Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen hebt das aktuell bestehende Kommunikationsformat (Vorlage Nr. 2021/1245) auf. Der Arbeitskreis „Politik und Stadtgesellschaft (Initiativen) für den Autobahnausbau bei Leverkusen“ als Organ bleibt bestehen und wird in die neue Kommunikationsstruktur (Beschlusspunkt 2) eingebunden.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt das in der Anlage beigefügte Kommunikationskonzept. Dieses beinhaltet eine breit angelegte Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Mit dem Ziel, Informationen rund um die Großbaustelle Stelze zu bündeln und frühzeitig zielgruppengerichtet zu kommunizieren, tritt dabei die Stadt Leverkusen, unter Federführung des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (FB 01), als Absenderin und Ansprechpartnerin auf.
3. Der Rat der Stadt Leverkusen erklärt ausdrücklich, dass die neue Kommunikationsstrategie das Ziel verfolgt, die umfassenden Auswirkungen der auf Jahre bestehenden Großbaustelle Stelze auf das Stadtgebiet, auf die Bevölkerung sowie auf verschiedene Institutionen zu erklären und zu begleiten. Die Kommunikation folgt somit der praktischen Notwendigkeit angesichts unvermeidlicher baulicher Maßnahmen an der abgängigen Stelzenautobahn A1. Mit dieser begleitenden Kommunikation und dem informativen Austausch mit der Autobahn GmbH im Rahmen der Sanierung und Instandsetzung der Stelzenautobahn ist in keinster Weise eine Akzeptanz einer oberirdischen Ausbauvariante dieses Autobahnabschnittes (Bauabschnitt II) der Stadt Leverkusen verbunden. Die fachlich-inhaltliche sowie formaljuristische Auseinandersetzung mit dem Thema Autobahnausbau wird von dem vorliegenden Kommunikationskonzept nicht beeinflusst.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In
Vertretung In Vertretung
Richrath
Molitor Lünenbach
Adomat Deppe
Begründung:
Das bestehende Kommunikationskonzept zum Thema Autobahnausbau (Vorlage Nr. 2021/1245) wird der aktuellen Situation der Stelzenautobahn nicht gerecht. Die jüngsten Entwicklungen rund um die zu erwartende Großbaustelle Autobahn A 1 hat seit dem Einsturz der Carola-Brücke in Dresden im September 2024 an Dynamik gewonnen.
Nach einem Austausch mit der Autobahn GmbH am 21. Februar 2025 ist bestätigt, dass ab der 13. KW (24.-28.03.2025) mit ersten Arbeiten zur Erstellung eines Statikgutachtens an dem Brückenbauwerk begonnen wird. Hierfür ist nach derzeitigen Informationen eine voraussichtlich drei Monate dauernde Wanderbaustelle zwecks Probebohrungen erforderlich. Diese Wanderbaustelle wird zu Einschränkungen für die anliegenden Sportvereine und Anwohnenden führen und stellt den Beginn einer auf Jahre angelegten Großbaustelle Stelze dar. Sollte die o.g. Prüfung von Baukonstruktion und -materialien ergeben, dass Abschnitte des Brückenbauwerks oder der gesamte Bereich sicherheitsrelevante Mängel aufweisen, wären unverzügliche Sicherungsmaßnahmen (Abstützen des Brückenbauwerks) notwendig, die unmittelbar und dauerhaft zu Einschränkungen in diesem Bereich führen. Es wären dann kurzfristig geeignete Alternativlösungen für beispielsweise wegfallende Parkplatzflächen zu prüfen und umzusetzen. Spätestens ab 2030/2031 ist ohnehin mit einer Großbaustelle für die – Stand heute – ab 2035 abgängige Stelzenautobahn zu rechnen.
