Beschlussentwurf:
3.1 Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgendes stellvertretendes Mitglied aus dem Kuratorium der Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen ab:
Rf. Christine Richerzhagen
3.2 Nach Beschlussfassung zu 3.1 bestellt der Rat gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in das Kuratorium der Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen:
Rh. Tim Feister
gezeichnet:
In Vertretung
Stein
(in Vertretung des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Die CDU-Fraktion wünscht mit Schreiben vom 30.07.2014 die im Beschlussentwurf aufgeführte Umbesetzung im Kuratorium der Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen.
Nach § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW haben die vom Rat bestellten Vertreter in Organen von juristischen Personen ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen.
Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 3 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2014/0076/1
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB 20 /
0214/4062034
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.