Beschlussentwurf:
1. Der Rat bestellt gem. § 12 Abs. 5 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen in den Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen als stellvertretendes Mitglied:
Herrn Jochen Ries
2.1 Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgendes stellvertretendes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH ab:
Herrn Jochen Ries
2.2 Nach Beschlussfassung zu 2.1 bestellt der Rat gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH:
Herrn Jörg Berghöfer
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die Fraktion FDLev teilt mit Mail vom 21.07.2014 Umbesetzungen im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen sowie im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH mit.
Zu 1.:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 02.07.2014 Herrn Jörg Berghöfer als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der Sparkasse bestellt (Vorlage 2014/0025). Herr Berghöfer darf dem Verwaltungsrat jedoch gem. § 13 Abs. 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG) nicht angehören und scheidet gem. § 13 Abs. 3 SpkG als stellvertretendes Mitglied aus dem Verwaltungsrat der Sparkasse aus.
Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so wählt die Vertretung des Trägers gem. § 12 Abs. 5 SpkG auf Vorschlag derjenigen Gruppe, von der die ausgeschiedene Person vorgeschlagen worden ist, einen Nachfolger.
Zu 2.:
Nach § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW haben die vom Rat bestellten Vertreter in Organen von juristischen Personen ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen.
Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist. Ersatzwahlen zum Aufsichtsrat gelten gem. § 9 Abs. 3 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes/Stellvertreters.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0076
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 /
0214/4062042
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.