Betreff
Neugestaltung des Spielplatzes Steinbücheler Feld
Vorlage
2024/3157
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Planung für die Umgestaltung des Kinderspielplatzes am Steinbücheler Feld mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 195.000 € zu.

 

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat zum Haushalt 2025 ff. und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 


Begründung:

 

Der Kinderspielplatz befindet sich am Rande eines reinen Wohngebiets im Steinbücheler Feld auf einer Anhöhe am Übergang zu Feldern und Wiesen, in der Nähe der Straße An der Lichtenburg im Stadtteil Leverkusen-Steinbüchel. Er wurde in den 1980er Jahren errichtet und ist über steile Wege von der Straße Steinbücheler Feld von zwei Seiten zugänglich. Der Spielplatz zeichnet sich durch zwei Hauptspielflächen aus: eine Sandfläche und eine höher gelegene Rasenfläche. Drumherum zieht sich ein breiter Gehölzstreifen aus Bäumen und Sträuchern.

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 26.08.2020 wurde der Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung III Nr. 2020/3859 „Erneuerung Spielplatz Steinbücheler Feld“ für erledigt erklärt, nachdem durch die Verwaltung ausgeführt wurde, den in die Jahre gekommen Spielplatz in das Spielplatzentwicklungskonzept aufzunehmen. Aufgrund von Personalvakanzen konnte eine Neuplanung seitdem nicht vorgenommen und erst jetzt in Angriff genommen werden.

 

Die geplante Umgestaltung fokussiert sich zum einen auf eine Erhöhung des Spielwertes in Form von neuen, langlebigen Spielgeräten. Eine Röhrenhangrutsche nutzt den bestehenden Höhenunterschied und verbindet die Rasenfläche mit der Sandfläche. Vom Rutschenturm – oder dem Turm der LichtenBURG – aus haben die Kinder einen Überblick über den gesamten Spielplatz und entlang der Sichtachse bis in die Felder hinunter. Auf der Wikingerschaukel mit Tauen haben viele Kinder Platz. Ein kleines Sandwerk und auch die beiden Federwipptiere bieten ein Spielangebot für die Kleinsten. Auf der großen Rasenfläche schlängelt sich eine über 15 Meter lange Balancieranlage, die ohne Fallschutz auskommt, sodass die Rasenfläche zum Großteil erhalten bleiben kann.

 

Das Zentrum des Spielplatzes bildet ein kleines, gepflastertes Plätzchen. Im Gegensatz zum Großteil des Spielplatzes, der durch den Gehölzgürtel stark verschattet wird, ist hier - je nach Witterung - Sonne. Ein neues Holzdeck wird an dieser Stelle Aufenthaltsqualität schaffen und kann zum Sitzen, Liegen, Sandkuchen backen oder Hüpfen genutzt werden. Bei der Auswahl des Holzes und der Bauweise werden auf langlebige, stabile und nachhaltige Arten geachtet. Zusätzlich sorgen zwei Bänke mit Lehnen für Sitzgelegenheiten sowohl in der Sonne als auch im Schatten.

 

Die Strauchpflanzung zwischen dem Weg und der großen Rasenfläche ist im Laufe der Jahre übermannshoch gewachsen und verhindert die Blickbeziehung. Aus diesem Grund ist die Rodung der Strauchfläche geplant. Stattdessen wird eine niedrige, insektenfreundliche und klimaresiliente Bodendeckerpflanzung vorgesehen. Die Struktur des Spielplatzes wird beibehalten, was sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirkt. Die beiden Federwipptiere und eine Sitzbank aus dem Bestand werden weiterverwendet.

 

Inklusion:

Aufgrund der Lage des Spielplatzes ist die Nutzung des Spielplatzes durch Kinder mit Rollstühlen eher unwahrscheinlich. Sowohl die beiden steilen Zugangswege als auch die beiden Treppen innerhalb des Spielplatzes bilden eine Barriere. Der Spielplatz kann daher nicht barrierefrei erreicht werden. Die Balancieranlage kann jedoch über die Rasenfläche barrierefrei angefahren werden und die Balancierelemente in verschiedenen Schwierigkeitsstufen kann zum Hochziehen und Klettern auch von Kindern mit körperlichen Einschränkungen genutzt werden.

 

Nachhaltigkeit, Eingriff- und Ausgleich:

Es werden keine Bäume gefällt. Alle zu rodenden Sträucher werden durch Strauchpflanzungen an anderer Stelle oder eine niedrigere, insektenfreundliche, klimaresiliente Pflanzung ersetzt. Es wird eine kleine Pflasterfläche unter einer Sitzbank entsiegelt und eine Fläche in ähnlicher Größe dafür versiegelt. Nur um die Fallschutzfläche der Rutsche herzustellen muss eine Rasenfläche durch Sand ersetzt werden (Sandflächen sind jedoch wasserdurchlässig). Damit entfällt eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001305012004 Finanzposition/en: 783300

Auszahlungen für die Maßnahme: 195.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein