Beschlussentwurf:
Die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von der Verwaltung
vorgelegten Planung für die Umgestaltung des Kinderspielplatzes am Steinbücheler
Feld mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 195.000 € zu.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat zum Haushalt 2025 ff. und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
gezeichnet:
In
Vertretung
Deppe
Begründung:
Der Kinderspielplatz
befindet sich am Rande eines reinen Wohngebiets im Steinbücheler Feld auf einer
Anhöhe am Übergang zu Feldern und Wiesen, in der Nähe der Straße An der
Lichtenburg im Stadtteil Leverkusen-Steinbüchel. Er wurde in den 1980er Jahren
errichtet und ist über steile Wege von der Straße Steinbücheler Feld von zwei
Seiten zugänglich. Der Spielplatz zeichnet sich durch zwei Hauptspielflächen
aus: eine Sandfläche und eine höher gelegene Rasenfläche. Drumherum zieht sich
ein breiter Gehölzstreifen aus Bäumen und Sträuchern.
In der Sitzung der Bezirksvertretung
für den Stadtbezirk III vom 26.08.2020 wurde der Antrag der SPD-Fraktion in der
Bezirksvertretung III Nr. 2020/3859 „Erneuerung Spielplatz Steinbücheler Feld“ für
erledigt erklärt, nachdem durch die Verwaltung ausgeführt wurde, den in die Jahre gekommen Spielplatz in das
Spielplatzentwicklungskonzept aufzunehmen. Aufgrund von Personalvakanzen konnte
eine Neuplanung seitdem nicht vorgenommen und erst jetzt in Angriff genommen
werden.
Die geplante Umgestaltung
fokussiert sich zum einen auf eine Erhöhung des Spielwertes in Form von neuen,
langlebigen Spielgeräten. Eine Röhrenhangrutsche nutzt den bestehenden
Höhenunterschied und verbindet die Rasenfläche mit der Sandfläche. Vom
Rutschenturm – oder dem Turm der LichtenBURG – aus haben die Kinder einen
Überblick über den gesamten Spielplatz und entlang der Sichtachse bis in die
Felder hinunter. Auf der Wikingerschaukel mit Tauen haben viele Kinder Platz.
Ein kleines Sandwerk und auch die beiden Federwipptiere bieten ein Spielangebot
für die Kleinsten. Auf der großen Rasenfläche schlängelt sich eine über 15
Meter lange Balancieranlage, die ohne Fallschutz auskommt, sodass die
Rasenfläche zum Großteil erhalten bleiben kann.
Das Zentrum des
Spielplatzes bildet ein kleines, gepflastertes Plätzchen. Im Gegensatz zum
Großteil des Spielplatzes, der durch den Gehölzgürtel stark verschattet wird,
ist hier - je nach Witterung - Sonne. Ein neues Holzdeck wird an dieser Stelle
Aufenthaltsqualität schaffen und kann zum Sitzen, Liegen, Sandkuchen backen
oder Hüpfen genutzt werden. Bei der Auswahl des Holzes und der Bauweise werden
auf langlebige, stabile und nachhaltige Arten geachtet. Zusätzlich sorgen zwei
Bänke mit Lehnen für Sitzgelegenheiten sowohl in der Sonne als auch im
Schatten.
Die Strauchpflanzung
zwischen dem Weg und der großen Rasenfläche ist im Laufe der Jahre
übermannshoch gewachsen und verhindert die Blickbeziehung. Aus diesem Grund ist
die Rodung der Strauchfläche geplant. Stattdessen wird eine niedrige,
insektenfreundliche und klimaresiliente Bodendeckerpflanzung vorgesehen. Die
Struktur des Spielplatzes wird beibehalten, was sich positiv auf die
Wirtschaftlichkeit auswirkt. Die beiden Federwipptiere und eine Sitzbank aus
dem Bestand werden weiterverwendet.
Inklusion:
Aufgrund der Lage des Spielplatzes ist die Nutzung des Spielplatzes durch Kinder mit Rollstühlen eher unwahrscheinlich. Sowohl die beiden steilen Zugangswege als auch die beiden Treppen innerhalb des Spielplatzes bilden eine Barriere. Der Spielplatz kann daher nicht barrierefrei erreicht werden. Die Balancieranlage kann jedoch über die Rasenfläche barrierefrei angefahren werden und die Balancierelemente in verschiedenen Schwierigkeitsstufen kann zum Hochziehen und Klettern auch von Kindern mit körperlichen Einschränkungen genutzt werden.
Nachhaltigkeit, Eingriff- und Ausgleich:
Es werden keine Bäume
gefällt. Alle zu rodenden Sträucher werden durch Strauchpflanzungen an anderer
Stelle oder eine niedrigere, insektenfreundliche, klimaresiliente Pflanzung
ersetzt. Es wird eine kleine Pflasterfläche unter einer Sitzbank entsiegelt und
eine Fläche in ähnlicher Größe dafür versiegelt. Nur um die Fallschutzfläche
der Rutsche herzustellen muss eine Rasenfläche durch Sand ersetzt werden
(Sandflächen sind jedoch wasserdurchlässig). Damit entfällt eine Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 67001305012004 Finanzposition/en: 783300
Auszahlungen für die Maßnahme: 195.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |