
Zentrenmanagement - Beauftragung eines
Zentrenmanagements im Rahmen des Förderprogramms 2023 Zukunftsfähige
Innenstädte und Ortszentren (Zuwendungsbescheid Nr. 05/65/23):
Die Finanzierung des Gesamtauftrags i. H. v. 100.000 € (Vergabeverfahren ist in Vorbereitung) erfolgt zu 80% aus Fördergeldern des Landesprogramms „Zukunft. Innenstadt.NRW“, für das sich die Stadt Leverkusen/Fachbereich Stadtplanung erfolgreich beworben hat.
Mit Zuwendungsbescheid Nr. 05/65/23 wurden die beantragten Fördermittel in Höhe von 80.000 € durch die Bezirksregierung Köln bewilligt. Diese Mittel sind daher im Haushalt der Stadt Leverkusen als Ertrag (Einnahmen) aufgeführt.
Das Zentrenmanagement soll an ein externes Fachbüro vergeben werden und den aktuell laufenden wichtigen Prozess der Innenstadttransformation steuern und voranbringen. Wesentliche Elemente sind hier die Erarbeitung umsetzungsreifer konzeptioneller Grundlagen, unter anderem prioritär Maßnahmen zur Attraktivierung und Entwicklung der Luminaden. Weiterhin sind Aktivierungs- und Beteiligungsprozesse mit lokalen Akteuren und der Bürgerschaft sowie die Vorbereitungen zur Implementierung konkreter Maßnahmen in der City Wiesdorf vorgesehen. Diese Prozesse laufen in enger Abstimmung mit der SWM (Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort) und der WfL (Wirtschaftsförderung Leverkusen). Eine Ablehnung des Beschlusses würde den laufenden Prozess unmittelbar aufhalten und so wichtige Impulse der Innenstadtentwicklung verhindern.
Ein negativer Beschluss bedeutet förderrechtlich die Mitteilung gegenüber den Fördergebern (Bezirksregierung, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW), dass bewilligte Fördermittel nicht abgerufen bzw. zurückgegeben werden müssen. Dies kann eine negative Signalwirkung gegenüber den Fördergebern entfalten, insbesondere im Hinblick auf die geplante (und erforderliche) Nutzung von Förderprogrammen in der Zukunft (unter anderem Städtebauförderung).
Stadtteilmanagement - Verlängerung des Umsetzungszeitraums und Anpassung des Stundensatzes (Zuwendungsbescheid Nr. 05/43/20):
Die Verlängerung ist erforderlich, um die coronabedingten Verzögerungen in der Projektumsetzung aufzufangen und somit den durch die Fördergeber beauflagten Förderzweck zu erreichen. Im Ergebnis soll damit (unbedingt) die Rückforderung von Fördergeldern wegen nicht erreichter Zweckerfüllung verhindert werden.
Aufgrund der preisindexbedingten Anpassung, unter anderem der Stundensätze des beauftragten Fachbüros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen, entstehen voraussichtlich Mehrkosten in geschätzter Höhe von rund 30.000 €. Für den Fall, dass den oben genannten Mehrkosten nicht zugestimmt wird, wurde mit dem beauftragten Fachbüro eine angepasste Umsetzungsvariante mit verringerten Stundenanteilen vorabgestimmt, um die Erreichung der fachlich-inhaltlichen Zielsetzungen und des Förderzwecks zu gewährleisten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: PN0905 Sachkonto: 526100
Aufwendungen für die Maßnahme: 100.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm: Zukunft.Innenstadt.NRW
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr. 2018/2400
Beantragte Förderhöhe: 80.000 €
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Mit der Einstellung der Maßnahmen gehen Einsparungen zugunsten des städtischen Haushaltes einher. Aus diesem Grund wird eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angestrebt, um ab diesem Zeitpunkt die fiskalischen Einsparungen zu generieren.