Betreff
Ersatzbeschaffung von Spielgeräten 2013
Vorlage
2247/2013
Aktenzeichen
01-40- /2013-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung für den Spielplatz Nelly-Sachs-Straße zu. Die Mittelfreigabe wird erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel.

 

2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung für den Spielplatz Quettinger Feld zu. Die Mittelfreigabe wird erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel.

 

3. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung für den Spielplatz Wuppermannpark zu. Die Mittelfreigabe wird erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel.

 

gezeichnet:

Häusler

Begründung:

 

Im Haushaltsjahr 2013 stehen 50.000 Euro für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten zur Verfügung.

 

Der vordringliche Bedarf wird von der Verwaltung in diesem Jahr auf folgenden Spielplätzen gesehen:

 

Spielplatz Nelly-Sachs-Straße  (im Siedlungsbereich An der Dingbank in Rheindorf) im Stadtbezirk I. Dort fehlt zwischenzeitlich jegliches Spielangebot, weil die Altausstattung abgängig war (Kosten der Ersatzbeschaffung: rd. 8.587 €).

 

Im Grünzug Quettinger Feld im Stadtbezirk II. Am westlichen und östlichen Ende des Grünzuges befinden sich zwei Spielflächen. Der westliche Standort ist inzwischen gänzlich ohne Spielangebot. Auf dem östlichen Spielbereich stehen nur noch die Reste einer Mehrfachschaukel, die auch abgebaut werden muss. Außer einem Multifunktionsgerät sollen, verteilt auf die beiden Standorte, auch noch eine Doppelschaukel und drei Wackeltierchen aufgebaut werden (Kosten der Ersatzbeschaffung: rd. 21.330 €).

 

Kurzfristig aufgetreten ist der Ausfall des primären Spielangebotes im Wuppermannpark im Stadtbezirk III. Das dortige, sehr stark frequentierte Multifunktionsgerät musste abgebaut werden. Es soll so rasch als möglich durch ein neues Angebot ersetzt werden (Kosten der Ersatzbeschaffung: 19.952 €).

 

Gesamtkosten: 49.869 €

 

Die geplanten Spieleinrichtungen können, zumindest teilweise und evtl. mit Hilfestellung, auch von behinderten Kindern genutzt werden.

 

Bestandteil dieser Vorlage sind Fotos der derzeitigen Situation und beispielhafte Abbildungen von Spielgeräten, die das geplante Spielangebot verdeutlichen. Nach erfolgter Beschlussfassung werden zunächst produktneutral vergleichbare Angebote eingeholt. Mit der Aufstellung der Spielgeräte ist dann, nicht zuletzt wegen der erheblichen Lieferfristen, im Spätsommer zu rechnen.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2247/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Schöning / 67/ 6732

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Bei der Ersatzbeschaffung handelt es sich um eine investive Maßnahme. Die zu beschaffenden Spielgeräte stellen den Ersatz für ausgefallene Primärausstattung des jeweiligen Spielplatzes dar. Ohne diese Primärausstattung verlieren die jeweiligen Spielplätze weitestgehend ihre Funktion.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

50.000 Euro

Finanzstelle 67001305012002 -Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf Spielplätzen

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

kalk. Abschreibung 6.250 €/p.a.

kalk. Verzinsung 1.688 €/p.a.

 

Da lediglich ein Austausch der Ausstattung stattfindet, ist mit keinen kalkulierbaren Veränderungen hinsichtlich des Unterhaltungsaufwandes zu rechnen.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Grundlagen für die Vorlage waren bereits erarbeitet, als bekannt wurde, dass das Großspielgerät im Wuppermannpark abgängig ist. Die Planungen mussten daher neu priorisiert und umgestellt sowie neue Angebote eingeholt werden. Dadurch war eine fristgerechte Einbringung der Vorlage nicht mehr möglich. Um für das sehr stark genutzte Spielangebot in dieser für Schlebusch zentralen Grünanlage einen möglichst kurzfristigen Ersatz beschaffen zu können, ist eine Beschlussfassung im Turnus vor den Sommerferien erforderlich.