Die derzeitige Kommunikation über den Arbeitskreis „Politik und Stadtgesellschaft (Initiativen) zum Autobahnausbau in Leverkusen einschließlich der PWC-Anlage“ (Ausbauvarianten) sowie zwischen der Stadtverwaltung und der Autobahn GmbH (im Rahmen eines Jour fixes, wieder aufgenommen gemäß Ratsbeschluss am 17.02.2025) ist angesichts der anstehenden und umfassenden baulichen Maßnahmen am Brückenwerk nicht ausreichend und damit allein nicht geeignet. Ziel der neuen und erweiterten Kommunikationsstrategie ist es, den Prozess der Großbaustelle Stelze proaktiv im Interesse der Stadt Leverkusen mitzugestalten, vorgesehene Maßnahmen und deren Auswirkungen so früh wie möglich mitzuteilen, Lösungen und Handlungsansätze zu kommunizieren und die negativen Folgen für alle Betroffenen damit so gering wie möglich zu halten. Bestehende Institutionen wie der v. g. Arbeitskreis und bereits vorhandene Kommunikationskanäle (Jour fixe zwischen Verwaltung und Autobahn GmbH) bleiben erhalten und werden in das Gesamtkonzept zur Kommunikation eingebettet.
Daraus ergeben sich folgende Ansätze für die Kommunikation:
1. Die Stadt Leverkusen wird im Dialog mit der Autobahn GmbH und von ihr beauftragten Subunternehmen die Interessen
§ der Anwohnenden,
§
der betroffenen Vereine (Bayer 04 Leverkusen
Fußball GmbH, TSV Bayer 04
Leverkusen, SC Leverkusen),
§
der ansässigen oder im Bereich der Großbaustelle
tätigen Unternehmen,
Gewerbetreibenden und Dienstleistern (einschließlich SPL, EVL, TBL, AVEA),
§ der Verkehrsbetriebe (wupsi),
§ der angrenzenden Schulen und Kitas (Personal, Kinder, Eltern),
§ der Pendler
§ sowie aller weiteren betroffenen Institutionen und Personen
nachdrücklich vertreten und immer die bestmögliche Lösung für die Dauer von Einschränkungen im Rahmen der Großbaustelle aushandeln. Dazu zählen beispielsweise das Offenhalten von Durchfahrten (Querungen unter der Stelze), die Nutzung von Rad- und Fußwegen, frühzeitige Ankündigungen von Sperrungen (wie Bismarckstraße, Europaring/B 8 oder auch die Bahntrasse) und die Mitteilung von Umleitungsrouten.
2. Alle Informationen aus den Gesprächen mit den ausführenden Stellen sowie mit betroffenen Akteuren werden transparent und frühzeitig der Öffentlichkeit über verschiedene Kommunikationskanäle (siehe Anlage Kommunikationsstrategie) zur Verfügung gestellt. Beteiligungsformate, zu denen die Öffentlichkeit und insbesondere direkt von der Großbaustelle Betroffene eingeladen werden, dienen dazu, mit der Autobahn GmbH in Kontakt zu treten, um so einen bestmöglichen Austausch zu erreichen.
Wie in Beschlusspunkt 3 ausgeführt, folgt diese Kommunikationsstrategie der praktischen Notwendigkeit, mit den unvermeidlichen baulichen Maßnahmen an der Stelze und deren Auswirkungen umzugehen und mit Blick auf diese proaktiv zu agieren, um die Folgen für alle Betroffenen in einem bestmöglich erträglichen Rahmen zu halten. Die kommunikative Begleitung gutachterlich festgestellter Mängel und damit notwendiger baulicher Maßnahmen und der damit einhergehende Informationsaustausch mit der Autobahn GmbH als ausführende Institution stellen keine anerkennende Aussage zu den angedachten Ausbauplanungen zur Autobahn A1 (Bauabschnitt II) des Bundes (Ausbau in Hochlage) dar. Das weitere Vorgehen der Stadtgesellschaft, der Kommunalpolitik und der Verwaltung gegen die Ausbauplanungen wird von dem vorliegenden Kommunikationskonzept nicht tangiert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da die dezernatsübergreifende Abstimmung Zeit in Anspruch genommen hat, war es nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger final fertigzustellen. Mit Blick auf die unmittelbar bevorstehenden ersten Maßnahmen der Autobahn GmbH ist eine Beschlussfassung im laufenden Turnus zwingend erforderlich. Daher wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingereicht.